Öffentliche Bekanntmachungen

An dieser Stelle veröffentlicht die Architektenkammer NRW verschiedene öffentliche Bekanntmachungen, Zustellungen und Mitteilungen.


Neueintragungen

Im Folgenden finden Sie die aktuellen Neueintragungen in die Listen der Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner*innen der Architektenkammer NRW.


Bekanntmachungen

Im Folgenden finden Sie alle amtlichen Mitteilungen der Architektenkammer NRW.

2026

Archiv


Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem VHMPG

Nach dem Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz des Landes (VHMPG NRW) ist die AKNW verpflichtet, Entwürfe von Vorschriften (Satzungen etc.), mit denen die Ausübung reglementierter Berufe oder der Zugang zu diesen beschränkt wird, vorab zu veröffentlichen, damit alle Betroffenen Gelegenheit haben, ihren Standpunkt hierzu darzulegen. Sie finden in diesem Sinne veröffentlichungspflichtige Entwürfe während der Dauer der Öffentlichkeitsbeteiligung hier.

Der Vorstand der BAK hat am 19.02.2025 eine fortentwickelte Musterfortbildungsordnung verabschiedet, die das Ergebnis des weiteren Harmonisierungsprozesses aller Fortbildungsordnungen der Länderkammern darstellt. Die neuen Anpassungen in der Musterregelung machen eine Änderung der Fort- und Weiterbildungsordnung der AKNW (FuWO) erforderlich. Die jetzigen Reformbemühungen beschränken sich lediglich auf Detailregelungen zur Verwaltungspraxis, Befreiungsmöglichkeiten sowie auf redaktionelle Anpassungen, da NRW der bundesweiten Musterregelung bereits seit dem letzten Novellierungsprozess im Jahr 2023 folgt und die in diesem ersten Harmonisierungsprozess entwickelten Vorgaben des bundesweiten Musters (wechselseitige Anerkennung von Veranstaltungen, Anhebung des Fortbildungsumfangs auf 16 Stunden) bereits mit der am 1.1.2024 in Kraft getretenen FuWO umgesetzt hat. 

Wenngleich durch die Änderungen überwiegend Rechtsvorschriften lediglich abgemildert werden, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz NRW (VHMPG NRW) bei zu ändernden Satzungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, zuvor eine Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Zu diesem Zweck finden Sie hier den Entwurf der neuen FuWO samt Begründungen sowie hier den bisherigen Stand der Überlegungen zur Verhältnismäßigkeit. Sowohl für Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als auch für Nicht-Mitglieder besteht bis zum 29. Juli 2026 Gelegenheit, den eigenen Standpunkt zu den geplanten Neuregelungen darzulegen. Etwaige Stellungnahmen hierzu richten Sie bitte per Mail an verhaeltnismaessigkeitspruefung@aknw.de

Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen anschließend in die weiteren Beratungen der Gremien ein. 


Zustellungen durch Öffentliche Bekanntmachung der Architektenkammer NRW

Schreiben der AKNW können Mitgliedern, deren Aufenthaltsort unbekannt ist, gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW im Wege der öffentlichen Bekanntmachung zugestellt werden. Gemäß Beschluss des Vorstands erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang an der Informationstafel im Garderobenbereich im Erdgeschoss der AKNW-Geschäftsstelle. Zusätzlich erfolgt eine Kurzinformation auf dieser Seite.