Über 3000 Mitglieder beteiligten sich an der aktuellen Untersuchung der Architektenkammer NRW

Strukturuntersuchung und Gehaltsumfrage 2008

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat auf Initiative des Ausschusses „Belange der Tätigkeitsarten“ unter den angestellten Kammermitgliedern im Anschluss an die Umfrage des Jahres 2004 erneut eine Gehalts- und Strukturuntersuchung durchgeführt. Den Ergebnissen, die im Folgenden dargestellt werden, liegen nicht überprüfte Angaben der Mitglieder zu Grunde.

12. November 2008von Michael Petri

Von den insgesamt 12.612 versandten Fragebögen wurden 3.283 an die Architektenkammer zurückgesandt; eine hohe Rücklaufquote von 26 %, die dazu führt, dass die Ergebnisse der Befragung als repräsentativ für die gesamte Mitgliedschaft angesehen werden können. Da die Umfrage ausschließlich unter Kammermitgliedern durchgeführt wurde, konnten Berufsanfänger vor der Eintragung in die Architektenliste nicht erfasst werden.

Der Fragebogen der Architektenkammer NRW wurde im Vorfeld mit den anderen Länderkammern abgestimmt. So ist ein direkter Vergleich mit Umfragen möglich, die in anderen Bundesländern von den dortigen Architektenkammern durchgeführt werden.

Bruttojahresgehälter: 27.000 - 80.000 €

Je nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahren beträgt die Spannbreite des durchschnittlichen Bruttojahresgehaltes 2007 bei Mitgliedern- in Architektur- oder Planungsbüros zwischen 27.000 € und 60.000 €;- in der gewerblichen Wirtschaft zwischen 38.000 € und 80.000 €.

Diese Spannbreite differenziert sich nach der Anzahl der Berufsjahre nach Abschluss der Ausbildung wie folgt:

Architektur- und Planungsbüros

Das anfängliche Brutto-Jahresgehalt eines jungen Kammermitglieds, das in einem Architektur- oder Planungsbüro beschäftigt ist, liegt im Schnitt bei etwa 27.200 € (einschließlich aller zusätzlichen Geldleistungen und Überstundenvergütungen). Nach fünf- bis zehnjähriger Beschäftigung als Architekt bzw. Architektin, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner erhöht sich das Gehalt auf etwa 34.867 € in der Tätigkeitsgruppen A. Auffallend ist, dass die Gehälter der Befragten in Architektur- und Planungsbüros seit der letzten Gehaltsumfrage der Architektenkammer NRW 2004 nur um 1,2 % gestiegen sind.

Leider lässt sich eine repräsentative Aufschlüsselung der Einstiegsgehälter nach den einzelnen Fachrichtungen nicht vornehmen. Hierzu haben sich zu wenige Angestellte aus den kleineren Fachrichtungen (Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner) beteiligt, so dass eine statistische Auswertung nicht mehr möglich ist. Anzumerken ist jedoch, dass es deutliche Abweichungen bei den Gehältern je nach Tätigkeitsart geben kann.

Gewerbliche Wirtschaft

Die in Architektur- und Planungsbüros gezahlten Gehälter liegen etwa 4 % unter denjenigen, die im Durchschnitt insgesamt von allen Angestellten, also auch denjenigen im öffentlichen Dienst und in der gewerblichen Wirtschaft, erzielt werden. Die Erwerbsmöglichkeiten in der gewerblichen Wirtschaft liegen am höchsten. Auch sind in der gewerblichen Wirtschaft verstärkt männliche Kammermitglieder beschäftigt.

Öffentlicher Dienst

Die Vergütung der im öffentlichen Dienst tätigen Kammermitglieder richtet sich grundsätzlich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Ein Drittel der Befragten wird nach der Entgeltgruppe 11 gemäß TVöD eingestuft, 28 % der Befragten nach Entgeltgruppe 12. Der Großteil der beamteten Mitglieder ist in der Besoldungsgruppe A 12 bzw. A 13 eingestuft. Insgesamt sind dies 40 % der Beamten. Knapp 6 % erhalten eine Vergütung nach B 2 bis B 7 und 4 % gemäß C 3.

Während bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst das Gehalt regelmäßig angepasst wird, trifft das bei den in der gewerblichen Wirtschaft Tätigen nur bei rund 53 % zu und bei den Beschäftigten in Architektur- oder Planungsbüros bei nur etwa 10 %. Hier wird eine Anpassung fast ausschließlich in unregelmäßigen Abständen vorgenommen.

Besondere Zuwendungen

65 % der Befragten in Architekturbüros und der freien Wirtschaft erhalten eine Zulage in Form von Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld oder Erfolgsprämien. Diese Zuwendungen sind in dem oben angeführten Bruttojahresgehalt eingerechnet. Die Summe sämtlicher Zulagen liegt im Durchschnitt bei 6.442 € im Jahr. Allein bezogen auf die Planungs- und Architekturbüros liegt der Mittelwert sämtlicher Zulagen bei 3.900 €. Dabei entscheiden sich die meisten Arbeitgeber für das 13. Monatsgehalt oder für diverse Erfolgsprämien.

