Die Architektenkammer NRW hat sich im Januar 2026 an einem vom Ausschuss Bauen, Wohnen und Digitalisierung des NRW-Landtags durchgeführten Anhörungsverfahren beteiligt. Grundlage bildete der von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte Antrag „Weg mit der ,Buhmann-Politik' – kommunale Wohnungsbauämter ertüchtigen: Die Landesregierung muss konkrete Hilfen geben, statt Vorurteile zu pflegen“ (Drucksache 18/16203).
In Ihrem Antrag fordert die SPD die Landesregierung auf, die unteren Bauaufsichtsbehörden in den Kommunen für die Durchführung von Genehmigungsverfahren zu stärken. Dazu sollen Rahmenbedingungen zur Klärung von Rechtsvorschriften und Rechtsauslegungen sowie zur Abstimmung von Nebenrecht verbessert werden. Darüber hinaus fordert die SPD-Fraktion eine ausreichende finanzielle Unterstützung für die technische und personelle Ausstattung in den Kommunen sowie für die zügige und vollständige Digitalisierung der Bauantrags-Verfahren.
Die AKNW hat im Anhörungsverfahren zu dem Antrag ihre Stellungnahme als sachverständige Stelle abgegeben. Darin begrüßt die AKNW grundsätzlich die Forderungen der SPD-Landtagsfraktion, spricht sich für mehr Rechtsklarheit durch Verwaltungsvorschriften aus und fordert auch die Wiedereinführung der ausgesetzten Dienstbesprechungen. Ebenso führt die AKNW das Vorantreiben der medienbruchfreien Digitalisierung als zentralen Punkt für eine Entlastung der Baubehörden und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren an.
Die AKNW regt in ihrer Stellungnahme eine abgestimmte Novellierung des Rechtsrahmens und die Angleichung der Baunebenrechte zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten an. Zur von der Antragstellerin geforderten Unterstützung der Kommunen in Auslegungsfragen schlägt die AKNW ein Beratungsportal und die Überleitung der rechtssicheren Ergebnisse in eine Wissensdatenbank vor, die allen Kommunen zur Verfügung steht.
Zu dem von der SPD-Landtagsfraktion betitelten „Irrweg einer Genehmigungsfiktion" betont die AKNW die Gefahr, dass eine solche Rechtsfigur zu einer besonders kritischen Vorprüfungen von Anträgen, vermehrten Zurückweisungen und Ablehnungen und somit zu einer vermehrt repressiven Bauaufsicht führten könnte.
Die mündliche Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Digitalisierung fand am 22.01.2026 im NRW-Landtag statt..
