Änderung des Klimaanpassungsgesetzes NRW
Wie können Städte und Gemeinden besser auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Landtag Nordrhein-Westfalen im Zuge der Änderung des Klimaanpassungsgesetzes NRW. Die Architektenkammer NRW brachte ihre Positionen am 13. Juli 2026 in einer mündlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume ein.
Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann befürwortete die Harmonisierung des Klimaanpassungsgesetzes NRW (KlAnG) mit dem später in Kraft getretenen Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG). Die AKNW wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass Klimaschutz und Klimaanpassung miteinander verzahnt gedacht und umgesetzt werden müssen. Es wurde positiv hervorgehoben, dass nunmehr die „blau-grüne“ Infrastruktur Einzug ins KlAnG hält. In diesem Zusammenhang setzt die AKNW sich für ein fachübergreifendes, interdisziplinäres Handeln im Sinne der dreifachen Innenentwicklung ein. Darüber hinaus sprach die AKNW sich dafür aus, bestehende Grünstrukturen zu schützen sowie städtebauliche und freiraumplanerische Baukultur im Kontext der Klimaanpassung zu fördern.
Als Schlüssel für wirksame Klimaanpassung sieht die AKNW neben der Nutzung von Geodaten, Klimarisikoanalysen oder geeigneten Monitoringinstrumenten auch die konsequente Digitalisierung. Um der stärkeren Verbindlichkeit der Klimaanpassung im geänderten KlAnG gerecht werden zu können, fordert die AKNW einen deutlichen Ausbau der Umsetzungskapazitäten und damit einhergehend der personellen und finanziellen Ressourcen in den kommunalen Verwaltungen.
