Prüfungsverfahren für die staatliche Anerkennung für die Prüfung des Brandschutzes

Interessierte Kammermitglieder sind eingeladen und aufgefordert, sich spätestens bis zum 31. März 2020 für das Prüfungsverfahren zur staatlichen Anerkennung für die Prüfung des Brandschutzes bei der Architektenkammer NRW mit einem Antragsformular anzumelden.

30. Oktober 2019

Voraussetzung für die staatliche Anerkennung nach der Verordnung für staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO) ist eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von baulichen Anlagen oder aber eine fünfjährige Berufserfahrung in der brandschutztechnischen Prüfung und Überwachung von baulichen Anlagen.
Neben einer Objektliste sind mindestens drei anspruchsvolle Brandschutzkonzepte zu unterschiedlichen Sonderbauten aus der Objektliste einzureichen.

Nach Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss Brandschutz der Architektenkammer NRW über die Zulassung zur schriftlichen Prüfung. Diese findet im Monat September 2020 statt. Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung lädt die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen den Antragsteller zur mündlichen Prüfung ein.

Für Fragen zu Einzelheiten des Prüfungsverfahrens stehen Ihnen in der Rechtsabteilung Dorothee Dieudonné (Tel.: 0211 496720, dieudonne@aknw.de und Nicole Wiegel (Tel.: 0211 496766, wiegel@aknw.de) zur Verfügung.

Weitere allgemeine Informationen und das Antragsformular

Geeignete Seminare zur Vorbereitung auf das Prüfungsverfahren finden Sie z. B. auf den Seiten der Akademie der Architektenkammer NRW

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