Eurocodes bauaufsichtlich eingeführt

Mit einer Stichtagsregelung zum 1. Juli 2012 wurden die Eurocodes als Technische Regeln für die Bemessung, Planung und Konstruktion von baulichen Anlagen in Nordrhein-Westfalen eingeführt. Auch wenn der Entwicklungsprozess im Zuge der europäischen Harmonisierung des technischen Regelwerks für das Bauen bereits vor Jahren eingeleitet wurde, stellt die Umstellung von den vertrauten DIN-Normen zu den Eurocodes eine einschneidende Änderung für die Tragwerksplanung dar.

09. August 2012von Lintz

Die Einführung betrifft die Eurocodes 0 Grundlagen, 1 Einwirkungen, 2 Betonbau, 3 Stahlbau, 4 Verbundbau, 5 Holzbau, 7 Grundbau und 9 Aluminiumbau, die mit entsprechenden nationalen Normanhängen in der Normenreihe DIN EN 1990 bis DIN EN 1999 erschienen sind. Mit der Einführung der Eurocodes werden die korrespondierenden nationalen Normen aus der Liste genommen.
Bauaufsichtlich nicht eingeführt wurden DIN EN 1996, Eurocode 6 Mauerwerksbau und DIN EN 1998, Eurocode 8 Erdbeben. DIN 1053 „Mauerwerk“ und DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ bleiben damit weiter gültig.

Für Bauanträge nach dem 1. Juli 2012 gelten ausschließlich die neuen Regelungen, wie sie im Runderlass „Einführung Technischer Baubestimmungen nach § 3 Abs. 3 BauO NRW“ vom 22. Mai 2012 veröffentlicht wurden. Bei Bauvorhaben, für die vor dem Inkrafttreten ein Bauantrag gestellt wurde, gelten die Technischen Baubestimmungen in der Fassung des Runderlasses vom 30. Mai 2010, also die bisherigen nationalen Normen.

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