AKNW zum Antrag „Kommunale Bauvorschriften dürfen ‚Freiheitsenergie‘ nicht ausbremsen der FDP-Landtagsfraktion
Die FDP im NRW-Landtag hat einen Antrag mit dem Titel „Sonnenenergie: Kommunale Bauvorschriften dürfen „Freiheitsenergie“ nicht ausbremsen“ (Drucksache 18/4133) in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Fraktion fordert darin eine weitere Privilegierung von Solaranlagen, so unter anderem auch im Bereich von denkmalgeschützten Gebäuden. Weiter sieht die Antragstellerin ein öffentliches Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien und fordert, gemeinsam mit den Kommunen ein Problembewusstsein für ggf. konterkarierende Bauvorschriften zu entwickeln.
Im Ausschuss „Heimat und Kommunales“ des NRW-Landtags wurde beschlossen, hierzu ein Anhörungsverfahren durchzuführen, an dem auch die Architektenkammer NRW beteiligt wird.
In ihrer Stellungnahme verweist die Architektenkammer NRW auf die kommunale Planungshoheit, greift aber auch die Diversifizierung im Energiesektor auf und betont die Notwendigkeit, lang- und mittelfristig technologieoffene Lösungen zu fördern und auszubauen. Auch ungenutzte Flächenpotenziale bereits versiegelter Flächen werden in der Stellungnahme thematisiert. Die AKNW empfiehlt, PV-Anlagen in Kombination mit Gebäudebegrünung voranzutreiben. Dabei darf nach Überzeugung der AKNW nicht über baukulturelle Werte hinweggegangen werden.
Um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzubringen, betont die AKNW abermals die Notwendigkeiten der Digitalisierung, der Optimierung der baurechtlichen Rahmenbedingungen sowie den großen Bedarf an personellen und finanziellen Ressourcen in den Genehmigungsbehörden.
Die Anhörung ist für den 15. September 2023 gemeinsam mit dem Ausschuss Ausschuss „Bauen, Wohnen und Digitalisierung“ terminiert.
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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) zum Antrag der FDPLandtagsfraktion „Sonnenenergie: Kommunale Bauvorschriften dürfen ‚Freiheitsenergien‘ nicht ausbremsen“ - (Drucksache 18/4133)