Lebenswerte Quartiere in Städten und Gemeinden
Die Architektenkammer NRW wurde vom Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW eingeladen, sich schriftlich als Sachverständige an einem Anhörungsverfahren zu beteiligen. Grundlage dafür bildet ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Lebenswerte Quartiere in Städten und Gemeinden“ (Drucksache 17/16267).
In dem Antrag fordert die Fraktion u.a. Fördermittel der Städtebauförderung für den barrierefreien Stadtumbau bereitzustellen und die Landesbauordnung im Hinblick auf die Anforderungen an die Barrierefrei zu erweitern. Dabei wird klargestellt, dass Quartiere als Lebensraum für Menschen eines ganzheitlichen Planungsansatzes bedürfen und auch die klimagerechte Transformation der Städte Chancen für ein gesundes und lebenswertes Quartier bietet.
Die AKNW bekräftigt in ihrer Stellungnahe die Ansprüche an „lebenswerte Quartiere“. Sie stellt heraus, dass dabei die dreifache Innenentwicklung – maßvolle Nachverdichtung, urbane Freiraumentwicklung und Mobilitätswende – ein übergeordnetes städtebauliches Ziel sein müssen. Zugleich stellt die AKNW klar, dass die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit der aktuellen Bauordnung ausreichend sind.