Der Vorstand der BAK hat am 19.02.2025 eine fortentwickelte Musterfortbildungsordnung verabschiedet, die das Ergebnis des weiteren Harmonisierungsprozesses aller Fortbildungsordnungen der Länderkammern darstellt. Die neuen Anpassungen in der Musterregelung machen eine Änderung der Fort- und Weiterbildungsordnung der AKNW (FuWO) erforderlich. Die jetzigen Reformbemühungen beschränken sich lediglich auf Detailregelungen zur Verwaltungspraxis, Befreiungsmöglichkeiten sowie auf redaktionelle Anpassungen, da NRW der bundesweiten Musterregelung bereits seit dem letzten Novellierungsprozess im Jahr 2023 folgt und die in diesem ersten Harmonisierungsprozess entwickelten Vorgaben des bundesweiten Musters (wechselseitige Anerkennung von Veranstaltungen, Anhebung des Fortbildungsumfangs auf 16 Stunden) bereits mit der am 1.1.2024 in Kraft getretenen FuWO umgesetzt hat.
Wenngleich durch die Änderungen überwiegend Rechtsvorschriften lediglich abgemildert werden, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz NRW (VHMPG NRW) bei zu ändernden Satzungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, zuvor eine Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Zu diesem Zweck finden Sie hier den Entwurf der neuen FuWO samt Begründungen sowie hier den bisherigen Stand der Überlegungen zur Verhältnismäßigkeit. Sowohl für Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als auch für Nicht-Mitglieder besteht bis zum 29. Juli 2026 Gelegenheit, den eigenen Standpunkt zu den geplanten Neuregelungen darzulegen. Etwaige Stellungnahmen hierzu richten Sie bitte per Mail an verhaeltnismaessigkeitspruefung@aknw.de
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen anschließend in die weiteren Beratungen der Gremien ein.