Vorstand: Denkmalschutz zeitgemäß entwickeln

Vorstand positionierte sich zum Denkmalschutzgesetzes NRW. „Denkmäler sind gebaute Geschichte und Gedächtnis von Generationen" - ausgehend von dieser Prämisse verabschiedete der Vorstand der Architektenkammer NRW in seiner Sitzung am 5. Juni im Haus der Architekten eine Stellungnahme zu einer Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen, in der zugleich Schritte zu einer behutsamen Weiterentwicklung des Denkmalschutzes vorgeschlagen werden. „Denkmäler haben in der Regel nur dann eine Zukunft, wenn sie auch eine Nutzung erfahren“, fasste Kammerpräsident Ernst Uhing die Diskussion des Vorstands zusammen. Wichtig war dem Vorstand deshalb insbesondere die Feststellung, dass denkmalgerechte Modernisierungen und Umbauten möglich sein müssten, um beispielsweise Barrierefreiheit herzustellen oder den Anforderungen des modernen Brandschutzes Genüge tun zu können.

13. Juni 2018

In ihrer Positionsbestimmung gibt die Architektenkammer NRW auch konkrete Anregungen, etwa für die bessere und schnellere Identifikation von denkmalwerten Gebäuden der Nachkriegszeit. „Hier kann unser Internetführer zu Architektur und Ingenieurbaukunst, www.baukunst-nrw.de, große Erleichterungen bei der Recherche bringen“, zeigte sich der Kammervorstand einig.

Die Architektenkammer NRW wünscht sich eine Stärkung der Unteren Denkmalbehörden. Die Kenntnis über Geschichte und Wertigkeit einzelner Objekte liege oftmals vor Ort und müsse auch dort mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden. Notwendig sei, so die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, dass gerade kleinere Denkmalbehörden wieder angemessen mit qualifiziertem Personal besetzt werden müssen. Hier habe in den vergangenen Jahren eine Erosion stattgefunden.

Baupolitische Ziele fortschreiben!

Nicht allein vor den Hintergrund der Diskussionen um eine Reform der Denkmalschutzförderung in NRW befasste sich der Vorstand der Architektenkammer auch mit der Frage, inwieweit die „Baupolitischen Ziele“ des Landes einer Überprüfung und Weiterentwicklung unterworfen werden müssten. Mit Blick auf die Ergänzung des neuen Heimat-Ressorts im NRW-Bau- und Kommunalministerium stelle sich die Frage, ob die im Jahr 2002 vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedeten Ziele für die Baupolitik und zur Förderung der Baukultur in NRW neu ausgerichtet und damit auch erneut öffentlich pointiert dargestellt und diskutiert werden könnten.

Die baupolitischen Ziele umfassen gegenwärtig u. a. die Förderung von Planungswettbewerben und städtebaulichen Dialogen sowie die Forderung nach einem nachhaltigen Bauen und der Kunst am Bau.

Städtebauförderung stärken!

Anlässlich des „Tags der Städtebauförderung“ im zurückliegenden Mai bekräftigte der Vorstand der Architektenkammer NRW die Bedeutung einer integrierten, qualifizierten Städtebauförderung. „Die Förderung muss auf angemessenem Niveau fortgeführt werden und darf insbesondere im ländlichen Raum nicht sinken“, forderte Vorstandsmitglied Prof. Rolf-Egon Westerheide. Er berichtete dem Vorstand von Beratungen im Stadtplanungsausschuss der Bundesarchitektenkammer, wo ebenfalls diskutiert worden sei, dass die gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen als Instrument zur Entwicklung benachteiligter Regionen getragenen Mittel der Städtebauförderung gezielt eingesetzt werden müssten - und zwar gleichermaßen in städtischen Ballungsräumen wie auch in Mittel- und Kleinstädten. „Die Städtebauförderung kann dazu beitragen, regionale Identitäten zu stärken, und sie ist zugleich immer auch ein Faktor der lokalen Wirtschaftsförderung“, hieß es.

Vorschläge für den Mies van der Rohe-Award

Die Architektenkammer NRW sendet drei Vorschläge für das aktuelle Auszeichnungsverfahren des Mies van der Rohe-Awards an die Bundesarchitektenkammer. Die Vorschläge wurden durch Beobachtung von Auszeichnungsverfahren, Berichten der Fachpresse und auf Grundlage von Vorschlägen der Fachausschüsse der AKNW erstellt. Der Vorstand stimmte den Empfehlungen zu, die ganz unterschiedliche Bauaufgaben und Größenordnungen vereinten. Der Mies van der Rohe-Award wird von der „Fondacio Mies van der Rohe“ (Barcelona) in Kooperation mit der Europäischen Kommission und dem Europaparlament ausgelobt.

Haushalt 2019 beraten

Für den internen Teil der Beratungen des Vorstands stand der erste Entwurf des Kammerhaushalts für das Jahr 2019 auf der Tagesordnung. Das Haushaltsvolumen wird gut acht Millionen Euro betragen, der Grundbeitrag für Mitglieder ist mit 218 Euro angesetzt. „Mit aktuell rund 31 500 Mitgliedern ist die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen weiterhin ein starker Partner für die Politik und die Bau- und Immobilienbranche in unserem Land und darüber hinaus dazu in der Lage, sowohl die Baukultur vielfältig zu fördern als auch für unsere Mitglieder ein umfassendes Serviceangebot vorzuhalten“, kommentierte Kammerpräsident Ernst Uhing den ersten Entwurf. Es folgt noch eine zweite Beratung im Vorstand, bevor der Haushalt durch die Vertreterversammlung der AKNW am 10. November 2018 beraten und verabschiedet werden soll.

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