Erstinformation energieeffizientes Bauen, Anerkennung von Veranstaltungen externer Fortbildungsträger, Wettbewerbs- und Vergabewesen
Beratung und Registrierung
Die Architektenkammer NRW tritt für die Auslobung von Wettbewerben und deren regelkonforme Durchführung ein. Dazu gehört auch eine umfassende Beratung in allen Fragen, die das Thema „Planungswettbewerbe“ betreffen. Die AKNW registriert die abgestimmten Wettbewerbe und bescheinigt die RPW-Konformität. Unsere Wettbewerbsberater*innen vor Ort und unsere Geschäftsstelle stehen Ihnen jederzeit für Auskünfte zur Verfügung.
Wettbewerbsbetreuung
Wettbewerbsbetreuer nehmen gemäß § 2 (5) RPW 2013 die Interessen des Auslobers wahr und unterstützen bei der Organisation und Auswertung des Wettbewerbs.
Der Praxishinweis 42 unterstützt potentielle Auslober bzw. Auftraggeber bei der Ausschreibung von Wettbewerben und Vergabeverfahren:
- PH 42 – Vergabe der Leistungen zur Betreuung von Wettbewerben: Handreichung für Ausschreibung und Vergabe (PDF)
=> Musterdokumente zum PH 42 finden Sie hier (zip-Archiv)
Mit dem Sachgebietsregister „Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung“ stellt die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ein Verzeichnis fachkundiger Personen gemäß § 19 Abs. 1 BauKaG NRW für einen Bereich mit besonderen Qualifikationsanforderungen zur Verfügung. Mit dem Register wird das Ziel verfolgt, private und öffentliche Auslober von Planungswettbewerben sowie öffentliche Auftraggeber von Planungsleistungen bei der Suche und Auswahl geeigneter Expertinnen und Experten (Vergabe- und Wettbewerbsbetreuer) zu unterstützen. Eine Liste der in das Sachgebietsregister eingetragenen Personen wird derzeit erstellt und hier demnächst zur Verfügung gestellt.
Den Antrag zur Eintragung in das Sachgebietsregister finden Sie hier . Die Satzung über das Sachgebietsregister „Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung“ können Sie hier herunterladen.
- Register Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung (PDF) / Wettbewerbsbetreuer*innen ab 2024
Registrierung von Wettbewerben
Wettbewerbe sollten frühzeitig (d.h. vor der EU-Wettbewerbsbekanntmachung) bei der AKNW eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt per Mail an wettbewerbe@aknw.de.
Der Registriervermerk wird durch die Geschäftsstelle der AKNW erteilt, welche die ehrenamtlichen Wettbewerbsberater für die Bezirke sowie der Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung beratend in die Registrierung einbindet. Ist eine umfangreichere Beratung notwendig, kann der Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe in die Registrierung einbezogen werden.
Bei interdisziplinären Wettbewerben mit Planungsanforderungen an Ingenieure (z.B. Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung etc.) wird auch die Ingenieurkammer Bau NRW einbezogen und es werden in der Regel zwei Registriernummern erteilt.
Für die Registrierung werden die folgenden Unterlagen benötigt:
- Vollständige Wettbewerbsauslobung (§ 5 (1) RPW 2013)
- Berechnung der Wettbewerbssumme (§ 7 (2) RPW 2013)
- Bekanntmachung des Wettbewerbs bzw. Darstellung der Bekanntmachungsinformationen in der Auslobung
Die Bekanntmachung enthält bereits einen Großteil der abstimmungsrelevanten Wettbewerbsbedingungen und ist somit bereits vor Veröffentlichung mit der AKNW abzustimmen. Vor der Bekanntmachung muss auch bereits eine nachvollziehbare Berechnung der Wettbewerbssumme vorgelegt werden. Die Auslobung kann zunächst als Vorabzug geprüft werden. Insbesondere der Teil der Wettbewerbsbedingungen sollte frühzeitig eingereicht werden. Die Auslobung ist vor Erteilung des Registriervermerks vollständig, d.h. inkl. der Rahmenbedingungen und Planungsaufgabe, bei der AKNW einzureichen. Insbesondere in Bezug auf politische Abstimmungsprozesse sollte eine frühzeitige Abstimmung erfolgen, da ansonsten Änderungen an bereits politisch freigegebenen Unterlagen notwendig werden können.
Die AKNW verweigert den Registriervermerk, wenn Unterlagen nicht vollständig bzw. nicht prüfbar eingereicht werden oder die Wettbewerbsbedingungen den Regelungen der RPW 2013 widersprechen.
Nach Beginn des Wettbewerbs ist das Protokoll des Einführungskolloquiums als Bestandteil der Auslobung einzureichen. Nach Abschluss des Wettbewerbs erhält die AKNW das Preisgerichtsprotokoll.
Abweichungen von der RPW 2013
Abweichungen von der RPW 2013 sind gemäß § 2 (4) RPW 2013 als Ausnahmefall grundsätzlich schriftlich zu begründen („sachlich zwingende Gründe“) und müssen schriftlich freigegeben werden. Die Abweichungen werden jährlich an die Bundesarchitektenkammer gemeldet, um dort generelle Änderungsbedarfe an der RPW 2013 feststellen zu können.
Die folgenden Abweichungen stellen Beispiele dar, die in der Vergangenheit aufgrund sachlich zwingender Gründe freigegeben wurden:
- Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen Auslobung und Preisgerichtssitzung: Wenn festgestellt wird, dass vor und nach dem Verfahren eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, aber dennoch nachgewiesen werden kann, dass die Bürger auch im Rahmen des Wettbewerbs selbst beteiligt werden müssen, ist eine Freigabe möglich. Die Geschäftsstelle benötigt neben einer Begründung ein Konzept zur Beteiligung und behält sich eine enge Begleitung der Veranstaltungen (Beteiligung und Preisgericht) vor. (Link zu Partizipation in Vergabeverfahren)
- Auftragsversprechen: Wenn der Auslober vom Regelfall der Beauftragung bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung abweichen möchte, weil er anschließend aus nachvollziehbaren Gründen einen Generalunternehmen beauftragt, ist eine Freigabe möglich. Das Auftragsversprechen muss sich dann mindestens bis über die abgeschlossene Genehmigungsplanung erstrecken und zusätzlich die Sicherung der Entwurfsqualität über die Beauftragung von mindestens Leitdetails und künstlerischer Oberleitung umfassen.
- „Fachfremde“ Fachpreisrichter: Wenn anstatt aus der Disziplin der Teilnehmer eine „fachfremde“ Disziplin als Fachpreisrichter zugelassen werden soll, muss der Auslober nachvollziehbar begründen, welche besondere Qualifikation vorliegt, um die Person dennoch als Fachpreisrichter zulassen zu können. Dies kann z.B. ein Stadtplaner im freianlagenplanerischen Wettbewerb sein, der sich besonders mit der Aufgabe und dem Ort auskennt oder ein Architekt im städtebaulichen Wettbewerb, der einen Lehrauftrag im Bereich der Stadtplanung innehat.