Vertreterversammlung: Fortschritte in Baukultur und Berufspraxis

Baukultur und Identität – diese beiden Schlagworte zogen sich wie ein roter Faden durch die 65. Vertreterversammlung (VVS) der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, zu der die 201 Delegierten des NRW-Architektenparlaments am 10. November in Münster zusammentraten. „Unser Auftrag ist, das baukulturelle Erbe zu bewahren und die Zukunft des Berufsstandes zu gestalten“, erklärte der Präsident der Architektenkammer NRW, Ernst Uhing, in seinem Bericht vor der VVS. Mit der Einrichtung des Baukunstarchivs NRW, das wenige Tage vor der Sitzung feierlich eröffnet worden war, sei ein „Meilenstein für die Baukultur im Lande“ gesetzt worden. Auch die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, Ina Scharrenbach, fokussierte in ihrem Grußwort in Münster auf die Baukultur im Lande: „Wir legen einen hohen Wert auf Baukultur und Baukunst“, unterstrich Scharrenbach und kündigte an: „Wir wollen bis 2022 eine Neuausrichtung der baupolitischen Ziele des Landes erreichen.“

13. November 2018von Christof Rose

In ihrem Grußwort, das von den VVS-Delegierten mit großer Aufmerksamkeit verfolgt wurde, betonte die nordrhein-westfälische Bauministerin, Architekten und Bauherren gestalteten gemeinsam Räume, die unsere gebaute Umwelt für Jahrzehnte und Jahrhunderte prägten. „Sie schaffen Heimat - in der Spanne von Tradition und Moderne.“ Architektur stifte Identität. „Wir wollen dazu beitragen, dass regionale Identitäten, auch in der Architektur und der Bautradition, gestärkt werden“, kündigte Nordrhein-Westfalens Heimat- und Bauministerin an.

Für diese gesellschaftlich wichtige Arbeit wolle die Landesregierung in Kooperation mit der Architektenkammer NRW förderliche Rahmenbedingungen schaffen. So strebe sie in der Frage des barrierefreien Planes und Bauens eine pragmatische Lösung an. „Wir werden die Standards des öffentlichen geförderten Wohnungsbaus ins Bauordnungsrecht übertragen. Ein Paradigmenwechsel in der Bauordnung NRW!“

Freiräume schaffen und nutzen!

Die Ministerin zog ein äußerst positives Fazit unter die gemeinsame Arbeit im Verlauf des ersten Amtsjahres der neuen Landesregierung. „Es war eine intensive Zeit des Zusammenwirkens, und wir haben alle zusammen eine gute Bauordnung für das größte deutsche Bundesland realisiert.“
Bürgerlich-liberale Regierungen vertrauten den Bürgerinnen und Bürgern. „Deshalb finden Sie nun viel mehr Freiräume in der neuen Bauordnung, als bisher.“ Jetzt werde mit Druck an den untergesetzlichen Regelungen gearbeitet. Auch hier sei die AKNW ein wichtiger, aktiver und unverzichtbarer Partner.

Große Fortschritte für Praxis und Theorie

Die neue Landesbauordnung, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten wird, sei ein wichtiger Impuls für das Planen und Bauen in unserem Bundesland, bekräftigte Kammerpräsident Ernst Uhing. „Die neuen Regelungen werden zu spürbaren Vorteilen für die Arbeitspraxis unserer Mitglieder führen, und manches Projekt wird nun ermöglicht, das bislang an baurechtlichen Vorgaben scheiterte“, prognostizierte der Kammerpräsident unter dem Applaus des Architektenparlaments.

Mit der Realisierung des Baukunstarchivs NRW sei zusätzlich ein großer Fortschritt für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Themenfeldern Architektur und Stadtplanung gelungen. „Aus einer langersehnten und tief im Berufsstand verwurzelten Idee ist endlich Realität geworden“, hob Ernst Uhing hervor. Das Baukunstarchiv NRW sei ein Gemeinschaftsprojekt, und er sei sich sicher, „dass wir in Dortmund nicht nur ein Gedächtnis unserer Baukunst schaffen, sondern auch ein lebendiges Zentrum für Baukultur“.

