(Junior-)Mitglied werden

Die Berufsbezeichnungen „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ und „Stadtplaner/in“ sind gesetzlich geschützt. Nur wer in die Liste seiner Fachrichtung eingetragen ist, darf sie führen. Hier erfahren Sie, wie Sie Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden. Seit 2022 können Sie bereits nach dem mindestens achtsemestrigen Fach-Studium „Junior-Mitglied“ werden.

Kommentar von AKNW-Präsident Ernst Uhing zum neuen Baukammerngesetz

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Videostatement von AKNW-Präsident Ernst Uhing zum neuen Baukammerngesetz auf www.youtube.com

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