Neues Gebäudeenergiegesetz: AKNW bezieht Position zur Bundesratsdrucksache

Mit dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes sollen die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energiegesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengelegt werden. Nachdem das Gesetzgebungsverfahren im ersten Anlauf 2016 noch scheiterte, hat das Bundeskabinett nach einer Verbändeanhörung nun einen modifizierten Entwurf gebilligt und dem Bundesrat zugeleitet. Das neue Gebäudeenergiegesetz ist Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen konnte kurzfristig gegenüber dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW Position beziehen.

02. Dezember 2019von H. Lintz

H. Angesichts der Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt begrüßt die Kammer, dass es vorläufig bei dem EnEV-Standard aus 2016 bleibt. Dagegen sollte das Land für Bauten der öffentlichen Hand über seine baupolitischen Ziele, die sich gegenwärtig in Überarbeitung befinden, einen ambitionierten Standard vorgeben. Als „bürokratielastig“ bewertet die Architektenkammer NRW den Eingriff in die Länderhoheit, die Ausstellungsberechtigungen für den Energieausweis auch für den Neubau bundeseinheitlich regeln zu wollen und in der Folge noch einen Erfüllungsnachweis einführen zu müssen. Skeptisch zeigte sich die Kammer zudem gegenüber einer Pflichtberatung durch die Verbraucherzentralen.

Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (PDF)

Die vollständige Stellungnahme der Architektenkammer NRW finden Sie hier.

Teilen via