Eintragung/Mitgliedschaft

Hier finden Sie Antworten auf die meist gestellten Fragen rund um Ihre Mitgliedschaft in der Architektenkammer NRW. Auch FAQs zum Eintragungsverfahren und zu den Voraussetzungen für eine (Junior-)Mitgliedschaft werden hier beantwortet.

Die Mitgliedschaft kann jederzeit, ohne Einhaltung von Fristen, gekündigt werden.

Sie reichen dazu eine formlose Kündigungserklärung mit Unterschrift ein. Diese kann auch gerne als PDF an eintragung@aknw.de übersendet werden.

  • Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung endet mit der Löschung 
  • Mit der Beendigung der Mitgliedschaft bei der Architektenkammer erlischt die Bauvorlageberechtigung (Architektur und Innenarchitektur) 
  • Die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk endet, in der Regel besteht jedoch die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft. (Nicht relevant bei Rentenbezug!)
  • Mitglieder, die im Rahmen des Gruppen-Versicherungsvertrages der Architektenschaft bei der DKV krankenversichert waren, können den Vertrag in der Regel nur mit geänderten Bedingungen und erhöhten Prämien weiterführen. 
  • Das Deutsche Architektenblatt, das Architektenhandbuch und weitere Informationen der Architektenkammer werden nicht mehr zugesandt und auch die weiteren Vorteile der Architektenkammer können nicht mehr genutzt werden.  
  • Bei einer erneuten Antragstellung sind die aktuell gültigen Eintragungsvoraussetzungen zu erfüllen.

Nein, Ihre Mitgliedschaft ist nicht automatisch gekündigt. Dies müssen Sie explizit mit einer formlosen, unterschriebenen Kündigungserklärung beantragen.

Sofern Sie keine Wohnanschrift, einen Beschäftigungsort oder eine Niederlassung mehr in NRW begründen, kann die Mitgliedschaft nicht fortgeführt werden. Um weiterhin die Berufsbezeichnung verwenden zu können, sollten Sie in die jeweilige Architektenkammer des Bundeslandes wechseln.

Sobald die dortige Eintragung erfolgt ist, bitten wir um eine formlose, unterschriebene Kündigungserklärung.

Alternativ kann die Mitgliedschaft für 10 Jahre ruhen. Während der ruhenden Mitgliedschaft haben Sie keine Rechte und keine Pflichten. Die ruhende Mitgliedschaft ist kostenlos und muss ebenfalls schriftlich beantragt werden.

Die ruhende Mitgliedschaft kann für 10 Jahre beantragt werden und ist kostenlos.

Während dieses Zeitraums haben Sie keine Rechte und keine Pflichten!

Unter Vorlage einer Vollmacht und einer unterschriebenen Kündigungserklärung ist eine Kündigung z.B. Für Familienangehörige möglich.

Der Beitrag wird bei einer unterjährigen Kündigung neu berechnet. Sie zahlen natürlich nur für die aktiven Monate als Mitglied. Bei Überzahlung bekommen Sie die Differenz erstattet.

Wie bewahren Ihre Unterlagen 5 Jahre nach Löschung aus der Architektenliste auf. Sollten Sie erneut Mitglied werden wollen, ist es ratsam, die Datenspeicherung über die 5 Jahre hinaus zu beantragen. Einen solchen Vordruck erhalten Sie anschließend mit dem Löschungsbescheid.

Grundsätzlich ist aber darauf hinzuweisen, dass die aktuell gültigen Eintragungsvoraussetzungen erfüllt werden müssen.

Das bedeutet u.a., dass die entsprechenden Anforderungen an das Studium, die Berufspraxis und die Weiterbildungen nachgewiesen werden müssen. 

Ja, die Kündigung kann innerhalb 12 Monate nach der Löschung zurückgenommen werden.

Hierzu benötigt die AKNW eine formlose, unterschriebene Rücknahmeerklärung.

Achtung: Bei einer Rücknahme nach z.B. 12 Monaten, wird für das komplett zurückliegende Jahr der Beitrag erhoben. 

Lesen Sie auch

Weiterführende Informationen

Welche Kosten fallen für die Eintragung und die Mitgliedschaft an? Mehr über Mitgliedsbeiträge und Gebühren

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Berufseinstieg und zum Kammerstart finden Nachwuchs-Planer*innen in der jetzt aktualisierten Broschüre „15 FAQs für Studierende und Absolventen*innen“ (PDF).

So erreichen Sie unser Beratungsteam

Ihre Architektenkammer bietet Ihnen als Mitglied eine vorläufige Erstberatung zu Ihrem Thema an. Hier können Sie Ihre Anfrage an uns senden. Wir leiten diese an die spezialisierten Berater*innen weiter (*= Pflichtfeld).

Bitte beachten Sie: 

Bei der Erstberatung handelt es sich um eine pauschale, überschlägige Beratung; eine eingehende Ermittlung/Bewertung des Sachverhalts, insbesondere unter Sichtung von Dokumenten, ist uns aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Die E-Mail-Adresse kann von Ihrer Mitglieds-E-Mail abweichen.