Nein, ein digitaler Stempel wird nicht angeboten. Stattdessen haben die Architekten- und Ingenieurkammern die „digitale bundesweite Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern“ (di.BAStAI) entwickelt. Dieses System ermöglicht Bauaufsichtsbehörden die vereinfachte Prüfung der Bauvorlageberechtigung anhand von Kammerzugehörigkeit und Mitgliedsnummer.
Die Lösung ist zukunftsorientiert, da sie perspektivisch auch für modellbasierte Bauanträge sowie für den Abgleich weiterer Nachweis- und Prüfungsberechtigungen genutzt werden kann. Das wäre mit einem digitalen Stempel nicht möglich.
Durch die Novellierung der Landesbauordnung ist zudem kein digitaler Stempel mehr erforderlich, auch nicht bei digital eingereichten Bauanträgen. Statt der Schriftform, genügt nun die Textform, sodass eine Signatur nicht zwingend notwendig ist.
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