Vorstand zieht Fazit zur Wohnungsbauförderung 2018

Die Förderung bezahlbaren Wohnraums bleibt eine der zentralen Aufgaben der Sozial- und Baupolitik in Nordrhein-Westfalen. Mit dieser Einschätzung diskutierte der Vorstand der Architektenkammer in seiner Sitzung am 12. März in Düsseldorf den bilanzierenden Bericht der Landesregierung über die Wohnraumförderung 2018.

15. März 2019von Christof Rose

Mit Sorge wurde festgestellt, dass die Nutzungsquote der zur Verfügung stehenden Fördermittel von insgesamt 1,1 Milliarden Euro von 96,4 % im Jahr 2016 auf 84,0 % in 2018 gesunken ist.

„Ein Grund dafür sind ohne Zweifel die geänderten Gebietskulissen, die insbesondere im Ruhrgebiet dazu geführt haben, dass Investoren in bestimmten Städten auf Bauprojekte verzichtet haben“, bedauerte Dr. Christian Schramm, Vizepräsident der AKNW, in seiner Analyse aus der Planungspraxis. Nach dem Zeitplan der Landesregierung soll eine Überprüfung der Gebietskulissen nach drei Jahren erfolgen. „Es sollte darüber nachgedacht werden, hier schneller nachzujustieren, damit der geförderte Wohnungsbau für Kommunen und private Investoren wieder attraktiver wird“, fasste Kammerpräsident Ernst Uhing die Diskussion des Vorstandes zusammen.

EU: Renovierungsquote erhöhen
Positiv wertete der Kammervorstand die Absicht der EU-Kommission, die Sanierungsquoten zur energetischen Optimierung des Wohnungsbestandes in den Mitgliedsländern zu steigern. Auch die Infrastruktur soll nach einem neuen „Reflexionspapier“ aus Brüssel entsprechend modernisiert werden. In ihrem Papier geht die Kommission davon aus, dass 40 Prozent des Energieverbrauchs in der Europäischen Gemeinschaft für den Gebäudesektor aufgewendet wird. Konkrete Konzepte oder Anreizsysteme dafür, eine Steigerung und Beschleunigung der baulichen Sanierungsrate zu erzielen, sollen in den kommenden Monaten und Jahren erarbeitet werden.

„Weltkulturerbe“ fürs Revier?
Intensiv befasste sich der AKNW-Vorstand im März mit der Frage, inwieweit ausgewählte Arbeitersiedlungen im Ruhrgebiet als „Weltkulturerbe“ vorgeschlagen werden könnten. Ein entsprechender Antrag der AFD-Fraktion war am 15. Februar in einer Anhörung des NRW-Landtags einhellig abgelehnt worden. AKNW-Vizepräsident Michael Arns hatte für die AKNW in der Anhörung die Haltung vertreten, dass die Auflagen des Denkmalschutzes völlig ausreichten, um das kulturelle Erbe „Arbeitersiedlungen im Ruhrgebiet“ zu würdigen und zu schützen. Auch der Ausschuss Stadtplanung der AKNW hatte davor gewarnt, Siedlungen im Ruhrgebiet, die bereits denkmalgeschützt sind, nicht durch weitere Auflagen in ihrer Entwicklung einzuschränken.

Der Vorstand diskutierte in diesem Zusammenhang auch das bereits seit einigen Jahren verfolgte Projekt, die Metropole Ruhr insgesamt als Weltkulturerbe vorzuschlagen. „Die Unterschutzstellung ausgewählter Siedlungen und Objekte nach dem Denkmalrecht reicht völlig aus und belässt die Handlungshoheit hier im Lande“, so die Einschätzung des Vorsitzenden des Stadtplanungsausschusses der AKNW, Prof. Rolf-Egon Westerheide. Die Auflagen des Unesco-Weltkulturerbestatus‘ könnten sich dagegen als Entwicklungshemmnis herausstellen.

Der Vorstand lehnte das Vorhaben deshalb grundsätzlich ab. Gleichwohl will sich die AKNW intensiv in den erneut aufflammenden Diskussionsprozess einbringen. „Die Debatte zeigt die hohen Qualitäten des Ruhrgebiets in seiner Geschichte, aber auch seiner Entwicklungsdynamik“, so der Vorstand.

Starke Denkmalpflege
In der Debatte um die Weiterentwicklung des institutionellen Denkmalschutzes spricht sich die Architektenkammer für eine Beibehaltung der bewährten Strukturen der Denkmalbehörden und für eine Stärkung der Unteren Denkmalbehörden durch verbesserte Personalausstattung aus. Das war das Ergebnis der Diskussion im Vorstand zu einem Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP zur Zukunft des Denkmalschutzes in NRW. Überlegungen, die Fachkompetenz teilweise von den Kommunen auf die Kreise zu verlagern, lehnt die AKNW ab. „Das Know-how findet sich vor Ort und muss auch dort bleiben“, unterstrich Präsident Ernst Uhing. Der Vorstand der Architektenkammer NRW forderte zugleich, die Denkmalbehörden wieder verstärkt durch qualifizierte Architektinnen und Architekten zu besetzen.

EU zur HOAI
Am 28. Februar hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) seine „Schlussanträge“ zur deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure veröffentlicht. Mindestpreise wären demnach nur zulässig, wenn es ohne sie zu einem Marktversagen käme - was nach Einschätzung des Generalanwalts mit Blick auf die Mehrzahl der EU-Länder, in denen es keine Honorarordnung gibt, kaum unterstellt werden könne. Eine Entscheidung des EuGH wird bis zum Sommer 2019 erwartet.

Positiv, so erläuterte BAK-Vizepräsident und AKNW-Vorstandsmitglied Martin Müller, sei zu werten, dass der Generalanwalt argumentiere, dass der Verbraucherschutz auch durch alternative Maßnahmen gewährleistet werden könne - etwa durch berufsethische Normen, Haftungsregelungen oder die Veröffentlichung von Tarifempfehlungen. „All dies regelt der Berufsstand bereits durch die berufsständische Selbstverwaltung der deutschen Architektenkammern“, stellte Müller fest.

 

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