Örtliche Gegebenheiten

55 % der Befragten arbeiten in einer Großstadt mit mehr als 250.000 Einwohnern. Nur 4 % sind in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern tätig. Im Einzugsgebiet einer Großstadt bzw. eines Ballungsraumes sind mehr als 80 % der Befragten tätig. Ein Drittel der Befragten gibt an, ein Universitätsstudium absolviert zu haben, zwei Drittel geben einen Fachhochschulabschluss an. In der gewerblichen Wirtschaft sind vornehmlich Fachhochschulabsolventen tätig. Ein Berufseinstieg erfolgt in der Regel im Architekturbüro, nur zu einem kleinen Teil in der gewerblichen Wirtschaft und kaum im öffentlichen Dienst. Dies ändert sich mit wachsender Berufserfahrung. Mit 11 bis 20 Berufsjahren gleichen sich die Beschäftigtenzahlen in Architekturbüros, der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst nahezu an. Bei einer über 20-jährigen Berufserfahrung sind die Befragten mehrheitlich im öffentlichen Dienst und etwa zu einem Drittel in der gewerblichen Wirtschaft tätig.

Gehälter der Frauen

Das Verhältnis der männlichen Befragten zu den weiblichen liegt bei 2/3 zu 1/3. In der gewerblichen Wirtschaft sind erwartungsgemäß vornehmlich männliche Kammermitglieder tätig (74 %). Im öffentlichen Dienst liegt der Anteil der Männer bei 67 % und in den Architekturbüros nur noch bei 58 %. Während in den ersten Berufsjahren die Frauen im Durchschnitt nur 3,8 % weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, erhöht sich die Differenz der Gehälter mit zunehmenden Beschäftigungsjahren auf bis zu 23 % in der Gehaltsgruppe B nach mehr als 20 Jahren Berufserfahrung.

Überstunden

In Architekturbüros und in der gewerblichen Wirtschaft leisten 92 % der Angestellten Überstunden. Im öffentlichen Dienst liegt der Anteil bei etwa 80 %. Dabei werden im Schnitt sämtlicher Beschäftigten 6,3 Überstunden in der Woche geleistet. Eine Vergütung hierfür erhalten allerdings nur 20 % der Befragten. Insbesondere ist eine Vergütung in der gewerblichen Wirtschaft nicht üblich; hier liegt der Anteil nur bei 12 %.

Während im öffentlichen Dienst in der Regel ein Freizeitaugleich erfolgt und bei Architektur- und Planungsbüros noch in etwa 40 % der Fälle ein Ausgleich durch Freizeit gewährt wird, ist das in der gewerblichen Wirtschaft nur in 32 % der Fälle üblich.

Befristete Arbeitsverträge stellen entgegen den Erwartungen eine Ausnahme dar. Nur 6,4 % der insgesamt Befragten geben an, es bestehe eine Befristung. Der Anteil in den Architekturbüros liegt bei lediglich 5,5 % und damit niedriger als im öffentlichen Dienst. Der Anteil weiblicher befristeter Arbeitnehmer liegt erwartungsgemäß etwas höher.

13 % der Arbeitgeber gestatten ihren Angestellten uneingeschränkt die Ausübung einer berufstypischen Nebentätigkeit, 62 % der Arbeitgeber akzeptieren die Ausübung einer Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer gegebenenfalls nach einer entsprechenden Genehmigung.

Fortbildung

Über den vorgegebenen Fortbildungsumfang von acht Unterrichtsstunden im Jahr hinaus haben 70 % der Befragten weitere Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen. 67 % der Befragten wurden hierzu unter Fortzahlung des Gehalts von Ihren Arbeitgebern beurlaubt. Bei den Beschäftigungsverhältnissen in Architektur- und Planungsbüros liegt der Anteil etwas über der Hälfte (54 %). Die Kosten der Fortbildung wurden bei 55 % der Befragten vom Arbeitgeber übernommen.

Der durchschnittliche Jahresurlaub liegt bei 28,7 Tagen. Hier zeigen sich kaum Unterschiede bei den jeweiligen Arbeitgebern. Auffallend ist, dass in Architektur- und Planungsbüros trotz bestehender gesetzlicher Verpflichtung in 13 % der Fälle kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde. 92 % der Befragten sind Mitglieder des Versorgungswerks. Der Anteil der im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die zugleich Mitglieder im Versorgungswerk sind, liegt bei 84 %.

Beim Großteil der Angestellten liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit im Bereich der Planung (64 %), gefolgt von der Bauleitung und der Projektsteuerung (jeweils 41 %). Hier waren Mehrfachnennungen möglich. Weitere Schwerpunkte bildeten die Erstellung von Gutachten (10 %), die Gebäudeunterhaltung (14 %) und die Bauberatung bzw. Baubetreuung (16 %).

Resümee

Der größte Teil der im Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder findet nach wie vor eine Beschäftigung im klassischen Tätigkeitsfeld eines Architektur- oder Planungsbüros. Auch nimmt die Planungstätigkeit den Großteil der zu erbringenden Arbeitsleistungen ein.

Beachtenswert ist der Umfang der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen über das vorgegebene Erfordernis hinaus, obwohl die Kosten hierfür von vielen Arbeitnehmern zum Teil selbst getragen werden.

Bemerkenswert ist der geringe Gehaltsanstieg in Architektur- und Planungsbüros von lediglich 1,2 % im Vergleich zur Befragung im Jahre 2004. Dies spiegelt zweifellos die wirtschaftliche Situation vieler Architekturbüros wider. Auch der Umstand, dass die Tafelwerte der HOAI seit 13 Jahren nicht mehr an die Lebenshaltungskosten bzw. die allgemeine Preissteigerung angepasst worden sind, findet hier ihren Niederschlag. Hinzu kommt, dass die Anwendung von Tarifverträgen in Architektur- und Planungsbüros nach wie vor eine Ausnahme darstellt.  

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