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Baurecht NRW: Vorhandene Abfallschächte müssen geschlossen werden
16.01.2015 |
Abfallschächte sind nach heutiger Rechtslage unzulässig (§ 46 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW). Allerdings existieren noch Abfallschachtanlagen in Hochhäusern, die auf der Grundlage der Bauordnung aus dem Jahr 1970 errichtet worden sind und damals nach dem seinerzeitigen § 57 BauO1970 zulässig und sogar...