Eine Ausnahme für Teilzeitbeschäftigte sieht die FuWO nicht vor. Das erforderliche Wissen bei einer Beschäftigung in Teilzeit ist identisch mit dem bei einer Vollzeitbeschäftigung. Insofern gibt es auch keine Unterschiede bezüglich des Umfangs der Fortbildung.
Weitere Informationen finden Sie im folgenden Praxishinweis:
PH 23 - Verpflichtende Fortbildung für AKNW-Mitglieder (AKNW-Praxishinweis / PDF)