Anlass und Grund für die Änderung der HOAI war die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4.7.2019 (C-377/17), dass die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze gegen das Europarecht verstößt. Mit dieser Feststellung war nun die Bundesregierung verpflichtet, binnen rund eines Jahres die Europarechtswidrigkeit in der HOAI zu beseitigen. Dafür mussten das Ingenieur- und Architektenleistungsgesetz (ArchLG) und die HOAI geändert werden.