Leitfaden "BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung" vorgestellt

Wie fügt sich das Building Information Modeling (BIM) in das Leistungsbild der Architektinnen und Architekten ein? Welche Auswirkungen hat BIM auf die Gestaltung von Architektenverträgen und auf die Honorarberechnung? Diese Fragen stellen sich mit der weiteren Etablierung der noch jungen Planungsmethode im deutschen Planungs- und Bausektor in wachsender Dringlichkeit. „Wer BIM erfolgreich im Architekturbüro einsetzen will, muss sich auch über das Leistungsbild und die entsprechende Vertragsgestaltung im Klaren sein“, erklärte Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW), heute (04.10.17) auf der Expo Real-Messe in München. Die AKNW stellte dort gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer (BAK) sowie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen die neue Publikation „BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“ vor.

04. Oktober 2017

Der neue BIM-Leitfaden für Architekten und Planer ergänzt frühere Publikationen der beteiligten Kammern und stellt in übersichtlicher Form das „Leistungsbild Objektplanung“ dar. „Eine Kernfrage, die in der Praxis immer wieder gestellt wird, lautet: Welche spezifisch bei BIM anfallenden Leistungen sind von Architekten zu erbringen?“, erläuterte Martin Müller, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer, den Hintergrund der 90-seitigen Informationsschrift.

Architektenkammern in Bund und Ländern unterstützen das Bestreben der Planer, die neue BIM-Technik einzusetzen und auch in Deutschland weiter zu etablieren. Die neue Informationsbroschüre wurde u. a. in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann und Partner (Düsseldorf) erarbeitet. „Der Informationsbedarf von Architektinnen und Architekten in diesem Themenfeld ist noch sehr groß“, stellte Prof. Dr. Klaus Eschenbruch, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei Kapellmann und Partner, fest. „Grundsätzlich lässt sich zur Honorierung sagen: BIM fügt sich in das bewährte System der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein; viele der BIM-spezifischen Leistungen sind hier den ‚Besonderen Leistungen‘ zuzuordnen und unterliegen damit der freien Honorarvereinbarung.“

„Mit der Publikation ‚BIM für Architekten‘ wollen wir Kolleginnen und Kollegen eine sichere Orientierung bieten in einem Bereich, der sich gegenwärtig noch ausgestaltet“, erläuterte Architekt Matthias Pfeifer, Geschäftsführender Gesellschafter RKW Architektur + in Düsseldorf. Pfeifer hatte die Broschüre gemeinsam mit Wolfgang Zimmer (KZA Architekten, Essen) als Co-Autor mitentwickelt. „BIM wird unsere Arbeitsweisen in den kommenden Jahren stark beeinflussen“, so die Prognose der beiden Architekten, die das Building Information Modeling in ihren Büros bereits eingeführt haben und regelmäßig anwenden.

Die 90-seitige Broschüre „BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“ stellt das „Leistungsbild Objektplanung BIM BAK“ dar und gibt dazu detaillierte Anwendungshinweise. Die vorgeschlagenen „Besonderen Leistungen“ nach HOAI werden Punkt für Punkt erläutert. Darüber hinaus stellt die Publikation konkrete Klauselvorschläge für Architektenverträge mit BIM bereit und gibt Orientierung über die Grundregeln des modellbasierten Planens. Im Anhang werden auch die Themen Urheberrecht, Datenschutz und Berufshaftpflichtversicherung für BIM-Leistungen dargestellt.

Die Publikation „BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“ steht zum kostenlosen Download bereit.

Publikation zum Download

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