Vorstand zeigt sich zufrieden mit dem „Baurechtsmodernisierungsgesetz“

Fortschritte in vielen Detailfragen und insgesamt verbesserte Rahmenbedingungen für das Planen und Bauen - das sieht der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen im Entwurf für das Baurechtsmodernisierungsgesetz des Landes NRW verwirklicht. „Zahlreiche unserer Forderungen und Anregungen sind in den Entwurf eingeflossen“, resümierte Kammerpräsident Ernst Uhing in der Sitzung des Vorstands am 8. Mai. „Es erweist sich einmal mehr, dass unsere fachliche Expertise im politischen Raum gehört und geschätzt wird.“

15. Mai 2018von Christof Rose

Der Entwurf, zu dem die AKNW am 4. Mai in einer Anhörung im Landtag Stellung bezogen hatte, sieht u. a. die Anpassung des Abstandsflächenrechts an die Musterbauordnung sowie klarere Vorgaben für die Eingangsprüfung von Bauanträgen vor. Das barrierefreie Planen und Bauen soll in einem sinnvollen Maß vorangebracht werden; das Bauvorlagerecht für Innenarchitekten bleibt in der bisherigen Systematik erhalten. „Insgesamt habe ich ein positives Fazit gezogen“, berichtete Präsident Uhing aus der Landtagsanhörung. „Zur Umsetzung des Vorhabens, digitale Bauanträge zu ermöglichen, hätten wir uns aber einen ambitionierteren Terminplan gewünscht.“ Das Baurechtsmodernisierungsgesetz soll Mitte Juli vom Landtag verabschiedet werden.

LWL: Mobiler Baukulturbeirat

Als großen Erfolg der Bemühungen der AKNW, das Konzept „Gestaltungsbeiräte“ möglichst breit im Lande zu etablieren, wertete der Vorstand die Implementierung des neuen „Mobilen Baukulturbeirats“ durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Vizepräsident Michael Arns hatte den neuen Beirat für Westfalen am 26. April im Rahmen des Westfälischen Baukultursymposiums gemeinsam mit Darius Djahanschah (LWL-Baukultur) öffentlich vorgestellt. „Mit dem mobilen Baukulturbeirat wird es gelingen, die baukulturelle Kompetenz und Diskussionsfreude in den politischen Gremien kleinerer, ländlicher Städte und Gemeinden zu stärken“, zeigte sich Arns sicher. Der Kammervorstand dankte dem LWL für sein baukulturelles Engagement und appellierte an die Kreisebene der weiteren ländlichen Regionen, über die Einrichtung von Gestaltungsbeiräten nachzudenken.

Datenschutzverordnung: Hinweise für Mitglieder

Intensiv befasste sich der Vorstand in seiner Mai-Sitzung auch mit der Frage, welche Konsequenzen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Architektinnen und Architekten habe. Nach der Verordnung müssen zum Stichtag 25.05.18 zahlreiche Informationspflichten bei der Erfassung personenbezogener Daten erfüllt werden. „Alle Mitglieder sollten auf ihrer Homepage das Impressum anpassen und die Datenschutzerklärung aktualisieren und ergänzen“, empfahl AKNW-Justiziar Dr. Florian Hartmann. Die Rechtsabteilung der Kammer habe verschiedene Praxishinweise erarbeitet, die unter www.aknw.de abgerufen werden können. „Grundsätzlich muss jeder, der Daten erhebt, sensibel dafür sein, dass entsprechende Hinweise zu veröffentlichen sind.“ - Die Akademie der Architektenkammer NRW hat zu diesem Thema zusätzliche Seminare in ihr aktuelles Programm aufgenommen.

„Inselkongress“ ausgebucht

Mit großer Freude folgte der Vorstand dem Bericht von Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann zum „Internationalen Architektenkongress“ der AKNW, der vom 30. Mai bis 3. Juni in Rotterdam stattfindet. Der traditionelle „Inselkongress“ der Kammer sei mit über 250 Teilnehmern ausgebucht. „Hochkarätige Referenten, eine attraktive Location und die Möglichkeit, für einige Tage sowohl einen kollegialen als auch einen interdisziplinären Austausch zu pflegen – das ergibt ein attraktives Gesamtpaket“, fasste Kammerpräsident Ernst Uhing zusammen.

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