Neue „Baupolitische Ziele des Landes NRW“ bis 2022

Der Präsident der Architektenkammer griff die Ankündigung von Ministerin Ina Scharrenbach auf, die baupolitischen Ziele des Landes inhaltlich zu erneuern. „Das ist 16 Jahre nach der Verabschiedung der bisherigen baupolitischen Ziele ein sinnvoller Ansatz. Wir bringen uns gerne in die Diskussion ein.“ Wichtig sei, dass die baupolitischen Ziele nicht nur mit großem Anspruch formuliert, sondern auch tagtäglich in der Arbeitspraxis des Landes umgesetzt werden. „Insbesondere der BLB NRW muss sich an diese Vorgaben halten. Hier ist ein Mentalitätswechsel notwendig – etwa in der Bereitschaft, Vergaben für wichtige Planungsaufträge über anerkannte Wettbewerbsverfahren zu vergeben.“

HOAI

Der Präsident sprach aus aktuellem Anlass erneut das Thema „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ an. Am 7. November, unmittelbar vor der Tagung der Vertreterversammlung, hatte sich der Europäische Gerichtshof in einer ersten Anhörung mit der Frage der Zulässigkeit der HOAI befasst. „Wir sind davon überzeugt, dass die HOAI nicht marktzugangs- und wettbewerbshemmend, sondern europarechtskonform und überdies aus baukultureller Sicht vorbildhaft ist“, rief Uhing unter dem Applaus des Architektenparlaments.

Junge Planer am Start

Ein wichtiges Ziel der Arbeit der Architektenkammer sei es, den Nachwuchs zu unterstützen und für die vielfältigen (baukulturellen) Ziele der Architektenschaft zu begeistern. Deshalb starte die AKNW im November 2018 die Kampagne „Junge Planer“ mit einem umfassenden Veranstaltungs- und Projektprogramm. „Es geht um die Zukunft unseres Berufsstandes – und auch darum, engagierte junge Leute für die ehrenamtliche Arbeit der Kammer und der Verbände zu finden.“

Generalist plus

Um die Zukunft des Berufsstandes ging es auch unter dem berufspolitischen Tagesordnungspunkt „Stärkung des Generalisten“.

Wie kann sich der Berufsstand in einer immer stärker ausdifferenzierten Berufswelt weiterentwickeln? Diese Frage wird innerhalb des Berufsstandes intensiv diskutiert. AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann stellte der Vertreterversammlung den aktuellen Diskussionsstand unter dem Stichwort "„Generalist plus“ vor.

Das Thema war bereits im Jahr 2017 auf der 64. VVS debattiert und in einer Projektgruppe operationalisiert worden. Deren Vorschlag sieht nun vor, den generalistischen Anspruch für den geschützten Beruf „Architekt/in“ zu erhalten, besondere Schwerpunktqualifikationen aber ergänzend in sogenannten „Registern“ zu dokumentieren und für die interessierte Öffentlichkeit abrufbar zu machen. Die Projektgruppe erachte folgende Themen als „Register-fähig“, erläuterte Lehrmann: Brandschutz, SiGeKo, Wettbewerbskoordination, Fachpreisrichter und Energieeffizienz. Die Aufnahme in das entsprechende Register würde auf Antrag durch den Nachweis entsprechender Fortbildung oder Zertifizierung erfolgen.

Das Konzept von wurde der Vertreterversammlung eingehend diskutiert. Bei einer zustimmenden Grundhaltung wurden aber auch Befürchtungen geäußert, etwa dass solche Fachregister große Büros bevorteilen könnten, weil möglicherweise künftig Vergabeverfahren von Auftraggebern an entsprechende Sonderqualifikationen gebunden werden könnten. Markus Lehrmann machte deutlich, dass nach Erfahrungen aus anderen Bundesländern eher kleine Büros durch das Konzept „Generalist Plus“ gestärkt würden, wenn sie über Registereinträge spezifische Kompetenzen nachweisen könnten.

Anträge zur Berufspolitik

Lebhafte Diskussionen unter den Delegierten der Vertretersammlung lösten teilweise auch die berufspolitischen Anträge aus, die auf Antrag der Kollegengruppen der in der VVS vertretenen Verbände auf die Tagesordnung gesetzt worden waren.

