Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes
Am 12. Juni 2018 hat Landeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes gebilligt. Kurzfristig konnte die AKNW Stellung beziehen. Der AKNW ist es bewusst, dass zur Deckung der Versorgungslücke auch stationäre Angebote ausgebaut werden müssen. Gleichwohl wäre aus Sicht der AKNW wünschenswert, den weiteren Ausbau vollstationärer Einrichtungen möglichst zu vermeiden und vermehrt zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten zu kommen.
Neue Einrichtungen sollen dem Gesetzentwurf zufolge die zulässige Obergrenze von 80 Plätzen überschreiten dürfen, wenn sie sich verpflichten, zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze anzubieten. In der Summe wird dies auf 120 Plätze gedeckelt. Soweit es die Größe und Anforderung an die Wohnqualität betrifft, empfiehlt die AKNW, es bei der am Grundsatz der Überschaubarkeit orientierten Maßgabe zu belassen, dass Einrichtungen nicht mehr als 80 Plätze umfassen sollen. Die AKNW befürchtet, dass der 80-Plätze-Grundsatz aufgeweicht wird, indem die Ausnahme zur Regel wird und vermehrt 120er Einrichtungen errichtet werden.
Verschiedenen Pflegeheimen droht ein Belegungsstopp, da sie die gesetzlich bestimmte Einzelzimmerquote von 80 % nicht erfüllen können. Die AKNW begrüßt es daher, dass die Regelung eine Option eröffnet, überzählige Doppelzimmer für einen Übergangszeitraum befristet bis zum 31. Juli 2021 für die Kurzzeitpflege nutzen zu können. Damit wird eine lebensnahe, am Bedarf der Kurzzeitpflege orientierte Lösung gefunden.
Nach dem bisherigen WTG sollen Wohnangebote in räumlicher Anbindung an Wohnsiedlungen errichtet werden und den Nutzern eine Teilhabe am Leben in der örtlichen Gemeinschaft möglich sein. Die AKNW sieht in diesen Vorgaben einen hinreichenden Maßstab, Angebote auch für den ländlichen Raum zu entwickeln. Die AKNW äußert daher gegen die vorgesehene Streichung dieser Vorgabe erhebliche Bedenken. Es könnte dazu kommen, dass Einrichtungen in völlig isolierter Lage entstehen, was nicht zum Wohle der Nutzerinnen und Nutzer sein kann.
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Zur Stellungnahme der AKNW zur zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes - 3.7.2018 (PDF)