Derartige Abweichungen bergen ein hohes Haftungsrisiko, weil die Einhaltung der aRdT von der Rechtsprechung grundsätzlich erst einmal als vertraglich geschuldet und ihre Verletzung per se als Werkmangel angesehen wird. Wichtig ist deshalb eine sorgfältige und gut dokumentierte Aufklärung des Bauherrn über die Bedeutung der Abweichung im konkreten Einzelfall; diese kann nur individuell erfolgen und nicht mittels „Muster“ oder „Formschreiben“. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Bauherr, der auf diese Weise auf den Wissensstand des Planers gehoben worden sein muss, seine Entscheidung auf Basis dieses Wissen ausdrücklich und nachweisbar trifft. Dann aber muss er nicht zusätzlich etwa erklären, den Planer von etwaigen Haftungsfolgen freizustellen.
Weitere Informationen und eine Checkliste finden Sie im AKNW-Praxishinweis Nr. 25 Bedeutung von technischen Regelwerken
BMWSB Leitlinie und Prozessempfehlung zum Gebäudetyp E - https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2024/07/gebaeudetyp-e.html