Wohnungsbautag NRW: „Bund muss weiter Verantwortung übernehmen!“

Nach wie vor fehlt es in zahlreichen Wachstumsregionen Deutschlands an bezahlbarem Wohnraum. Die Bundesländer können die Herausforderungen auf den Wohnungsmärkten nicht alleine stemmen, auch der Bund muss sich zu seiner grundsätzlichen politischen und finanziellen Mitverantwortung beim Wohnungsbau bekennen. Zu dieser Einschätzung kommt die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau NRW“ zum Abschluss ihres „Wohnungsbautags 2017“, der heute (06.09.17) in Düsseldorf stattfand. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen stand die Frage im Mittelpunkt, wie die Bundespolitik die Schaffung neuen Wohnraums in Deutschland unterstützen kann. „Die künftige Bundesregierung muss einen deutlichen Schwerpunkt auf die Bau- und Wohnungspolitik legen“, erklärte Lutz Pollmann, Sprecher des Aktionsbündnisses. Das Thema Wohnungsbau müsse auch in Berlin endlich zu einem zentralen Politikfeld werden. „Ein ‚Weiter so‘ kann sich unser Land angesichts des Wohnraummangels in weiten Teilen der Republik nicht mehr leisten“, so die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau NRW“.

06. September 2017

Wohnungsbau ist keine reine Ländersache. Nach wie vor werden wesentliche steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sowie grundlegende Anforderungen, beispielsweise an die Energieeffizienz von Wohngebäuden, auf der Bundesebene definiert. Nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Aktionsbündnisses „Impulse für den Wohnungsbau“ hat der Bund seine Möglichkeiten, die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau investitionsfreundlicher und attraktiver zu gestalten, bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Dies gilt insbesondere für die steuerliche Förderung, die nachweislich ein effektives Instrument zur Steigerung privater Investitionen in den Wohnungsbau ist.

„Die aktuellen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten wirken nach wie vor investitionshemmend“, stellt das Wohnungsbaubündnis fest. Um umfassende Investitionen in den Wohnungsbau anzuregen, bedürfe es endlich der vielfach geforderten Anpassung der linearen Abschreibung an die kürzere Nutzungsdauer von Wohngebäuden mit steigendem Anteil an technischer Gebäudeausrüstung sowie der Einführung einer zeitlich befristeten und räumlich begrenzten Sonderabschreibung. Auch spricht sich die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau NRW“ für die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA) aus. „Die Umsetzung und Wiedereinführung dieser Instrumente muss ganz oben auf der To-do-Liste der nächsten Bundesregierung stehen“, so Pollmann weiter. „Nach dem Hin und Her im letzten Jahr muss der Bund hier endlich liefern.“

Auch bei der sozialen Wohnraumförderung bedarf es einer frühzeitigen Weichenstellung zwischen Bund und Ländern, da andernfalls ein Wegfall der Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Ende 2019 droht. „Bund und Länder stehen hier gemeinsam in der Verantwortung, den sozialen Wohnungsbau wieder deutlich voranzubringen“, so das Aktionsbündnis. „Der soziale Wohnungsbau muss in der fachlichen Zuständigkeit der Bundesländer bleiben, gleichzeitig muss sich der Bund auch nach 2019 finanziell in die Pflicht nehmen lassen, wobei eine Zweckbindung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau vorzusehen ist“, so Alexander Rychter, Verbandsdirektor beim Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen. Nach Auffassung der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau NRW“ darf es kein Abweichen von dem im Jahr 2006 erreichten Kompromiss geben.

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