NRW-Soforthilfe 2020: Antragsformulare online

Für Kleinstunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe gibt es Soforthilfen (Zuschüsse) vom Bund: Bis zu 9000 € Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu 5 Beschäftigten und bis zu 15.000 € Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (jeweils Vollzeitäquivalente).

27. März 2020

Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Voraussetzung dafür ist, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten erst mit Eintreten der Corona-Krise (nach dem 11. März 2020) auftraten. Alle Anträge sollen zunächst bewilligt werden, eine Überprüfung findet rückwirkend statt. Für Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten hält das Land NRW Zuschüsse von bis zu 25.000 € pro Unternehmen bereit.
Das elektronische Antragsverfahren ist am 27. März gestartet. Bitte informieren Sie sich über die Homepage des Ministeriums Wirtschaft und Information, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Antragsformulare finden Sie unter soforthilfe-corona.nrw.de

Teilen via