Ende des Jahres 2020 hat die NRW-Landesregierung den Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen“ - Wohnraumstärkungsgesetz - (Drucksache 17/12073) in das Gesetzgebungsverfahren des Landtags eingebracht. Der Entwurf sieht u.a. vor, Gemeinden in die Lage zu versetzen, stärker präventiv gegen Problemimmobilien und die gezielte Verwahrlosung von Wohnraum vorzugehen. Außerdem sollen die Gemeinden mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten, um gegen verstärkt auftretende Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum (z. B. für touristische Vermietungen) vorzugehen.
Der federführende Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen hat zu dem Gesetzentwurf ein Anhörungsverfahren durchgeführt, an welchem sich die AKNW mit einer Stellungnahme beteiligt hat. In ihrer Stellungnahme begrüßt die AKNW u.a. die im Gesetzentwurf formulierten Mindestanforderungen an Wohnraum, Instandhaltung und Mindest-Quadratmeter pro Bewohner.
In der mündlichen Anhörung zum Gesetzentwurf am 5. Februar 2021 wurde die Architektenkammer NRW durch Präsident Ernst Uhing vertreten.