Neun Männer und Frauen stehen vor einem Architekturmodell und beraten. Im Hintergrund sind Planzeichnungen aufgehängt. Die Personen machen nachdenkliche Gesichter.
Der Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund bei der Beratung eines Projektes. - Foto: Sebastian Hopp

Gestaltungsbeiräte in NRW

Nicht aus konkurrierenden Verfahren wie etwa dem seit mehr als hundert Jahren bewährten Architektenwettbewerb, sondern aus Planungen von Investoren entstehen heute die meisten Bauprojekte. Da solche Vorhaben oftmals aufgrund ihrer Größe oder Bedeutung das Stadtbild prägen, stehen Kommunen regelmäßig vor der Herausforderung, auch in Fragen der Alltagsarchitektur zu einer anspruchsvollen Architekturqualität zu kommen.

In solchen Fällen kann das Instrument des Planungsbeirats - vielfach auch Gestaltungs- oder Architektenbeirat genannt - helfen, Politik und Verwaltung in architektonischer und städtebaulicher Hinsicht kompetent zu beraten; und damit indirekt auch die beteiligten die Planer und Investoren. Auf diese Weise können Gestaltungsbeiräte zur Bewusstseinsbildung für anspruchsvolle Architektur, für städtebauliche Qualitäten und somit für eine werthaltige Umwelt beitragen.

In den folgenden Städten arbeiten Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner ehrenamtlich in Gestaltungsbeiräten mit.

Übersicht

Die Baukultur in der Stadt zu fördern und letztlich zu verankern, dieser Aufgabe hat sich die Stadt Ahlen im Jahr 2011 mit der Einrichtung des Beirates für Stadtgestaltung gestellt. Dem Wunsch nach mehr Qualität in der Architektur, im öffentlichen Raum und in der Stadtplanung sei auf kommunaler Ebene mit dem Gestaltungsbeirat „fach- und sachkundig“ entsprochen worden.
In Ahlen entschied sich der Rat für einen Gestaltungsbeirat mit Mitgliedern, die das Spektrum von Architektur über Stadtplanung bis zur Landschaftsarchitektur abdecken sollten. Zugleich sollten sie Kenntnisse der Region besitzen und zudem außerhalb von Ahlen ihr berufliches Tätigkeitsfeld haben. Durch die Berufung externer Personen in den Beirat wird Interessenkonflikten vorgebeugt; die unabhängige Beratung ist damit gewährleistet. Die Erfassung der regionalen und ortstypischen Rahmenbedingungen ist wesentliche Grundlage der Beiratsarbeit.

Ein Gestaltungsbeirat kann allerdings nur Empfehlungen formulieren: Seine Wirkung misst sich daran, ob die Argumentation schlüssig und überzeugend ist und inwieweit die Empfehlungen nachvollzogen und umgesetzt werden können. Die offene und ehrlich geführte Diskussion über Baukultur braucht den Willen zu guter Architektur und qualitätsvollen Stadträumen bei allen Beteiligten - bei Fachleuten, Politikern, Bürgern und Investoren.

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Der Gestaltungsbeirat der Stadt Aachen berät über Vorhaben, die für die Qualität des Aachener Stadtbildes von erheblichem Einfluss sind, besteht seit den 50er Jahren und veranstaltet regelmäßig die Dialogreihe stadt.gestalten, um mit Interessierten in die baukulturelle Diskussion zu kommen.

Er setzt sich zusammen aus:

freiberuflichen Architekt*innen, Architekt*in mit dem Schwerpunkt Denkmal, Stadtplaner*in, Landschaftsarchitekt*in, sachkundigen Vertreter*innen der Fraktionen im Stadtrat, der zuständigen Beigeordneten und Vertreter*innen der Fachverwaltung

Beraten werden Vorhaben, deren Gestaltqualität einen wesentlichen Einfluss auf den öffentlichen Raum der Stadt hat. Das Spektrum reicht dabei von städtebaulich bedeutenden Großvorhaben bis hin zur Schließung einer kleinen Baulücke in der Innenstadt.

Ein optimaler Dialog ist möglich, wenn bereits in einem frühen Projektstadium bzw. in der Vorentwurfsphase über den Fachbereich Bauaufsicht der Kontakt zum Beirat gesucht wird.

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Der Beirat für Stadtgestaltung

Seit 2012 tagt der "Beirat für Stadtgestaltung" mit externer Besetzung in Arnsberg. Dies hat der Rat der Stadt Arnsberg beschlossen und hierzu eine Geschäftsordnung aufgestellt.

Der Beirat hat die Aufgabe, als unabhängiges Sachverständigengremium die politischen Institutionen wie auch die Fachverwaltung in Fragen der Baukultur, der Architektur, der Stadt‐ und Freiraumplanung und des Stadtbildes zu unterstützen.

Hierzu werden Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebaulichen, architektonischen, freiraumplanerischen und gestalterischen Qualitäten diskutiert und Hinweise und Kriterien zur Erreichung dieses Ziels formuliert.

Dabei orientiert sich der "Beirat für Stadtgestaltung" an der "Charta Sauerland-Baukultur".

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Die Entwicklung der Stadt Bergisch Gladbach nimmt – sowohl gesellschaftlich als auch städtebaulich – einen immer dynamischeren Verlauf. Hierauf müssen Stadtplanung, Städtebau und Architektur mit Augenmaß reagieren. Sie müssen sich abzeichnende Chancen und Risiken im Gesamtgefüge der Stadt erkennen und nutzen bzw. zu verhindern suchen. Zielsetzung sollte eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung sein, die respektvoll vorhandene Qualitäten berücksichtigt. Der stetige Wandel zeigt sich nicht zuletzt auch in punktuellen Veränderungen durch und an einzelnen Gebäuden. Mit Recht fordern Bürgerinnen und Bürger für das Stadtbild, für ihren Lebensraum, größtmögliche Qualität ein.

In diesem Sinne hat die Stadt Bergisch Gladbach in den vergangenen Jahren ihre Planungskultur weiterentwickelt. Diese beinhaltet eine verstärkte Bürgerbeteiligung, architektonische und städtebauliche Qualifizierungsverfahren sowie den Einsatz anderer Entwicklungsinstrumente wie Rahmenpläne, Integrierte Handlungskonzepte und städtebauliche Konzepte im Vorgriff auf konkrete Entwürfe.

