Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, in welche Fachrichtung Sie Ihr Studium abgelegt haben.
Regelungen für die Fachrichtung Architektur:
- Studium innerhalb der EU: In der Regel automatisch anerkannt.
- Studium außerhalb der EU: Das Studium muss zuerst von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewertet werden.
Regelungen für die Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung:
Grundsätzlich muss das Studium, egal ob innerhalb oder außerhalb der EU, von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewertet werden.
Nachdem uns die Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vorliegt, können wir einschätzen eine Eintragung möglich ist.
Achtung:
Die Bewertung kann im Rahmen des Eintragungsverfahren durch die AKNW beantragt werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Stellungnahme der ZAB nur der behördlichen Entscheidungsvorbereitung der anfragenden Behörde im Sinne von § 10 Abs. 1 und Abs. 4 IFG Berlin dient und ist deshalb nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt. Die Weitergabe der Stellungnahmen an Dritte, insbesondere an Antragsstellende, ist deshalb nicht gestattet.
Sollten Sie also eine Zeugnisbewertung für weitere Zwecke benötigen, müssen Sie die Bewertung eigenständig beantragen.
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