Wir verbessern unser System für Sie
Aufgrund einer Umstellung unserer Verwaltungsprozesse und -software verzögert sich derzeit die Bearbeitung Ihrer Mitteilungen an uns. Wir bitten um Verständnis.
Ab 16. Dezember 2024 erfolgt keine Bearbeitung von Anträgen und Anzeigen mehr, die in Papierform oder als PDF bei uns eingehen.
Personen, die während des Jahreswechsels Ihre berufspraktische Zeit anzeigen möchten, bitten wir darum, damit bis zum neuen Jahr zu warten.
Ab dem Jahreswechsel stellen wir Ihnen hier einen Online-Prozess zur Verfügung.
Nach dem Studium: Berufspraktikum anzeigen
Den eintragungsfähigen Hochschulabschluss haben Sie geschafft, und jetzt wollen Sie beruflich durchstarten? Die Architektenkammer NRW unterstützt Sie dabei. Zeigen Sie jetzt Ihre berufspraktische Zeit an, damit Sie später Mitglied werden können.
Wenn Sie Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in werden möchten, müssen Sie, bevor Sie sich in die Liste Ihrer Fachrichtung eintragen lassen können, eine zweijährige berufspraktische Zeit absolvieren. So will es das Gesetz.
Bitte beachten Sie:
Diese berufspraktische Zeit muss zwingend bei der Architektenkammer NRW angezeigt werden. Anderenfalls ist eine Eintragung nach zwei Jahren nicht möglich.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Sie können Ihre berufspraktische Zeit unter Aufsicht eines Kammermitgliedes absolvieren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in einem Architektur-, Innenarchitektur-, Landschaftsarchitektur- oder Stadtplanungsbüro arbeiten, und dort ein Kammermitglied verantwortlich tätig ist. Dieses Kammermitglied muss dann darauf achten, dass die zur Erfüllung der Berufsaufgaben notwendigen Kenntnisse vermittelt und entsprechende Nachweise für das spätere Eintragungsverfahren erlangt werden. Sie benötigen diese Nachweise später für Ihren Antrag auf Eintragung in die Liste Ihrer Fachrichtung.
- Sie können Ihre berufspraktische Zeit quasi selbstständig, dann jedoch durch die Architektenkammer NRW angeleitet, durchführen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie freiberuflich, in wechselnden Planungsbüros oder in einem Bereich tätig sind, in dem kein Kammermitglied zur Verfügung steht. In diesem Fall müssen Sie der Kammer regelmäßig Nachweise vorlegen, die belegen, dass die zur Erfüllung der Berufsaufgaben notwendigen Kenntnisse vermittelt wurden.
Download Formulare zum Tätigkeitsnachweis (PDF):
Der Berufsstand der Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner unterstützt den Berufsnachwuchs also beim Eintritt in den Beruf. Das gemeinsame Ziel ist die Stärkung des beruflichen Netzwerks und vor allem Wissenstransfer.
Junior-Mitgliedschaft
Sie können sich nach Abschluss Ihres Studiums auch dazu entscheiden, Junior-Mitglied der Architektenkammer NRW zu werden. Mit dieser Möglichkeit profitieren Sie bereits während Ihrer berufspraktischen Phase vom Mitbestimmungsrecht in der Architektenkammer NRW sowie von den umfangreichen Services und Dienstleistungsangeboten, beispielsweise den beruflichen Beratungsangeboten.
Wenn Sie mehr über die Eintragungsvoraussetzungen oder die Junior-Mitgliedschaft in der Architektenkammer NRW wissen möchten, lesen Sie den folgenden Praxishinweis:
Weiterführende Informationen
Wie wird man Junior-Mitglied? Mehr zur Junior-Mitgliedschaft
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Berufseinstieg und zum Kammerstart finden Nachwuchs-Planer*innen in der jetzt aktualisierten Broschüre „15 FAQs für Studierende und Absolventen*innen“ (PDF).
Welche Kosten fallen für die Anmeldung der berufspraktischen Zeit sowie für eventuelle Beratungen an? Mehr über Mitgliedsbeiträge und Gebühren