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Billerbeck hat sich aufgemacht, die baukulturelle Qualität der Stadt zu sichern und nachhaltig zu verbessern. Mit seiner historischen Altstadt und seiner idyllischen Lage inmitten der Baumberge hat der staatlich anerkannte Erholungsort Billerbeck viel zu bieten. Zahlreiche historische Bauwerke prägen den Innenstadtbereich. Die Zeit bleibt jedoch nicht stehen, Bedürfnisse ändern sich, es gibt Erneuerungsbedarf und nicht jedes alte Haus kann erhalten bleiben. Billerbeck möchte eine Entwicklung, die auch Erneuerung zulässt, aber ohne Verlust der städtebaulichen Qualität. Nur so kann eine Nachhaltigkeit erreicht werden, die auch den zukünftigen Billerbeckern ein identitätsstiftendes Stadtbild hinterlässt. 

Der Gestaltungsbeirat befasst sich in erster Linie mit Objekten und Vorhaben im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Billerbeck. Die Ziele des Gestaltungsbeirates sind die Verbesserung des Stadtbildes und die Sicherung der hohen architektonischen und städtebaulichen Qualität durch die Vermeidung von Fehlentwicklungen.

Der Gestaltungsbeirat wird im Falle vorliegender Planungen mit städtebaulicher Bedeutung durch die Verwaltung einberufen. Während der Sitzungen des Gestaltungsbeirates wird den planenden Architekten die Gelegenheit zur Präsentation ihrer Planung gegeben.

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Gemeinsam mit Architekten und Bauherrn diskutieren das Expertengremium die Gestaltung von einzelnen Projekten im städtebaulichen Kontext.

Dabei beschäftigen sie sich nicht nur mit Leuchtturmprojekten, sondern mit ganz Bochum. Ziel ist es, das Stadtbild zu verbessern und Fehlentwicklungen in Architektur und Städtebau zu vermeiden. Laut dem Bund deutscher Architekten sind Städte und Regionen, in denen es gelungen ist, ein gutes Klima für Städtebau und Architektur auf hohem Niveau zu schaffen, wirtschaftlich erfolgreich, auch der Fremdenverkehr profitiert davon.   

Der Rat der Stadt Bochum hat 2012 die Einrichtung eines Gestaltungbeirats beschlossen. 

Zur Beratung vorgelegt werden konkrete Bauprojekte und Planungen wie sie in der Geschäftsordnung aufgeführt sind. Darüber hinaus berät der Beirat für Gestaltung und Baukultur die Stadt auch in besonderen städtebaulichen Fragestellungen. Das Ergebnis der Beratung sind Empfehlungen die in der Sitzung an die anwesenden Bauherren, Investoren und Planer weitergegeben werden.

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Zielsetzung für die Einrichtung des Gestaltungsbeirates ist es, zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, die architektonische und städtebauliche Qualität zu sichern und zu fördern und Fehlentwicklungen zu verhindern.
Der Gestaltungsbeirat soll dazu beitragen, das Bewusstsein für den Wert guter architektonischer Lösungen bei allen an der Stadtgestaltung Beteiligten zu fördern und zur Diskussion über die aktuelle Baukunst anzuregen.
Die öffentliche Hand muss sich ihrer Verantwortung in Bezug auf die Gestaltungsqualität in Entwurfs- und Detailplanung bewusst sein und die öffentlichen Bauaufgaben mit Sorgfalt bearbeiten und vorbildlich lösen. Dies gilt neben den Hochbauaufgaben auch für Plätze und Verkehrsbauten.

Um die Verbindung zwischen dem Gestaltungsbeirat, der Politik und der Verwaltung zu fördern, sollten gemeinsame Exkursionen unternommen werden. Das Ziel wird mit dem Gestaltungsbeirat und der Verwaltung abgesprochen (z. B. Projekte von anderen Gestaltungsbeiräten besichtigen).

Einzelne nennenswerte Projekte können von dem Gestaltungsbeirat, mit Zustimmung des Bauherren und des Planers, auch in der Öffentlichkeit (z. B. in der Presse) vorgestellt werden.

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Der Beirat für Kunst und Stadtgestaltung berät über Bauvorhaben, Konzepte und Planungen, die für die Qualität, Erhaltung und Gestaltung des Stadtbildes und des öffentlichen Raumes aus architektonischer, städtebaulicher und künstlerischer Sicht von erheblicher Bedeutung sind. Alle vom Beirat für Kunst und Stadtgestaltung erarbeiteten Empfehlungen sind den politischen Gremien im Rahmen ihrer Beratungen als Abwägungsmaterial vorzulegen.

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Der historische Stadtgrundriss sowie ein abwechslungsreicher, in seiner Maßstäblichkeit geschlossener Gebäudebestand bilden ein wichtiges Zukunftspotenzial unserer Stadt. Identität und Schönheit dieses Ensembles zählen heute, wo individuelle Mobilität die Menschen zwischen Einkaufs- und Kulturangeboten der ganzen Region auswählen lässt, zu den entscheidenden Standortfaktoren.

Der Rat der Stadt Coesfeld hat das frühzeitig erkannt und bereits im Jahr 1987 Gestaltungsvorschriften für die Innenstadt verbindlich eingeführt. 

Mit der Einsetzung eines unabhängigen Gestaltungsbeirats fördert die Stadt die Baukultur, indem sie uns allen ein qualifiziertes Beratungsgremium zur Verfügung stellt. 

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Der Beirat berät über Bauvorhaben, Konzepte und Planungen, die für die Qualität, Erhaltung und Gestaltung des Stadtbildes von erheblicher Bedeutung sind. Er unterstützt als unabhängiges, sachverständiges Gremium durch fachlich kompetente Empfehlungen, die Verwaltung, die Bauherrenschaft, Planende und Architekten*innen, die Bezirksvertretungen und die Gremien des Rates der Stadt.

Neben übergeordneten Planungskonzepten stehen schwerpunktmäßig die städtebauliche Raumbildung, die Ausgestaltung von Freianlagen, die Einfügung einzelner Gebäude oder Ensembles sowie die gestalterische Qualität des einzelnen Bauvorhabens im Mittelpunkt der Beratungen.

Der Dortmunder Gestaltungsbeirat hat eine vielfältige interdisziplinäre Besetzung. Die externen Fachleute decken das Fachwissen der Architektur und Stadtplanung, der Landschaftsarchitektur sowie verschiedener Schwerpunkte wie nachhaltigem Bauen, Bauen im Bestand und Denkmalschutz und Baukultur ab. Die politischen Vertreter*innen beteiligen sich mit Beiträgen an der Diskussion über die Qualität der Projekte. In dieser Allianz ist es gelungen, das positive Image des Beirates, insbesondere bei der möglichen Bauherrschaft und Investor*innen, auszubauen. Auch wenn die Gestaltqualität im Vordergrund der Diskussion steht, so richtet sich der Blick auch auf die Qualität der Grundrisse und die Ausgestaltung und Verknüpfung mit dem Freiraum. Letzten Endes ist es das Ziel, einen Konsens für die beste Lösung im Sinne des Machbaren zu erreichen.

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Seit vielen Jahren baut die Stadt Duisburg auf unabhängige Expertise bei der Beurteilung der zahlreichen Vorhaben, die das Bild ihrer Plätze und Grünanlagen, ihres Zentrums und ihrer Stadtteile prägen. Verwaltung und Politik profitieren von unbefangener Betrachtung, intensiver Ortskenntnis und internationaler Erfahrung.

Der Beirat für Stadtgestaltung ist das Gremium, das diese Qualifikationen vereint und das die Stadt Duisburg in Fragen der Stadtbildqualität berät. Seine Mitglieder sind Expertinnen und Experten aus den Bereichen Städtebau, Landschafts- und Verkehrsplanung. Die Fraktionen des Rates der Stadt bestimmen außerdem beratende Vertreterinnen und Vertreter. 

Es werden Planungen für Gebäude und Baugebiete, technische Bauwerke, Straßen, Plätze und Grünflächen diskutiert. Dabei beschränken sich die Vorhaben keineswegs auf die Innenstadt oder große Leuchtturmprojekte:

Die Stadtteile mit ihren neuen Wohngebieten, Umnutzungen und landschaftliche Entwicklungen stehen ebenso im Fokus. Gemäß der Satzung des Beirats für Stadtgestaltung ist bei allen Vorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung im Stadtbild in Erscheinung treten, eine Beurteilung obligatorisch.

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen hat im Juni 2008 die Bildung eines Gestaltungsbeirates beschlossen. Der Beirat wird in den Beratungs- und Beurteilungsprozess für Bauvorhaben und Gestaltungsmaßnahmen eingeschaltet, die für das Stadtbild und die Qualität der Architektur in Dülmen von Bedeutung sind. 

Neben bedeutenden städtebaulichen Planungen und Umgestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum stehen schwerpunktmäßig das Einfügen einzelner Gebäude oder Ensembles in den städtebaulichen Kontext sowie die gestalterische Qualität des einzelnen Bauvorhabens im Mittelpunkt der Beratungen. 

Der Gestaltungsbeirat setzt sich in der Regel aus Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Städtebau, Landschafts- und Freiraumplanung sowie Denkmalschutz zusammen. 

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Mit dem Ziel, die Baukultur in der Stadt Düren zu fördern, hat der Rat der Stadt Düren eine „baukulturelle Selbstverpflichtung“ und die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates beschlossen.

Der Gestaltungsbeirat trägt zur Erhaltung und Gestaltung des Dürener Stadtbildes bei. Aufgabe des Gestaltungsbeirates ist es, als unabhängiges Sachverständigengremium Vorhaben mit besonderer städtebaulicher Bedeutung im Hinblick auf ihre architektonische Qualität, stadträumliche Einbindung sowie ggf. auf Belange des Denkmalschutzes zu beurteilen und unterstützt auf diese Weise beratend die Verwaltung und den Rat der Stadt Düren.

Die Beratung umfasst insbesondere stadtbildprägende Bauvorhaben öffentlicher und privater Bauherrn/Innen, stadtgestalterische bedeutsame Planungen und Konzepte, die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und Gestaltungssatzungen, Gestaltungs- und Umbaumaßnahmen des öffentlichen Raumes sowie städtebauliche und architektonische Wettbewerbe.

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Der Beirat für Baukultur ist ein beratendes Gremium der Landeshauptstadt zu unterschiedlichen baukulturellen Fragestellungen. Mit fachlicher Expertise der externen Mitgliederinnen und Mitgliedern und im Dialog mit Entwurfsverfassern, Politik und Verwaltung werden Projekte im Stadtgebiet beraten und in ihrer Qualifizierung befördert.

Der Rat hat im Mai 2022 den Hochhausrahmenplan als eines von zwölf Handlungsfeldern Nachhaltigkeit in Düsseldorf beschlossen, als Beispiel für nachhaltige Stadtentwicklung. 

Der Hochhausrahmenplan findet Anwendung auf die gesamte Stadt und alle Hochhausvorhaben im Sinne der Bauordnung NRW. Er dient als Steuerungsinstrument und Grundlage der Beratung neuer Vorhaben im Beirat für Baukultur und mit der Verwaltung.

Stadtplanungsamt - Landeshauptstadt Düsseldorf

Hochhausrahmenplan - Landeshauptstadt Düsseldorf

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Greven ist ein unabhängiges, fachlich besetztes Beratungsgremium. Ziel des Beirates ist es, das Stadtbild sowie die Stadtgestaltung der Stadt Greven zu pflegen und weiterzuentwickeln. Er unterstützt Politik, Verwaltung sowie Bauherrinnen und Bauherren bei wichtigen Bauvorhaben und städtebaulichen Entwicklungen. 

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Greven hat die Aufgabe, zu den wichtigen baukulturellen Entwicklungen innerhalb der Stadt Stellung zu nehmen und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Umwelt sowie die Verwaltung bei ihren Entscheidungen zu beraten. 

Der Gestaltungsbeirat gibt unabhängige und unverbindliche fachliche Empfehlungen zu den genannten Themen als Grundlage für die Beschlüsse der politischen Gremien ab.

Gestaltungsbeirat | Stadt Greven

Der Gestaltungsbeirat unterstützt als externes, unabhängiges Sachverständigengremium sowohl Bauherr: innen und Investor: innen als auch die Verwaltung und den Rat der Stadt Haan in Fragen der Architektur und der Stadtgestaltung, die auf die Erhaltung oder Gestaltung des Haaner Stadtbildes Einfluss nehmen können.

Er hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Planungs- und Bauprojekte im Hinblick auf ihre städtebaulichen, architektonischen und gestalterischen Qualitäten zu prüfen und zu beurteilen. Der Beirat ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Gestaltungsbeirat trifft keine Entscheidungen über die Projekte, sondern spricht Empfehlungen zur Verbesserung aus. Damit wirbt er bei Architekt:innen beziehungsweise Entwurfsverfasser:innen und Bauherr: innen für eine hohe Qualität der Stadtgestaltung und des Lebensraumes „Stadt“.

Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus Mitgliedern der Fachgebiete Städtebau, Stadt- und Landschaftsplanung, Architektur und Denkmalpflege sowie aus dem Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr zusammen. 

Gestaltungsbeirat / Gartenstadt Haan

Hamm

Die Umgebung, in der wir uns bewegen nehmen wir täglich wahr. Die Gestaltung von Gebäuden, Plätzen, Parks und Fassaden ist bewusst und unbewusst Teil des Alltags der Bürgerinnen und Bürger und Besucherinnen und Besucher der Stadt. Menschen wohnen und leben in der Stadt, sie gehen einkaufen, ins Kino, in die Schule, zur Arbeit oder besuchen Freunde. Verkehrswege, Gebäude und Grünstrukturen bilden gemeinsam das Gesamtbild einer Stadt. Die Qualität jedes einzelnen Teils der bebauten und unbebauten Umgebung trägt zu der Qualität dieses Gesamtbildes bei und geht über die bloße Frage der Orientierung hinaus.

Eine hohe gestalterische Qualität ist daher für einen positiven besetzten Wiedererkennungswert besonders wichtig. Im besten Fall können sich dadurch Menschen so gut mit einem Ort identifizieren, dass sie ihn nicht nur als schön, sondern als lebenswert oder sogar als Heimat empfinden.

Einige Bereiche im Stadtgebiet von Hamm sind für die Menschen hier besonders wichtig, oder ein wichtiger Teil des öffentlichen Lebens. Darum verdienen Bauvorhaben und Projekte dort auch besondere Aufmerksamkeit. In Ausführung des Beschlusses des Rates der Stadt Hamm wurde in Abstimmung mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung Wohnen und Mobilität im Baudezernat daher ein Gestaltungsbeirat eingerichtet.

Planerinnen und Planern kann nunmehr nicht nur die Unterstützung der einzelnen Fachämter, sondern auch die Beratung durch externe Fachleute im Zuge der Sitzungen des Gestaltungsbeirates angeboten werden. Die unerlässliche Erfahrung der Planerinnen und Planer und deren intensive Auseinandersetzung mit dem Ort kann durch den Gestaltungsbeirat für einzelne Projekte und Bauvorhaben um eine weitere Perspektive und eine Empfehlung ergänzt werden.

So ist es möglich auch schon früh im Entwurfsprozess, im kollegialen und konstruktiven Gespräch der Planerinnen und Planer mit dem Gestaltungsbeirat der Stadt Hamm gemeinsam positiv auf das zukünftige Gesamtbild der Stadt Hamm Einfluss zu nehmen.

https://www.hamm.de/gestaltungsbeirat 

Der Gestaltungsbeirat ist ein unabhängiges Sachverständigengremium, das die Gemeinde bei Vorhaben mit Auswirkungen auf das Ortsbild berät. Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates können Experten aus den Fachgebieten der Architektur, des Städtebaus, der Landschafts- und Freiraumplanung sowie des Denkmalschutzes sein.

Im Jahr 2012 wurde der Gestaltungsbeirat der Gemeinde Havixbeck ins Leben gerufen, um eine Verbesserung und Sicherung der baulichen Gestaltung und Qualität öffentlicher Räume in Havixbeck zu gewährleisten. Seither wurden viele Projekte mit einer positiven Wirkung für das Ortsbild der Gemeinde auf den Weg gebracht, wozu die Mitglieder des Gestaltungsbeirates einen nicht unerheblichen Beitrag geleistet haben. Der Beirat beurteilt Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung, die Bewertung erfolgt im Hinblick auf die architektonische Qualität und Maßstäblichkeit, die stadträumliche Einbindung, den ortsbildprägenden Charakter und die Belange des Denkmalschutzes.

In der Regel tagt der Gestaltungsbeirat der Gemeinde Havixbeck in nicht öffentlicher Sitzung vorlaufend zu der Bauausschusssitzung der Gemeinde Havixbeck.

https://serviceportal.havixbeck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/491/show 

Der Beirat für Stadtbildpflege hat die Aufgabe, den Rat der Hansestadt, seine Ausschüsse und die Verwaltung in stadtgestalterischen, baukünstlerischen und denkmalpflegerischen Fragen zu beraten, die für die Erhaltung und weitere Gestaltung des Herforder Stadtbildes von merklichem Einfluss sind.

Beirat für Stadtbildpflege - SD.NET RIM 4

Das Herner Bündnis für Wohnen hat Handlungsfelder und strategische Ziele formuliert, um die Weiterentwicklung des Wohnstandorts Herne zielgerichtet voranzutreiben. Im Fokus steht dabei unter anderem die Stärkung städtebaulicher und architektonischer Qualitäten. In konkreten Zielvereinbarungen wurden Maßnahmen beschrieben, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen.

Eine der getroffenen Zielvereinbarungen ist die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats zur Beratung von Bauwilligen / Investoren bei stadtgestalterisch bedeutsamen Bauvorhaben. 

Stadt Herne - Gestaltungsbeirat der Stadt Herne

Ziel und Aufgabe des Gestaltungsbeirates ist es, das vorhandene Stadtbild zu wahren und in seiner Weiterentwicklung gestalterisch zu verbessern. Dabei sollen architektonische und städtebauliche Qualitäten auf einem hohen Niveau erkannt, gesichert und weiter gefördert werden, um so Missstände und Fehlentwicklung in Architektur und Städtebau zu vermeiden.

Weitere Aufgabe des Gestaltungsbeirates ist die Beurteilung von Vorhaben mit besonderer städtebaulicher Bedeutung im Hinblick auf ihre architektonische Qualität, stadträumliche Einbindung sowie ggf. zu berücksichtigende Belange des Denkmalschutzes. Dies sind insbesondere Vorhaben öffentlicher und privater Bauherren mit stadtbildprägender Bedeutung, aber auch Aufstellungen und Änderungen von Bebauungsplänen, vorhabenbezogene Planungen, Gestaltungssatzungen, Gestaltungs- und Umbaumaßnahmen im öffentlichen Raum sowie die Anbringung von Werbeanlagen.

Der Gestaltungsbeirat wird bei der Auslobung und Jurierung städtischer Wettbewerbe beteiligt. Der Gestaltungsbeirat gibt Empfehlungen zur Verbesserung dieser Vorhaben hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Stadt- und Landschaftsbild und ihre äußere Gestalt. Die Ziele der Stadtentwicklungsplanung sind dabei zu berücksichtigen

Die Beiratsmitglieder sind ausgewiesene Fachleute aus den Bereichen Architektur, Städtebau und Denkmalpflege

Gestaltungsbeirat / Stadt Ibbenbüren

Als informelles Gremium der Bauberatung haben viele Gemeinden Gestaltungsbeiräte eingesetzt, die die Aufgabe haben eingereichte Bauvorhaben zu begutachten. 

