Die neue HOAI kommt: Der Bundesrat hat am 6.11.2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Anpassung der HOAI an das EUGH-Urteil zugestimmt. Damit wird am 1. Januar 2021 eine angepasste HOAI in Kraft treten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Bundesrat hat heute (06.11.20) dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Anpassung der HOAI an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ohne Änderungen zugestimmt. Damit wird die angepasste HOAI wie vorgesehen am 1.1.2021 in Kraft treten.
Wie Sie wissen, hatte der Europäische Gerichtshof im Juli letzten Jahres entschieden, dass die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI gegen EU-Recht verstoßen. Es ist bei weitem nicht selbstverständlich, dass es uns in dieser juristischen Ausgangslage gelungen ist, die HOAI als Rechtsverordnung zu erhalten. Damit kann die HOAI nun auch künftig einen rechtssicheren Rahmen für Honorarvereinbarungen geben.
Die maßgeblichen Eckpunkte der heute verabschiedeten Anpassung der HOAI sind:
Daher hatten wir uns in dem Verfahren sehr dafür eingesetzt, dass die HOAI bei aller Unverbindlichkeit weiterhin als Maßstab für angemessene Honorare zur Geltung kommt.
Dies ist uns in hohem Maße gelungen:
Vergleichbar deutliche Aussagen im Verordnungstext der HOAI selbst finden sich leider nicht.
Die Gefahr eines Preisdumpings wird umso geringer sein, je weniger ein jeder von uns bereit ist, sich auf einen Preiswettbewerb einzulassen. Nehmen wir unsere Verantwortung für eine Zukunftsfähigkeit unserer gebauten Umwelt durch Baukultur auch zukünftig ernst. Wir stehen für Auftragsvergaben durch Leistungs- nicht durch Preiswettbewerb – mit der aktuellen HOAI-Anpassung gibt es diese Möglichkeit auch zukünftig!
Als Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen nun die konsequente Anwendung der modifizierten HOAI in der Praxis sicherstellen. Ein fairer Umgang zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern war und bleibt ein wichtiges Element der hohen Baukultur in unserem Land.
Mit kollegialen Grüßen
Ihr
Dipl.-Ing. Ernst Uhing
Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
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