Mitteilung für die Mitglieder der Architektenkammer NRW: - Pre-Notification -

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen weist auf die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge 2020 im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens hin.

13. November 2019

Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge 2020 in Höhe von EUR 306,50 bei freischaffenden, EUR 225,50 bei angestellt oder beamtet tätigen und EUR 155,50 bei nicht beruflich tätigen Mitgliedern (gem. § 5 der Beitragsordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen) erfolgt unter Verwendung unserer Gläubiger-Identifikationsnummer DE64ZZZ00000306307 zum 03.01.2020. Als Mandatsreferenz verwenden wir die jeweilige Mitgliedsnummer.

Dieser Artikel stellt die im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens erforderliche Pre-Notification dar und ist wie eine individuelle Nachricht anzusehen.

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