Der Gestaltungsbeirat soll städtebaulich bedeutsame Bauvorhaben privater und öffentlicher Bauherren und für die Stadtentwicklung bedeutsame städtebauliche Planungen hinsichtlich ihrer stadtgestalterischen, architektonischen und ökologischen Qualität beurteilen. Er soll Empfehlungen zur Verbesserung dieser Vorhaben hinsichtlich ihrer äußeren Gestaltung, ihrer Auswirkungen auf das Stadt- und Landschaftsbild und die Umwelt aussprechen.

Diese beratende Mitwirkung bezieht sich dabei auf beantragte Vorhaben im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den historischen Stadtkern von Kalkar und die drei Denkmalbereiche in Kalkar, Grieth und Hanselaer. Darüber hinaus auch auf stadtbildbedeutsame Bauvorhaben im gesamten Stadtgebiet sowie bei der Erstellung von Gestaltungssatzungen und Gestaltungshandbüchern.

Denkmäler | Stadt Kalkar

Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus externen Fachgutachtern und Gutachterinnen, die den Berufssparten Architektur, Stadtplanung und Landschaftsplanung angehören, und Mitgliedern aus dem Rat der Stadt Kamp-Lintfort, die beratende Funktion haben, zusammen. Seine Aufgabe ist es, in Fachfragen zur Stadtgestalt als unabhängiges Gremium mit "Blick von außen" die Verwaltung und politischen Vertreter und Vertreterinnen zu beraten. Insbesondere geht es darum, über Bauvorhaben, Konzepte und Planungen zu beraten, die für die Gestaltung des Stadtbildes von Bedeutung sind. Neben einzelnen Bauvorhaben kommen z.B. auch ausgewählte städtebauliche Rahmenplanungen, Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen in Betracht.

Stadtplanung | Kamp-Lintfort.de

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Kevelaer unterstützt den Rat und die Verwaltung sowie private Bauherr*innen und Architekt*innen als unabhängiges Sachverständigengremium bei der Steigerung der städtebaulichen Qualität bedeutsamer Bauvorhaben. Die genauen Aufgaben und Arbeitsweise sind in der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Wallfahrtsstadt Kevelaer festgelegt.

Die Landschaftsarchitektur ist neben Architektur und Stadtplanung eine dauerhaft vertretende Fachdisziplin.

Gestaltungsbeirat | Wallfahrtsstadt Kevelaer

Der Gestaltungsbeirat ist ein ständiges vom Rat bestelltes Gutachter-Gremium. Er berät die Verwaltung, die Fachausschüsse und den Rat zu städtebaulichen und baukünstlerischen Projekten, die für die Erhaltung und Gestaltung des Kölner Stadtbildes von erheblichem Einfluss sind.

Im Gestaltungsbeirat werden in einem möglichst frühen Planungsstadium Einzelbauvorhaben, städtebauliche Planungsprojekte von hoher Relevanz, Verkehrsbauten von großer Bedeutung sowie sonstige stadtgestalterische relevante Maßnahmen behandelt: 

Gestaltungsbeirat - Stadt Köln

Ziel des Gestaltungsbeirates der Stadt ist es, das Stadtbild gestalterisch zu verbessern, die architektonische und städtebauliche Qualität auf einem hohen Niveau zu sichern und fortzuschreiben sowie Fehlentwicklungen in Architektur und Städtebau zu vermeiden. Vom Wirken des Gestaltungsbeirats und seiner Mitglieder ist zudem ein positiver Einfluss auf das Bewusstsein für gute Architektur und Stadtgestalt in der Öffentlichkeit wie auch in der Politik und der Verwaltung zu erwarten. 

Der Gestaltungsbeirat ist ein beratendes Gremium, das Empfehlungen für die von der Verwaltung oder dem Rat der Stadt zu treffenden Entscheidungen ausspricht. Bei allen Vorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Stadtbild prägend in Erscheinung treten, ist die Beurteilung durch den Gestaltungsbeirat obligatorisch. Der Gestaltungsbeirat unterstützt die Verwaltung insbesondere bei wichtigen Projekten und Vorgängen der städtebaulichen Integration.

Der Gestaltungsbeirat wird beteiligt bei der Aufstellung von Gestaltungssatzungen und vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. Bei sonstigen Konzepten mit Bedeutung für das Stadtbild sowie bei der Auslobung und Jurierung von (städtischen)Wettbewerben und ähnlichen Verfahren wird der Gestaltungsbeirat ebenfalls beteiligt und auch die weitere Umsetzung begleiten

Der historische Stadtkern der Stadt Lippstadt besticht durch eine Vielzahl von Wohn- und Geschäftshäusern aus verschiedenen Epochen. Weit über die Grenzen der Altstadt hinaus sind die mittelalterlichen Gebäude sichtbares Zeichen dieser langen Architekturgeschichte. Damit auch in Zukunft der Charme der historischen Altstadt erhalten bleibt und Neubauten oder Veränderungen an vorhandenen Fassaden so gestaltet werden, dass sie sich in das Gesamtbild zeitgemäß einfügen, hat die Stadt Lippstadt mit der Einführung der Gestaltungssatzung auch die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates beschlossen.

Dieser arbeitet auf der Grundlage der Geschäftsordnung und berät die Stadt Lippstadt bei Neubaumaßnahmen mit besonderer städtebaulicher Bedeutung oder stadtbildprägenden Charakter. Zudem berät der Beirat die Stadt bei baulichen Veränderungen an bestehenden Gebäuden im historischen Stadtkern der Stadt.  Der Gestaltungsbeirat stößt bei schwierigen Entscheidungen eine kritische Diskussion an und verbreitert mit seinen Empfehlungen auch die Basis für die Beratung.

Gestaltungsbeirat

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Lünen ist ein unabhängiges Gutachtergremium, das Politik und Verwaltung in Fragen der Stadtgestaltung und Baukultur berät. Ziel des Gremiums ist es, das architektonische Stadtbild zu verbessern, Fehlentwicklungen zu vermeiden und eine hohe städtebauliche Qualität in Lünen nachhaltig zu sichern.  

