Vorstand: Viel Diskussionsbedarf zur Stadtplanung

Wir müssen heute den Folgen des Klimawandels begegnen, auch wenn einige der Folgen erst morgen deutlich werden sollten – denn für den Städtebau ist es dann bereits zu spät.“ Mit dieser Grundhaltung positionierte sich der Vorstand der Architektenkammer NRW zu einer Anhörung im Landtag, die sich auf einen Antrag der SPD-Fraktion bezog mit dem Titel „Hitzebelastung senken sichert Lebensqualität in NRW“.

24. April 2019von Christof Rose

Der Vorstand unterstrich die Bedeutung des Themas, zeigte sich aber einig in der Einschätzung, dass Kommunen und Stadtplanung insgesamt gefordert seien, Städte resilienter zu gestalten. „Es handelt sich weniger um eine soziale als um eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung“, resümierte Kammerpräsident Ernst Uhing.

Alle Planerinnen und Planer, aber auch alle politisch Verantwortlichen müssten steigende Temperaturen und Hitze, Stürme und Starkregen in den Städten unseres Landes nicht als „Extremwetterereignisse“, sondern als Dauerphänomene betrachten, betonte Prof. Rolf- Egon Westerheide, Stadtplaner im Vorstand der AKNW. Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sollten sich verstärkt darum bemühen, die entsprechenden Parameter zusammenzutragen und als Grundlage für planerische  Prozesse  zur  Verfügung  zu stellen. „Notwendig wären beispielsweise mikroklimatische Analysen mit den Parametern der Verdichtung, Versiegelung, Durchlüftung und Begrünung“, führte Stadtplaner Westerheide aus.

Es gebe Erfahrungen etwa aus den mediterranen Städten, die genutzt werden könnten, wenn eine entsprechende Datenbasis zur Verfügung gestellt würde. Der Vorstand der Architektenkammer hob in seiner Debatte die Bedeutung einer qualitätvollen Freiraumplanung parallel zu Verdichtungsprojekten hervor.

Fachrichtungstage 2019

Einstimmig verabschiedete der Vorstand die Entwürfe für den Stadtplanertag und den Landschaftsarchitektentag 2019. Der Stadtplanertag wird am 29. November die Bodenyfrage in den Mittelpunkt der Vorträge und Impulse rücken. „Eigentum verpflichtet – Lösen wir die Bodenfrage“ lautet der appellative Titel der Veranstaltung, die neben renommierten Fachleuten auch Impulse im Pecha-Kucha-Format von Studierenden der RWTH Aachen einbinden wird.

Der „Landschaftsarchitektentag“ der Architektenkammer NRW postuliert „Freiraum macht Stadt“ und befasst sich mit der integrierten Stadtentwicklung aus der Perspektive der Freiraumplanung. Die Referate der Fachtagung am 4. September 2019 beleuchten Aspekte wie „Natur in der Stadt“, „Mehr Ökologie wagen“ und „Wasser in der Stadt“ - und greifen damit ebenfalls die Fragestellung auf, wie unsere urbanen Agglomerationen auf den Klimawandel und seine Folgen reagieren müssen.

DRV-Befreiung

Präsident Uhing berichtete dem Vorstand von weiteren Gesprächen zu dem Anliegen, dass sich alle Kammermitglieder auch weiterhin von der Pflicht zur Versicherung in der Deutschen Rentenversicherung DRV befreien lassen und über das Versorgungswerk versichern können sollen. Am 15. März habe es dazu einen weiteren, intensiven Austausch im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) gegeben.

Die jüngste Rechtsprechung weise aus Sicht der Versorgungswerke in die richtige Richtung. Dennoch rate die Architektenkammer allen Mitgliedern, die möglicherweise in dieser Frage verunsichert sind, so Uhing: „Nutzen Sie unbedingt die Beratung der Kammer, denn jeder Fall ist ein Einzelfall!“

Bauordnung NRW

In einer Sitzung zum Thema „Barrierefreies Bauen“ am 19. März unter Vorsitz von Ministerin Ina Scharrenbach ging es um die Einführung der DIN 18040, Teil 2. Das Ministerium möchte das Thema intensiv mit allen Betrof- fenen, insbesondere mit den Behinderten- und Sozialverbänden, diskutieren. Der Vorschlag der AKNW, die Fachwelt mit einer Broschüre über die Anforderungen der Bauordnung und der Bauprüfverordnung über die technische und konzeptionelle Umsetzung des barrierefreien Bauens zu informieren, sei seitens des Bauministeriums positiv aufgegriffen worden. Eine Arbeitsgruppe soll nun die Inhalte erarbeiten. Die AKNW hat bereits einen Praxishinweis zur Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden veröffentlicht. Ein Praxishinweis zur Barrierefreiheit von Wohnungen ist in Arbeit.

„Junior-Mitgliedschaften“?

Der Vorstand befasste sich erneut mit der Frage, ob und wie der Berufsnachwuchs bereits nach dem erfolgreichen Abschluss eines Architekturstudiums in die berufsständische Arbeit der Architektenkammer NRW eingebunden werden und Mitwirkungsmöglichkeiten erhalten könnte. In einigen Bundesländern gibt es bereits „Junior-Mitgliedschaften“ für Absolventinnen und Absolventen in der Praxisphase. „Klar ist, dass eine richtige Mitgliedschaft in der Kammer mit konkreten Vorteilen verbunden sein muss, die das junge Mitglied dann erhalten würde“, fasste Vorstandsmitglied Claus Klein die Diskussion im Ausschuss „Belange der Tätigkeitsarten“ zusammen. Der Vorstand beschloss, das Thema weiter zu vertiefen. „Wir sind uns einig, dass wir etwas für junge Männer und Frauen tun wollen“, resümierte Präsident Ernst Uhing. Es gehe im Kern um Einbindung, Vernetzung, Information und Austausch.

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