Novelle des Einzelhandelserlasses 2020

Der Einzelhandelserlass NRW dient den Trägern der Regional- und Bauleitplanung und den Bauaufsichtsbehörden in Ergänzung des bestehenden rechtlichen Instrumentariums als Auslegungshilfe bei der Planung und Genehmigung insbesondere bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben.

18. Juni 2020

Der derzeitige Erlass stammt aus dem Jahr 2008 und ist aufgrund der seither fortgeschrittenen Entwicklungen (neuere Rechtsprechung, neuer LEP NRW) novellierungsbedürftig. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) hatte im Zuge eines Beteiligungsverfahrens der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen den Entwurf einer Novelle des Erlasses übersandt und Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen begrüßt in ihrer Positionierung die geplante Novellierung, kritisiert aber den sehr späten Zeitpunkt, da der sachliche Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ zum LEP NRW bereits seit Juli 2013 vorliegt. Die AKNW hat daher vorgeschlagen, für die Zukunft ein kontinuierliches Monitoring zu den einzelhandelsrelevanten Rechtsvorschriften und Rechtsprechungen zu implementieren, um den Erlass bei Bedarf zeitnah aktualisieren zu können. Weiterhin hat die AKNW angeregt, eine weniger an Rechtsvorschriften orientierte, sondern stattdessen stärker anwendungsbezogene Gliederung des Erlasses vorzunehmen, diesen kompakter und übersichtlicher zu gestalten und Redundanzen zu vermeiden.

Erhalt und Entwicklung der gewachsenen Stadt- und Ortsteilzentren sind der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ein zentrales Anliegen. Es bereitet der Architektenkammer daher Sorge, dass aufgrund des anhaltenden Wachstums der Geschäftsflächen im großflächigen Einzelhandel dessen Lokalisierung in gut integrierten Lagen und zentralen Versorgungsbereichen zunehmend erschwert wird und sich der Einzelhandel insgesamt verstärkt an die Peripherie verlagert. Die Zukunft des (stationären) Handels liegt nach Auffassung der AKNW nicht zuletzt in Multi-Channel-Ansätzen, dem Zusammenspiel zwischen Offline- und Online-Handel, aber auch in einem veränderten Angebotsmix von Handel, Gastronomie und Freizeitmöglichkeiten.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen pladiert dafür, dass an den dafür geeigneten Standorten, vorzugsweise den gewachsenen Zentren, für derartige Angebote entsprechende Spielräume bleiben müssen, um sich analog zum Online-Handel konsequent an den Kundenbedürfnissen orientieren zu können.

Die AKNW gibt außerdem zu bedenken, dass die aktuell bestehende Gefahr einer durch die Corona-Pandemie beschleunigten Verödung der Innenstädte durch großflächiges Wegbrechen ganzer Einzelhandelsstandorte ein Umdenken in der kurz- bis mittelfristigen Stärkung unserer Innenstädte erfordern könnte.

Aktuelle Positionspapiere und offizielle Stellungnahmen der Architektenkammer NRW finden Sie hier

 

 

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