Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt und besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, drei Vizepräsidenten und mindestens sechs und höchstens elf Beisitzern und Beisitzerinnen. Jeweils mindestens ein Vizepräsident muss der Gruppe der angestellten oder beamteten Kammermitglieder und der eigenverantwortlich tätigen Kammermitglieder angehören.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und wird dabei von einer Geschäftsführerin oder einem Geschäftsführer unterstützt.
Präsident:
Vizepräsidenten:
Beisitzer: