Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) i. V. m. der Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.aknw.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden  Ausnahmen teilweise mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) i. V. m. der Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW (BITV NRW) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften.

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b) Unverhältnismäßige Belastung

  • PDF-Dokumente; wir sind bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu überarbeiten.
  • Bilder: insb. bei älteren Bildern fehlen aussagekräftige Alternativtexte; die Texte werden von uns sukzessive ergänzt.
  • Suchfunktionen: hier arbeiten wir daran, diese Barrieren zu beheben. 
  • Bildslider: hier arbeiten wir daran, diese Barrieren zu beheben.
  • Navigation: hier arbeiten wir daran, diese Barrieren zu beheben.
  • Informationen in Gebärdensprache und in Leichter Sprache: die Informationen sind in Arbeit und werden bald ergänzt.
  • Barrierefreies Kontaktformular:  zur Übermittlung eines Feedbacks zum Thema Barrierefreiheit, hieran arbeiten wir derzeit.

c)  Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt.

Die Überprüfung der Vereinbarkeit der Website mit der BITV 2.0 wurde in Form einer Selbstbewertung durchgeführt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.06.2025  überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen an presse@aknw.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen eingehenden Mitteilungen ist: Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW), Zollhof 1, 40221 Düsseldorf, Melanie Brans, M. A..

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer 0211 855 34 51 oder per E-Mail (ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de) zu erreichen.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik