Schlichtung
Streitigkeiten und juristische Auseinandersetzungen im Planungsbereich müssen nicht vor Gericht enden. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bietet mit ihrer Schlichtungsstelle und dem Schlichtungsausschuss zwei Gremien an, die mit den beteiligten Streitparteien nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.
Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle ist für Differenzen zwischen einem AKNW-Mitglied und einem Dritten, zum Beispiel einem Bauherren, zuständig.
Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle - Praxishinweis (PDF)
Schlichtungsordnung für die Schlichtungsstelle (PDF)
Schlichtungsausschuss
Der Schlichtungsausschuss ist gefordert, wenn es zu ernsthaften Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern der Kammer kommt.
Schlichtungsverfahren vor dem Schlichtungsausschuss - Praxishinweis (PDF)
Schlichtungsordnung für den Schlichtungsausschuss (PDF)
Die Erfahrung zeigt, dass eine Schlichtung im Hinblick auf sonst entstehende Gerichtskosten wirtschaftlich sinnvoll ist und gleichzeitig auch zu wesentlich schnelleren Ergebnissen führt.
Lesen Sie auch
Gebührenordnung der Architektenkammer NRW (PDF)
Bei Fragen zur Schlichtung und zu Schlichtungsverfahren, stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Margret Dörr, Sachbearbeiterin
Tel. (0211) 49 67-44
doerr@aknw.de
Dorothee Dieudonné, Juristin
Tel. (0211) 49 67-20
dieudonne@aknw.de
Michael Petri, Jurist
Tel. (0211) 49 67-53
petri@aknw.de



