Sommerfest der AKNW: Neue Landesbauordnung verabschiedet

Das „Baurechtsmodernisierungsgesetz NRW“ stand im Mittelpunkt der vielfältigen Gespräche auf dem Sommerfest der Architektenkammer NRW. Rund 3.000 Mitglieder und politische Gäste trafen sich zum Netzwerken und Feiern.

13. Juli 2018von Christof Rose

„Vor einem Jahr haben wir angekündigt, das Baurecht in Nordrhein-Westfalen grundlegend zu novellieren. Heute hat der Landtag unseren Entwurf des Baurechtsmodernisierungsgesetzes beschlossen.“ Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, konnte ihr Grußwort auf dem Sommerfest der Architektenkammer NRW am 12. Juli mit einer guten Nachricht verbinden.

Auch zahlreiche Abgeordnete des Landtags, darunter die baupolitischen Sprecher der Fraktionen, waren der Einladung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in die Düsseldorfer Rheinterrasse gefolgt. „Wir freuen uns, dass die grundlegende Novellierung unseres Baurechts erfolgt ist und dass zahlreiche Anregungen der Architektenkammer NRW aus der Planungspraxis in das neue Landesbaurecht eingeflossen sind“, bekräftigte der Präsident der Architektenkammer, Ernst Uhing, unter dem Applaus der rund 3.000 Gäste aus Architektenschaft, Politik, Kultur und Wirtschaft.

Die neue nordrhein-westfälische Bauordnung (BauO NRW 2018) wird zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. „Wichtig ist, dass das Bauen in unseren Städten und Gemeinden künftig leichter ermöglicht wird, etwa durch das veränderte Abstandflächenrecht“, erläuterte Kammerpräsident Ernst Uhing. Die Tiefe der Abstandfläche wird künftig verändert, um dichteres Bauen zu ermöglichen und Nachverdichtungspotenziale auszuschöpfen. Bei der umstrittenen Frage des Nachweises von Parkplätzen bleibt die grundsätzliche Stellplatzpflicht erhalten.

Beabsichtigt ist aber eine Rechtsverordnung, die nur das unverzichtbare Minimum an Stellplätzen festschreiben soll. Die Gemeinden können dann selbst Regelungen über das Erfordernis von Stellplätzen treffen. „Das neue Baurecht wird dazu beitragen, dass jetzt schnell mehr Wohnungsbauprojekte in unseren Städten angegangen werden“, unterstrich Nordrhein-Westfalens Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach, vor den Architektinnen und Architekten in Düsseldorf.


Barrierefrei mit Augenmaß
Neu gefasst werden auch die Vorschriften zur Barrierefreiheit im nordrhein-westfälischen Bauordnungsrecht: Wohnungen in Mehrfamilienhäusern müssen künftig barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Öffentlich zugängliche Anlagen müssen im erforderlichen Umfang barrierefrei sein. „Damit wird die Barrierefreiheit in angemessenem Umfang zum baulichen Standard“, lobte der Präsident der Architektenkammer NRW einen weiteren wichtigen Punkt in der Novellierung der Landesbauordnung. Überlegungen, eine starre Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen einzuführen, sind damit vom Tisch. „Wir sind uns mit der Wohnungswirtschaft im Lande einig, dass der nun gefundene Kompromiss sowohl die Bezahlbarkeit von Wohnungsneubauten als auch die Anforderungen einer alternden Gesellschaft sinnvoll berücksichtigt“, ergänzte Kammerpräsident Ernst Uhing.

Schnellere Verfahren
Mit dem Gesetz wird festgelegt, dass die Bauaufsichtsbehörden künftig Bauanträge innerhalb von zwei Wochen auf ihre Vollständigkeit überprüfen müssen. Sind die Unterlagen unvollständig oder mit Mängeln behaftet, hat die Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe die Bauherrschaft zur Nachbesserung aufzufordern. „Damit kann das Planen und Bauen im Lande deutlich beschleunigt werden – soweit die Bauaufsichtsbehörden mit ausreichend qualifiziertem Personal besetzt sind“, verband Kammerpräsident Ernst Uhing die positive Bewertung der Baurechtsnovelle mit einem Appell an die Verantwortlichen in Land und Kommunen, wieder mehr Architektinnen und Architekten in den Bauämtern zu beschäftigen.

Bezahlbarer Wohnungsbau im Fokus
Bauministerin Ina Scharrenbach unterstrich in ihrem Grußwort auf dem Sommerfest der Architektenkammer NRW die Bedeutung des Wohnungsbaus für Nordrhein-Westfalen. Die Baurechtsnovelle sei mit einer breiten Beteiligung der betroffenen Institutionen und Verbände, vor allem auch der Architektenkammer NRW, umgesetzt worden und werde nun zweifellos neue Impulse aussenden. „Wir benötigen vor allem dringend zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum in den Städten“, hob Scharrenbach hervor und erklärte, dass die Wohnungsbauförderung noch einmal auf 1,1 Milliarden Euro erhöht werde. „Die Nachfrage ist da. Es kommt jetzt auch auf Sie an, die Projekte umzusetzen“, sprach die nordrhein-westfälische Bauministerin die Zuhörer aus Architektenschaft und Immobilienwirtschaft sowie den Kommunen direkt an.

Kammerpräsident Ernst Uhing dankte der Ministerin für ihren persönlichen Einsatz und die Stringenz, mit der im Laufe nur eines Jahres diese umfassende Novellierung des nordrhein-westfälischen Baurechts gelungen sei. „Das ist ein starkes Zeichen für die Bau- und Planungsbranche, für die Wohnungswirtschaft und für alle, die das Land baulich mitgestalten!“

Der sommerliche Abend am Rhein bot den 3.000 anwesenden Kammermitgliedern und ihren Gästen einen passenden Rahmen, um das neue Baurecht intensiv zu besprechen. Aber auch, um alte Bekannte wiederzusehen, neue Kontakte zu knüpfen und den Ferienbeginn in NRW gemeinsam zu feiern.  

Als Mitgliederservice hat die Architektenkammer eine Synopse zur BauO NRW veröffentlicht, die die BauO NRW 2018 den bisher gültigen Regelungen aus der BauO NRW 2000 bzw. der für das Bauproduktenrecht geltenden Fassung der BauO 2016 gegenüberstellt. Zugleich werden die Begründungen des Gesetzgebers zu den Änderungen dargestellt. 

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