Transparenz bei der Dauer der Baugenehmigungsverfahren schaffen
Das Thema „Baugenehmigungsverfahren“ beschäftigt aktuell den NRW-Landtag. Die FDP-Landtagsfraktion hatte Ende Oktober 2022 einen Antrag mit dem Titel „Transparenz bei der Dauer der Baugenehmigungsverfahren schaffen“ in den NRW-Landtag eingebracht. Darin fordert die FDP-Fraktion die NRW-Landesregierung u. a. auf, eine Rechtsverordnung zu erlassen, nach welcher die kommunalen Bauaufsichtsbehörden dem NRW-Bauministerium über die durchschnittliche Länge der Baugenehmigungsverfahren Bericht zu erstatten haben. Ferner sollen die Kommunen durch technische und finanzielle Unterstützung in die Lage versetzt werden, Baugenehmigungen schneller zu bearbeiten. Die Architektenkammer NRW hat sich mit einer schriftlichen Stellungnahme an dem vom Bauausschuss des NRW-Landtags beschlossenen Anhörungsverfahren beteiligt.
In ihrer Stellungnahme spricht sich die AKNW u.a. dafür aus, die Vorgaben des § 91 BauO NRW konsequent umsetzen, und fordert eine deutliche Stärkung der personellen und finanziellen Ressourcen in den Bauämtern. Die Einführung einer Genehmigungsfiktion wird von der AKNW abgelehnt, da diese nach Auffassung der AKNW im Ergebnis keine Beschleunigung, sondern erhebliche Probleme und Risiken für die Praxis bedeuten und nicht zuletzt zu Lasten eines städtebaulich vertretbaren und vor allem sicheren Bauens ginge.
Die mündliche Anhörung findet am 19. Januar 2023 statt.