Ein gemeinsamer Antrag von BDB, IAA und „60plus“ forderte, die Landesregierung möge sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass künftig unbebaute Grundstücke höher besteuert werden sollen. „Unbebaute Grundstücke hemmen den dringend benötigen Wohnungsbau und städtebauliche Entwicklungen“, erklärte Gabriele Richter für den BDB. Das Architektenparlament beschloss mit großer Mehrheit, das Thema „Bodenfrage“ zunächst in den Fachausschüssen der AKNW intensiv zu diskutieren.
Umfassend beschäftigen wird die Architektenkammer im nächsten Jahr auch das Thema „Partizipation“. Die Vertreterversammlung beschloss auf Antrag des BDA und von WirStadtplanerinNRW, ein öffentlichkeitswirksames Projekt zu der Frage zu entwickeln, wie Bürgerbeteiligungsprozesse erfolgreich gesteuert und in der Praxis umgesetzt werden können.

Novelle Baukammerngesetz

Einstimmig beschlossen wurde der dringende Appell an die Landesregierung, die Novellierung des Baukammerngesetzes zeitnah umzusetzen. „Wir benötigen dringend eine Aktualisierung der Beschreibung unserer Berufsaufgaben, u.a. in der Diskussion mit der Deutschen Rentenversicherung zum Befreiungsrecht“, erläuterte Claus Klein (IAA).

Ebenso einstimmig auch die Forderung an die Landesregierung verabschiedet, die Landesinitiative StadtBauKultur NRW dauerhaft weiterzuführen und mit den notwendigen finanziellen Sicherheiten auszustatten.

Schulische Bildung

Zwei Anträge befassten sich der der Vermittlung architekturbezogener Inhalte in Schulen unseres Landes. Auf Antrag von „ai nw“ und „bdla nrw“ werden sich die Gremien der Architektenkammer mit der Frage befassen, wie Kinder und Jugendliche verstärkt für die Themen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung interessiert werden können. Auf Vorschlag des BDA NRW soll darüber hinaus darauf hingewirkt werden, dass diese Themenfelder stärker als bisher in den schulischen Lehrplänen verankert werden.

Debatte um den „Tag der Architektur“

Während die meisten Anträge der verschiedenen Kollegengruppen der Verbände und Initiativen, aus denen sich die Vertreterversammlung personell zusammensetzt, einstimmig oder mit großen Mehrheiten verabschiedet wurden, zeigte sich an der Diskussion um einen Antrag des BDA zum „Tag der Architektur“, wie in bestimmten Fragen unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden.
Der BDA hatte den Antrag formuliert, das seit 2002 praktizierte Verfahren einer offenen Anmeldung zur Teilnahme am jährlichen „Tag der Architektur“ einer Prüfung zu unterziehen mit dem Ziel, nicht länger einen „weitestgehend ungefilterten Zugang von Projekten“ zu der öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung zuzulassen.

Vertreter des BDB, der VfA und anderer Verbände kritisierten den Vorschlag jedoch ab mit dem Hinweis, dass gerade der TdA allen Kammermitgliedern die Möglichkeit bieten müsse, sich mit ihrem Werk den – durchaus auch kritischen – Fragen der interessierten Öffentlichkeit zu präsentieren.
Der Antrag wurde mit einer knappen Mehrheit abgelehnt, sodass das bisherige Verfahren beibehalten wird.
AKNW-Präsident Ernst Uhing dankte den Delegierten für die lebendige und konstruktive Debatte, die beweise, dass den nordrhein-westfälischen Architektinnen und Architekten die Pflege und Förderung der Baukultur in unserem Land eine Herzensangelegen sei.

Haushalt verabschiedet

Positiv wurde vermerkt, dass der Haushalt der Architektenkammer NRW im Jahr 2017 eingehalten wurde und sogar mit einem leichten Plus abgeschlossen werden konnte. Dem Vorstand wurde einstimmig (bei wenigen Enthaltungen, u.a. der Betroffenen) die Entlastung erteilt und der Geschäftsführung für die gute Haushaltsführung gedankt.

Turnusgemäß wurde die Beitragsordnung geändert, sodass der Grundbeitrag für die Mitgliedschaft in der AKNW im Jahr 2019 nun 218 Euro beträgt. Der Kammerhaushalt 2019 wurde einstimmig verabschiedet; er umfasst rund 8,3 Millionen Euro.

