Änderung der Landesbauordnung NRW 2018 und des Denkmalschutzgesetzes
Am 14. April 2026 fand im NRW-Landtag eine mündliche und schriftliche Anhörung zum Dritten Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen statt. In diesem Rahmen haben die Architektenkammer NRW und die Ingenieurkammer-Bau NRW gemeinsam Stellung zu den Änderungen genommen.
In der mündlichen Anhörung begrüßte die AKNW-Vizepräsidentin Friederike Proff ausdrücklich die geplante Einführung der von den Baukammern geforderten „Oldtimer-Regelung“ zur Erleichterung des Bauens im Bestand sowie die Streichung der allgemein anerkannten Regeln der Technik des § 3 BauO NRW 2018.
Potential sehen die Baukammern auch in einer medienbruchfreien und flächendeckenden Digitalisierung des Bauantrags- und Genehmigungsverfahrens.
Grundsätzlich können die Baukammern die Anpassung der BauO NRW 2018 an die Bedarfe der Landes- und Bündnisverteidigung nachvollziehen – diese darf jedoch die Baukultur nicht außer Acht lassen. Insbesondere gilt dies für das bisher undifferenzierte Bauherrenprivileg für verfahrensfreie Anlagen der Landes- und Bündnisverteidigung. Auch das Denkmalschutzgesetz NRW soll in diesem Zuge an die Bedürfnisse angepasst werden. Hier kritisieren die NRW-Baukammern die Schwächung des Denkmalschutzes und die Verlagerung der Kompetenzen für die Beurteilung und Bewertung der Denkmäler und Bodendenkmäler.