Die Aufgabe des Gestaltungsbeirates besteht in der Erarbeitung von Empfehlungen für Bauherren, die Verwaltung, die Fachausschüsse und den Rat zu städtebaulichen und baukünstlerischen Projekten, die für die Erhaltung oder Gestaltung des Stadtbildes von erheblichem Einfluss sind. Der Gestaltungsbeirat hat ausschließlich eine beratende Funktion. Der Gestaltungsbeirat ist kein Ausschuss im Sinne des § 57 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Im Gestaltungsbeirat werden auf Antrag der Geschäftsstelle, der Verwaltung oder des Stadtplanungsausschusses in einem möglichst frühen Planungsstadium Einzelbauvorhaben, städtebauliche Konzepte, u. a. behandelt. Zudem wird er bei Wettbewerben oder Gutachen beteiligt.

Der Beirat setzt sich aus Mitgliedern eines entsprechenden Berufsverbandes aus dem Bereich Architektur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur zusammen.

Der Rat der Stadt Moers hat die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates beschlossen. Er soll zur Verbesserung des Stadtbildes beitragen, die architektonische Qualität sichern sowie städtebauliche wie architektonische Fehlentwicklungen verhindern. Zusätzlich werden positive Auswirkungen auf ein intensiveres und besseres Architekturbewusstsein bei allen erwartet, die sich an der Stadtgestaltung beteiligen. Der Gestaltungsbeirat soll das Bewusstsein für den Wert guter architektonischer Lösungen fördern. Zudem möchte er zur Diskussion über die aktuelle Baukunst anregen.

Der Gestaltungsbeirat unterstützt als unabhängiges Gremium den Rat und seine Ausschüsse sowie die Verwaltung. Er begutachtet Vorhaben von besonderer Bedeutung in ihrer Auswirkung auf das Moerser Stadtbild.

Der Beirat hat eine wichtige Funktion, weil Architektur und Städtebau entscheidenden Einfluss auf die Umwelt und die Gesellschaft haben. Alle Bürgerinnen und Bürger sind davon betroffen. Das bauliche Erbe in Städten stellt unbestritten einen Wert dar. Dabei sollte sich die Qualität von neuen Bauten mit dem historischen Bestand messen können. Der Gestaltungsbeirat kann maßgeblich dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.

Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat | Stadt Moers

Die Aufgabe des Gestaltungsbeirates besteht in der Erarbeitung von Empfehlungen für die Verwaltung und den Rat der Stadt sowie seine politischen Gremien zu städtebaulichen und baukünstlerischen Projekten, die für die Erhaltung oder Gestaltung des Mülheimer Stadtbildes von größerem Einfluss sind. Bereits in einem frühen Stadium werden im Gestaltungsbeirat relevante Vorhaben behandelt.
Zu diesen Vorhaben zählen sowohl einzelne Bauprojekte, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung, ihrer Größe oder sonstiger Belange von besonderer Bedeutung sind, als auch städtebauliche Planungen von besonderer Relevanz. Zusätzlich wird der Gestaltungsbeirat zum Beispiel bei der Formulierung von Auslobungen beteiligt.

Der Gestaltungsbeirat hat lediglich empfehlenden Charakter und ist kein Beschlussorgan im Sinne der Gemeindeordnung.

Im Dezember 1996 hat der Rat der Stadt Münster die Einrichtung eines Beirates für Stadtgestaltung beschlossen. Der Beirat ist ein unabhängiges Gremium, das aus anerkannten Fachleuten der Bereiche Städtebau und Architektur besteht. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Beirates sind in der Satzung des Beirates festgelegt, deren Präambel wie folgt lautet:

"Der Wiederaufbau der Stadt Münster war und ist eine beispielhafte und vielbeachtete Leistung. Dabei wurde erkannt, dass das Zusammenwirken von Architekten, Bauwilligen, Rat und Verwaltung gerade an sensiblen Stellen zu ausgewogenen und auch in der Bürgerschaft anerkannten Leistungen führt. Der Rat möchte dieses Zusammenwirken weiterentwickeln und ist sich gleichzeitig bewusst, dass Entscheidungen der zuständigen Ratsgremien gerade zu Bauvorhaben an sensiblen Stellen umso nachvollziehbarer werden, je mehr Sachkunde in die Entscheidungsvorbereitung einbezogen wird. Der Rat beruft daher einen "Beirat für Stadtgestaltung", der bei der Entscheidungsvorbereitung in Fragen der Stadtgestaltung und des Stadtbildes beratend tätig wird."

Zentrale Aufgabe des Beirates ist es daher, bei wichtigen Projekten der Stadtplanung und bei Einzelvorhaben in Kooperation mit Architekten und Bauwilligen sowie dem Rat und der Verwaltung ein für alle Beteiligten optimales Ergebnis herbeizuführen.

Stadt Münster: Bauordnungsamt - Beirat für Stadtgestaltung

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Oberhausen hat Anfang 2015 seine Arbeit aufgenommen. Sein Ziel ist es, die baukulturellen Qualitäten der Stadt zu fördern und den städtebaulichen und architektonischen Anspruch zu steigern.

Der Gestaltungsbeirat ist ein beratendes Gremium, welches sowohl die Bauherrinnen/Bauherren und Architektinnen/Architekten als auch die Verwaltung bei den Projekten mit seinem Fachwissen unterstützt, um ein qualitätsvolles Stadtbild in Oberhausen zu erreichen.

In den Sitzungen des Gestaltungsbeirats werden Bauvorhaben, Konzepte und Planungen behandelt, die für die Qualität, Erhaltung und Gestaltung des Stadtbilds von Bedeutung sind. Die Projekte werden von den Bauherren und Architektinnen/Architekten in einem möglichst frühen Planungsstadium vorgestellt und anschließend in konstruktiver Atmosphäre diskutiert. Hierbei setzen die Mitglieder des Gestaltungsbeirats einen hohen Qualitätsanspruch an die vorgestellte Planung. Einzelne Projekte werden immer im städtebaulichen Gesamtzusammenhang erörtert und die fachbezogenen Anregungen auch auf ihre Umsetzbarkeit betrachtet.

Gestaltungsbeirat

Zudem hat der Rat der Stadt Ochtrup beschlossen, einen Gestaltungsbeirat einzurichten. Dieser Beirat soll in Fragen der Stadtgestaltung und des Stadtbildes unterstützen. Interessierte können sich die Satzung und Geschäftsordnung dieses Beirates nachstehend ansehen.

Gestaltungsbeirat/-satzungen | Stadt Ochtrup

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Rheda-Wiedenbrück wurde im Jahr 2008 ins Leben gerufen. Der Gestaltungsbeirat begutachtet bauliche und planerische Projekte in ihrer architektonischen Qualität und Auswirkung auf das Stadtbild und steht Bauherren und Entwurfsverfassern frühzeitig beratend zur Seite. Seine Empfehlungen dienen als Entscheidungsgrundlage für Rat und Verwaltung.

Stimmberechtigte Mitglieder, bestehend aus Architekten und Stadtplanern, bilden dabei ein unabhängiges Sachverständigengremium, das die politischen Gremien und die Verwaltung unterstützt. Der Gestaltungsbeirat wird durch Vertreter der Verwaltung und der Ratsfraktionen ergänzt.

Gestaltungsbeirat | rheda-wiedenbrueck

Im Jahr 1996 wurde die Gründung eines Arbeitskreises beschlossen, der Bauherren, Architekten und Investoren fachlich berät und in einer gemeinsam geführten Diskussion nach gestalterisch und städtebaulich optimierten Lösungen sucht.

Zunächst beschränkte sich der Tätigkeitsbereich auf innerstädtische Bauvorhaben. Die Zuständigkeit wurde 2003 auf stadtteilprägende (größere) Gebäude außerhalb der Innenstadt sowie auf Stadtteile (zum Beispiel „Neue Mitte Dorenkamp“) ausgeweitet.

Der Gestaltungsbeirat, der ausschließlich beratend tätig ist, beschäftigt sich im Wesentlichen mit Gestaltungsfragen bei Architektenentwürfen für Gebäude in der Innenstadt sowie bei städtebaulich stadtteilprägenden (größeren) Gebäuden und Stadtteilen, Fassadengestaltungen bei Umbauten, Erweiterungen etc., sonstigen Gestaltungsfragen (Neugestaltung Marktplatz, Fußgängerzone, historische Bereiche wie Falkenhof, Auf dem Thie etc.)

Da regelmäßig die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt werden müssen, sind neben dem Vertreter der Unteren Denkmalbehörde auch der/die für Rheine zuständige Gebietsreferent/in des LWL/Denkmalpflege und Baukultur in Westfalen sowie der ehrenamtlich Beauftragte für Denkmalpflege in Rheine Mitglieder dieses Arbeitskreises.

Dienstleistungen A-Z, Stadt Rheine

Der Gestaltungsbeirat unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium den Rat und die Verwaltung der Stadt, um die bestehen architektonischen und städtebaulichen Qualitäten zu sichern, Fehlentwicklungen zu vermeiden und zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen. Der Gestaltungsbeirat begutachtet diesbezüglich, insbesondere Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung und entsprechender Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild.

Ziel des Beirates für Stadtgestaltung der Universitätsstadt Siegen ist es, das Stadtbild gestal‐terisch zu verbessern, die architektonische und städtebauliche Qualität auf einem hohen Niveau zu sichern und fortzuschreiben sowie Fehlentwicklungen in Architektur und Städtebau zu vermeiden.

Vom Wirken des Beirates für Stadtgestaltung und seiner Mitglieder ist zudem ein positiver Einfluss auf das Bewusstsein für gute Architektur und Stadtgestalt in der Öffentlichkeit wie auch in der Politik und der Verwaltung zu erwarten.

Der Beirat für Stadtgestaltung unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium die politischen Institutionen wie auch die Fachverwaltung in Fragen der Architektur, der Stadt‐planung und des Stadtbildes. Er begutachtet Vorhaben von städtebaulicher Bedeutung in ihrer Auswirkung auf Stadtgestalt und Stadtstruktur, um durch fachlich kompetente Empfeh‐lungen eine Entscheidungsgrundlage für politische Institutionen und für die Fachverwaltung zu geben Der Beirat für Stadtgestaltung hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Bauvorhaben und

Planungen im Hinblick auf ihre Städtebaulichen, architektonischen, freiraumplanerischen und gestalterischen Qualitäten zu prüfen und zu beurteilen und den Rat, die Ausschüsse sowie die Verwaltung in einem frühen Planungsstadium zielführend zu beraten. Er formuliert Hinweise und Kriterien zur Erreichung dieses Ziels

Seit 2013 gibt es den Gestaltungsbeirat in Soest. Der Beirat setzt sich aus Sachverständigen und allgemeinen Vertretern aus den Bereichen Stadtplanung, Architektur und Denkmalpflege zusammen. Der Beirat hat beratende Funktion. 

Der Gestaltungsbeirat begutachtet geplante Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, landschaftsplanerische und architektonische Qualität und legt dabei besonderes Augenmerk auf eine behutsame Weiterentwicklung der gewachsenen Stadtstrukturen, auch oder gerade unter dem Aspekt modernen und zeitgenössischen Bauens im historischen Kontext. 

Gestaltungsbeirat

Im Zuge wichtiger Planungen und Bauvorhaben hat sich der Rat der Stadt Straelen im Jahr 2014 dazu entschlossen einen Expertenbeirat für die Stadtgestaltung Straelens zu initiieren. Der Expertenbeirat ist ein beratendes Gremium, welches sich mit der bestehenden und künftigen städtebaulichen und architektonischen Qualität der Stadt Straelen beschäftigt und mit ihren Empfehlungen dies sichern soll. 

Aufgabe ist die fachliche Beratung des Stadtrats, der Verwaltung und damit auch der Vorhabenträgern/Architekten bei der Bewertung von städtebaulichen Entwicklungen, Planungen und konkreten Vorhaben. Diese Beratungsfunktion gilt gemäß Ausschussbeschluss, besonders bei vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren, sowie bei kommunalen Bauvorhaben. 

Stadtentwicklung ist mehr als Gebäude, Straßen, Plätze und Grünflächen. Wirtschaftsförderung, soziale Fürsorge, Sicherheit oder Geschichte müssen ebenso berücksichtigt werden. Wenn es da um die fachliche Abstimmung geht, sind die Flure im Straelener Rathaus glücklicherweise sehr kurz.

Stadtplanung / Stadtgestaltung | Straelen

Der Gestaltungsbeirat ist ein Gremium aus externen Fachleuten sowie Vertretern der Verwaltung und Politik, welches nicht nur einzelne größere Bauprojekte unter die Lupe nimmt, sondern auch gestalterische Maßnahmen, wie z.B. den barrierefreien Umbau des Marktes.

Der Gestaltungsbeirat berät den Planungsausschuss und ist diesem letztlich vorgeschaltet.

