Am 8. Mai 2024 wurde die Gebäudeeffizienzrichtlinie (kurz: EPBD) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Bis Ende Mai 2026 müssen die neuen Regelungen seitens der Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden. Die EPBD ist sowohl an die Mitgliedsstaaten als auch an die ausführenden Organe wie beispielsweise die Architektinnen und Architekten, Planerinnen und Planer sowie Ingenieurinnen und Ingenieure adressiert. Sie bildet eine Basis zur Erreichung der Klimaziele bis 2050. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen alle Gebäude einen sogenannten Nullemissionsstandard erreichen. Die Richtlinie schließt dabei sowohl Neu- als auch Bestandsbauten ein. Die BAK begrüßt die EPBD als „wichtige europäische Grundlage für die nachhaltige Bauwende“. Bis Ende 2025 erfolgt die Einreichung der Entwürfe der nationalen Gebäuderenovierungspläne durch die Mitgliedsstaaten, bis Ende 2026 die Einreichung der finalen Entwürfe. Es folgen insgesamt drei nationale Meilensteine, die die Mitgliedsstaaten auf Ihrem Weg zur Transformation des Gesamt-Gebäudebestandes selbst festlegen müssen. Sie beziehen sich auf die Jahre 2030 (kurzfristig), 2040 (mittelfristig) und 2050 (langfristig). Die EPBD bespielt sich dabei unterschiedliche Themenfelder, so z.B.: Gebäudelogbücher, Renovierungspässe, Lebenszyklusbetrachtungen, Solarpflichten, energetische Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten, den Ausstieg aus fossilen Heizungssystemen oder auch den Quartiersansatz.
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