Vergaberecht

Hier finden Sie Informationen zum Umgang mit Rechtsfragen bei der Vergabe von Bauleistungen (VOB/A), sowie zu einzelnen Fragen der Vergabe von Planungs- und Überwachungsleistungen. Für Informationen, Musterdokumente und Arbeitshilfen betreffend die Vergabe von Planungsleistungen (VgV/UVgO) einschließlich des Wettbewerbswesens (RPW) siehe unter https://www.aknw.de/baukultur/wettbewerb-und-vergabe

    Kann ich von der Vergabestelle Auskunft darüber verlangen, wie ein Angebot, welchem man „aus wirtschaftlichen Gründen“ den Vorzug gegenüber meinem gegeben hat, genau aussah?

    Kann ich von der Vergabestelle Auskunft darüber verlangen, wie ein Angebot, welchem man „aus wirtschaftlichen Gründen“ den Vorzug gegenüber meinem gegeben hat, genau aussah?

    § 134 GWB sieht für Vergaben im Oberschwellenbereich vor, dass Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren sind. Zwar reicht eine lediglich formelhafte Begründung dafür nicht aus. Andererseits müssen und dürfen aber der Preis des für den Zuschlag ausgewählten Angebots oder der Preisabstand zu anderen Bietern nicht offengelegt werden. Informationen zu den Preisen und der Kalkulation der Mitbewerber sind daher in der Regel nicht zu erlangen; auch der Auskunftsanspruch nach § 62 Abs. 2 VgV führt hier nicht weiter, da das Vergaberecht dem Schutz der Betriebsgeheimnisse des erfolgreichen Bieters Vorrang einräumt, § 5 Abs. 2 S. 2 VgV. Gleiches gilt im Ergebnis auch im Unterschwellenbereich.

    Weitere Informationen finden Sie in folgendem DAB-Beitrag

    https://www.dabonline.de/2023/11/28/informationsansprueche-bieter-vergabeverfahren/

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