Gebühren und Mitgliedsbeiträge

Für die Eintragung in die Liste Ihrer Fachrichtung fällt eine Eintragungsgebühr in Höhe von 260,00 € an. Sollten Sie zuvor bereits Junior-Mitglied gewesen sein, so reduziert sich diese Eintragungsgebühr um die Hälfte. 

Für die Anzeige der berufspraktischen Tätigkeit bei der AKNW fällt eine Gebühr von 60,00 € an. Wird diese Tätigkeit unter Anleitung eines Kammermitgliedes absolviert, werden für fortlaufende Beratungsleistungen einmalig 120,00 € berechnet (Beratungsgebühr); bei entsprechender Beaufsichtigung durch die Kammer fällt eine Gebühr von einmalig 240,00 € (Kontrollgebühr) an. Bei Juniormitgliedern ist die Beratungsgebühr vollständig, die Kontrollgebühr hälftig durch die Mitgliedsbeiträge abgegolten.

Für die Mitgliedschaft in der Architektenkammer NRW fällt ein Mitgliedsbeitrag an. Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit für

Junior-Mitglieder60,00 €
freiberuflich tätige Mitglieder399,50 €
angestellte bzw. beamtet tätige Mitglieder318,50 €
nicht beruflich tätige Mitglieder248,50 €

Die genauen Eintragungsvoraussetzungen finden Sie unter unter Junior-Mitgliedschaft und Mitgliedschaft. Weitere Informationen auch im Baukammerngesetz des Landes NRW (BauKaG NRW)im § 20 entnehmen.

Download: