Ihre Architektenkammer bietet Ihnen eine vorläufige Erstberatung zu Ihrem Thema an. Hier können Sie Ihre Anfrage an uns senden. Wir leiten diese an die spezialisierten Berater*innen weiter (*= Pflichtfeld).
Bitte beachten Sie:
Bei der Erstberatung handelt es sich um eine pauschale, überschlägige Beratung; eine eingehende Ermittlung/Bewertung des Sachverhalts, insbesondere unter Sichtung von Dokumenten, ist uns aus rechtlichen Gründen nicht möglich.