
Eintragungsabteilung
Den eintragungsfähigen Hochschulabschluss haben Sie geschafft, und jetzt wollen Sie beruflich durchstarten? Die Architektenkammer NRW unterstützt Sie dabei. Zeigen Sie jetzt Ihre berufspraktische Zeit an, damit Sie später Mitglied werden können.
Wenn Sie Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in werden möchten, müssen Sie, bevor Sie sich in die Liste Ihrer Fachrichtung eintragen lassen können, eine zweijährige berufspraktische Zeit absolvieren. So will es das Gesetz.
Bitte beachten Sie:
Diese berufspraktische Zeit muss zwingend bei der Architektenkammer NRW angezeigt werden. Anderenfalls ist eine Eintragung nach zwei Jahren nicht möglich.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Download Formulare zum Tätigkeitsnachweis (PDF):
Der Berufsstand der Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner unterstützt den Berufsnachwuchs also beim Eintritt in den Beruf. Das gemeinsame Ziel ist die Stärkung des beruflichen Netzwerks und vor allem Wissenstransfer.
Sie können sich nach Abschluss Ihres Studiums auch dazu entscheiden, Junior-Mitglied der Architektenkammer NRW zu werden. Mit dieser Möglichkeit profitieren Sie bereits während Ihrer berufspraktischen Phase vom Mitbestimmungsrecht in der Architektenkammer NRW sowie von den umfangreichen Services und Dienstleistungsangeboten, beispielsweise den beruflichen Beratungsangeboten.
Wenn Sie mehr über die Eintragungsvoraussetzungen oder die Junior-Mitgliedschaft in der Architektenkammer NRW wissen möchten, lesen Sie den folgenden Praxishinweis:
Wie wird man Junior-Mitglied? Mehr zur Junior-Mitgliedschaft
Welche Kosten fallen für die Anmeldung der berufspraktischen Zeit sowie für eventuelle Beratungen an? Mehr über Mitgliedsbeiträge und Gebühren
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