Novellierung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ist in Kraft getreten

Das zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) ist am 1. August 2013 in Kraft getreten. Damit sind auch die Änderungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) in Kraft getreten. Die Änderung des JVEG ist in Artikel 7 geregelt.

29. August 2013

Nach einer ersten Auswertung des Instituts für Sachverständigenwesen (IfS) ergeben sich für Architekten, die sich als Sachverständige betätigen, insbesondere folgende Neuerungen:

1. Allgemein gibt es nun 13 Honorarstufen von € 65 - € 125 (vorher: € 50 - € 95). Die Stundensätze werden um € 15 in jeder Honorarstufe erhöht. Das bedeutet, dass die unterste Stufe um 30% und die oberste Stufe nur noch um ca. 10% erhöht wird. Im Durchschnitt erfahren die Stundensätze also einen Anstieg von 20%. Zudem müssen Sachverständige nach wie vor einen so genannten „Justizrabatt“ in Höhe von 10 % im Vergleich zu den außergerichtlichen Honoraren hinnehmen.

2. Das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ (€ 75) wird durch „Bauwesen“ ersetzt, wobei sich dieses Sachgebiet wiederum in Planung (€ 80), handwerklich-technische Ausführung (€ 70) und Schadensfeststellung, -ursachenermittlung und -bewertung (€ 85) untergliedert. Das Gebiet „Bauwesen - Schadensfeststellung, -ursachenermittlung und -bewertung“ ist im Vergleich zum vorigen Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ um € 10, also gut 13 % erhöht worden. Die anderen Untergebiete sind neu; die Überprüfung der handwerklich-technischen Ausführung liegt sogar unter dem früheren Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“.

3. „Immobilienbewertung“ steigt von € 75 auf € 90, also um 20 %.

4. „Mieten und Pachten“ ist der Honorargruppe 10 mit € 110 (vorher: € 70) zugeordnet und steigt damit um 36 %.

5. Die Beurteilung von Honoraren von Architekten und Ingenieuren steigt von vorher € 80 auf € 105, also gut um 30 %.

Das vollständige JVEG finden Sie hier.

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