Bezirksregierung Arnsberg

Altbergbau – Gefahrenabwehr und -prophylaxe

Nicht nur im Ruhrgebiet wird seit mehreren hundert Jahren Bergbau betrieben. Von einer Vielzahl der mittlerweile stillgelegten Bergbauobjekte kann heute eine große Gefahr ausgehen. Die Einwirkungsfähigkeit verlassener Gruben im oberflächennahen Bereich ist zeitlich nahezu unbegrenzt

08. Februar 2006von La

Den Stollen und Gruben muss uneingeschränkte Aufmerksamkeit bezüglich der Beurteilung von Tagesbrüchen, Konflikten mit vorhandenen und geplanten Flächennutzungen sowie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Erbringung erforderlicher Sicherungsmaßnahmen gewidmet werden. Deshalb ist gerade bei Erwerb eines Grundstücks und der Planung der Bebauung auf geeignete Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen zu achten. Informationen über eventuell gefährdete Gemeinden und Benennung von Sachverständigen auf diesem Gebiet erhalten Sie bei der Bezirksregierung Arnsberg.Auskünfte über bergbauliche Verhältnisse und Bergschadensgefährdung, Bereitstellung von Karten, Daten, Reproduktionen (gegen Gebühr) und (bei berechtigtem Interesse) Einsichtnahme in Planunterlagen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abtl. 8, Dezernat 87, Tel. (02 31) 54 10 - 0.

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