Sichere elektronische Kommunikation für Sachverständige

Der elektronische Zugang zu Behörden soll Verfahren beschleunigen. Auch in der Justiz ist die Digitalisierung zuletzt vorangeschritten – mit der Folge, dass auch von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zunehmend erwartet wird, elektronisch zu kommunizieren.

16. April 2024von bra

Der Qualitätszirkel „Sachverständigenwesen NRW“ weist darauf hin, dass Sachverständige für die Übermittlung von z. B. Gutachten an Gerichte einen sicheren elektronischen Weg wählen müssen. Die Kommunikation mit Gerichten beinhaltet sensible Daten, die besonders abzusichern sind. Dies kann mit herkömmlicher E-Mail-Kommunikation nicht erreicht werden. Daher wird öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen empfohlen, einen der folgenden sicheren Übertragungswege zu verwenden:

  • Mein Justizpostfach (MJP): Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden, die über ein entsprechendes Postfach verfügen, sind hierüber kostenfrei erreichbar. Für die Nutzung ist ein Bund-ID-Konto notwendig. DAs MJP empfiehlt sich besonders, weil es – einmal eingerichtet – Kommunikation auf höchstem Sicherheitsniveau ermöglicht. Zu beachten ist allerdings, dass sich das MJP aktuell in der Pilotphase befindet und einige Funktionen, z. B. automatische Information über einen Nachrichteneingang, noch nicht verfügbar sind. Info unter: www.mein-justizpostfach.bund.de 
  • eBO: Auch das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) steht als sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung. Wer das eBO uneingeschränkt nutzen möchte, muss eine kostenpflichtige Software anschaffen. Die Vorteile liegen dafür darin, dass hier eine Registrierung des elektronischen Postfachs unter einer Geschäftsadresse möglich und insgesamt die Nutzung aktuell noch komfortabler als über das MJP ist. Das eBO ist daher für alle empfehlenswert, die hauptberuflich als Sachverständige arbeiten, also viele Gutachten anfertigen. Info unter www.egvp.justiz.de/buerger_organisationen 
  • DE-Mail: Ein weiterer sicherer Übermittlungsweg ist der Postfach- und Versanddienst eines DE-Mail-Kontos (www.de-mail.info). DE-Mail ist kostenpflichtig. Die Größe der zu übermittelnden Daten ist auf 10 MB je Sendung begrenzt. Zusätzlich ist die Absicherung komplizierte als bei den zuvor genannten Alternativen.

Der Qualitätszirkel „Sachverständigenwesen NRW“ und die AKNW als Bestellungskörperschaft empfehlen allen öffentlich und bestellten und vereidigten Sachverständigen, die Voraussetzungen für eine sichere elektronische Kommunikation zu schaffen und Gerichte auf ein eingerichtetes elektronisches Postfach hinzuweisen. 

Informationen gibt auch die Rechtsberatung der Architektenkammer NRW unter Telefon (0211) 49 67-27/-29 oder recht@aknw.de.
 

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