Änderung der Hauptsatzung

Mit großer Mehrheit stimmte die Vertreterversammlung für eine Änderung der Hauptsatzung der Architektenkammer NRW. Damit würde nach der Neuwahl der Vertreterversammlung im Jahr 2021 der Zuschnitt der Ausschüsse der AKNW verändert mit dem Ziel, Zuständigkeiten für die neueren Themenfelder Digitalisierung und IT sowie für Fragen der Rechtsgrundlagen für die Berufsausübung zu schaffen.

Versorgungswerk stabil in unruhigen Zeiten

„Das Versorgungswerk hat sich auch im 39. Geschäftsjahr gut behauptet und – trotz unruhiger Finanzmärkte – den Rechnungszins erreicht bzw. leicht übertroffen.“ Mit dieser guten Nachricht für alle Kammermitglieder eröffnete Wolfgang Zimmer, Vorsitzender des Aufsichtsausschusses des Versorgungswerks der Architektenkammer NRW, seinen Jahresbericht. Mit 44 040 Personen sei der Mitgliederbestand stabil; die Zahl den Rentenempfänger habe sich plangemäß erhöht.

Die Bilanzsumme des Versorgungswerks sei mit 10,01 Milliarden Euro im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr (9,41 Mrd. €) deutlich gestiegen. Die Rendite der Kapitalanlagen habe bei 4,0 % gelegen, ein weiterhin sehr guter Wert, resümierte Zimmer. „Der Grundsatz der Sicherheit hat weiterhin höchste Priorität bei allen Anlageentscheidungen des Versorgungswerks“, betonte der Vorsitzende des Aufsichtsausschusses.
Erfreulich sei der weiterhin geringe Verwaltungskostensatz von 0,94 %.

Für das Jahr 2018 zeichne sich eine gute Prognose ab. Es sei davon auszugehen, dass die Zielrendite von 3,8 % erreicht werden könne.

Die Vertreterversammlung dankte dem Team unter der Leitung der Geschäftsführer Thomas Löhning und Jörg Wessels für die erfolgreiche Arbeit.

Akademie setzt Standards

Ein großer Dank wurde auch der Akademie der Architektenkammer NRW ausgesprochen, die nicht nur auf das wirtschaftlich erfolgreichste Jahr ihres Bestehens zurückblicken konnte, sondern auch entscheidend an der Schaffung des „BIM-Standards der deutschen Architektenkammern“ mitgewirkt hatte.

Baukunstarchiv NRW

Neben den zahlreichen berufspolitischen Anträgen zu baukulturellen Fragestellungen sorgte insbesondere die Eröffnung des Baukunstarchivs NRW vom 04.11.18 in Dortmund dafür, dass die Themenfelder „Baukunst und Baukultur“ sowie „Selbstverständnis des Berufsstandes“ im Mittelpunkt der 65. Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW standen.

Mit starkem Applaus honorierten die Delegierten des Architektenparlaments den Bericht von AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann über die umfangreichen Arbeiten, Gespräche und Prozesse, die schließlich nach einer zehnjährigen Vorlaufphase zur Realisierung dieses wichtigen Vorhabens geführt hatten. Lehrmann, der zugleich Geschäftsführer des BKA NRW ist, unterstrich das große öffentliche Interesse an dem Projekt und die intensive Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen und Partner. „Wir haben das Baukunstarchiv nach dem Prinzip der Schwarmintelligenz realisiert“, so Markus Lehrmann. Das Haus biete in den kommenden Monaten ein vielfältiges Ausstellungprogramm, u.a. mit Ausstellungen zum Thema „Bauhaus“ und mit Präsentationen zu einzelnen Architekten und Vorlass-/Nachlassgebern.
Die Bedeutung des Baukunstarchivs NRW hatte auch NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach zum Auftakt der Sitzung der 65. Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen betont: „Ich gratuliere sehr herzlich zum neuen Baukunstarchiv NRW. Sie gehören zu einer Fachgruppe, die Schönheit sieht, wo andere sich nicht einmal vorzustellen vermögen, was dort sein könnte.“

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