Stellungnahme: Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW

Die AKNW konnte sich zu einer schriftlichen Sachverständigen-Anhörung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Stellung äußern, nachdem die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Entwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW ins parlamentarische Verfahren eingebracht hatte.

15. Mai 2020

Der Antrag sieht vor, dass die Behörden bei allen Entscheidungen und Genehmigungen die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes besonders zu berücksichtigen haben. Die AKNW verweist auf ihre langjährige Forderung, im Sinne einer Weiterentwicklung des Denkmalwesens die Regelungen des DSchG NRW um Bestimmungen zu Grenzen der Erhaltungspflicht zu ergänzen und somit zeitgemäße Nutzungskonzepte für Baudenkmäler zu erleichtern. Damit können auch Belange des Klima- und Ressourcenschutzes verbunden sein. Der Antrag sieht zudem vor, Sonderregelungen für Bodenschätze in festgesetzten Abgrabungsgebieten zu streichen. Aus Sicht der AKNW sind Bodendenkmäler und archäologische Funde aus urzeitlichen und frühzivilisatorischen Epochen wertvolle Zeugnisse für die Archäologie und die Geschichtswissenschaften. Der Erhalt von Bodendenkmälern in Abgrabungsgebieten muss gleichwohl wirtschaftlich vertretbar sein und die Versorgungssicherheit berücksichtigen. Die ohnehin anstehende umfassende Novelle des Denkmalschutzgesetzes sollte daher nach Auffassung der AKNW genutzt werden, die dem Antrag zu Grunde liegenden Aspekte zu erneuerbaren Energien und Umweltschutz einzubeziehen. Die AKNW rät dazu, keine vorgezogene Änderung des Denkmalschutzgesetzes in einzelnen Punkten vorzunehmen.

Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW

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