2010 wurde der Gestaltungsbeirat der Stadt Telgte gegründet, um mehr Sachkunde in die Entscheidungsvorbereitung von Bauvorhaben an sensiblen Stellen einzubeziehen und diese somit nachvollziehbarer zu machen. Der Rat möchte die Stadtgestaltung und Architektur wei

Gestaltungsbeirat | Stadt Telgte

Im Jahr 2000 wurde von der Stadt Wesel ein Gestaltungsbeirat eingerichtet. Ziel war es, durch ein unabhängiges Sachverständigengremium bestehende architektonische und städtebauliche Qualitäten zu sichern und zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen. Der Gestaltungsbeirat unterstützt so den Rat und die Verwaltung der Stadt Wesel.

Der Gestaltungsbeirat begutachtet insbesondere Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung in ihrer Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild. Er beurteilt städtebaulich bedeutsame Bauvorhaben privater und öffentlicher Bauherren/innen sowie für die Stadtentwicklung bedeutsame städtebauliche Planungen hinsichtlich ihrer stadtgestalterischen, architektonischen und ökologischen Qualität. Der Gestaltungsbeirat spricht Empfehlungen zur Verbesserung dieser Vorhaben hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Stadt- und Landschaftsbild, die Umwelt und ihre äußere Gestaltung aus. Zudem unterzieht der Gestaltungsbeirat die Ziele der Stadtentwicklungsplanung sowie deren Änderung einer Beurteilung und spricht gegebenenfalls Empfehlungen hierzu aus.

Der Gestaltungsbeirat besteht aus Fachleuten der Bereiche 'Architektur', 'Stadtplanung' und 'Freiraumplanung', die auch über Wettbewerbserfahrung verfügen.

Gestaltungsbeirat | Hansestadt Wesel am Rhein

Auch wenn NRW heute im Bundesvergleich ganz vorne bei der Anzahl der mit Erfolg praktizierenden Gestaltungsbeiräte steht, bilden diese in den Klein- und Mittelstädten immer noch die Ausnahme.

Die positiven Erfahrungen aus den amtierenden Beiräten zeigen, dass hier auch für die kleineren Kommunen in den ländlichen Räumen ein Instrument zur architektonischen Qualitätssicherung und für eine baukulturell dialogfördernde Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung steht.

Zielstellung des LWL-Angebotes ist daher die Bekanntmachung, Bewerbung, Einführung und Verbreitung des Instrumentes „Baukulturbeirat“ in den kleineren und mittleren Kommunen Westfalen-Lippes.

Zur praktischen Durchführung hat die LWL-Baukultur eine Koordinierungsstelle eingerichtet, über die bedarfsorientiert ein Mobiler Baukulturbeirat angefordert werden kann, der die Kommune bei wichtigen städtebaulichen und architektonischen Projekten und Prozessen berät.

Als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit vor Ort und zur Förderung eines transparenten Baukulturdialogs sollen die Beiratssitzungen öffentlich abgehalten werden, wenn dies im Einzelfall möglich ist.

LWL | Mobiler Baukulturbeirat - LWL-Baukultur

Der Gestaltungsbeirat berät über Vorhaben, die für die Qualität des Wuppertaler Stadtbildes von erheblicher Bedeutung sind und deren Gestaltqualität einen wesentlichen Einfluss auf den öffentlichen Raum der Stadt hat. Dies können ebenso bedeutende Großvorhaben wie auch die Schließung einer Baulücke sein.

Für ein architektonisch anspruchsvolles Stadtbild sind der öffentliche Raum (Plätze und Straßenraum) ebenso prägend wie einzelne Gebäude. Demzufolge gilt es, bei Neu- und Umbauten in den stadtgestalterisch relevanten Bereichen einen hohen Maßstab der architektonischen und städtebaulichen Qualität anzulegen. Als beratendes Gremium des Rates der Stadt Wuppertal wurde deshalb der Gestaltungsbeirat gebildet. Die Projekte werden von unabhängigen Architekten und Planern sowie von Vertretern aus Politik und Verwaltung diskutiert, um eben diese Qualität sicherzustellen.

Gestaltungsbeirat | Wuppertal

Städte, ihre Funktionen und Ihre Erscheinungsbilder verändern sich im Rahmen von stetigen und komplexen Prozessen ständig. Eine Stadt ist wegen der vielfältigen äußeren und internen Einflüsse niemals fertig erbaut. Insbesondere die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt fordern daher berechtigt eine größtmögliche Qualität an das Erscheinungsbild und somit an Ihren Lebensraum.

Gestaltungsbeiräte setzen dabei an der Stelle an, wo selbst die beste Stadtentwicklung und Bauleitplanung wegen ihrer begrenzten Mittel an ihre Grenzen stößt. Sie bringen Transparenz und vor allem Qualität in das Baugeschehen einer Stadt. Sie sind unabhängige Beratungsinstanzen, die helfen eine qualitativ hochwertige Architektur und Stadtplanung zu verwirklichen. Die Hauptaufgabe eines Gestaltungsbeirates besteht darin, Vorhaben von städtebaulicher Relevanz zu begutachten und Empfehlungen zu formulieren. Dabei werden nicht nur rein gestalterische Gesichtspunkte, sondern auch wirtschaftliche, ökologische und städtebauliche Kriterien berücksichtigt. Ein Gestaltungsbeirat vermittelt zwischen Bauherren, Planern und der Verwaltung. Damit kann man einen Konsens zwischen dem Eigeninteresse des Bauherrn und dem Interesse der Allgemeinheit erreichen. Weiterhin soll die baukulturelle Vorbildfunktion des öffentlichen Bauherrn stärker in den Focus rücken.

Die Aufgabe des Gestaltungsbeirates besteht in der Erarbeitung von Empfehlungen für die Verwaltung und den Rat der Stadt sowie seine politischen Gremien zu öffentlichen und privaten städtebaulichen und baukünstlerischen Projekten, die für die Erhaltung oder Gestaltung des Xantener Stadtbildes von größerer Bedeutung sind. Bereits in einem frühen Planungsstadium werden im Gestaltungsbeirat relevante Vorhaben behandelt.

Zu diesen Vorhaben zählen sowohl einzelne Bauprojekte, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung, ihrer Größe oder sonstiger Belange von besonderer Bedeutung sind, als auch städtebauliche Planungen von besonderer Relevanz.

Gestaltungsbeirat | Xanten.de

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 Dipl.-Ing. Sanaz Kashi
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