Architekten fordern Differenzierung zu Gunsten des öffentlich-geförderten Wohnungsbaus

In der Diskussion um die Erhöhung der Grunderwerbsteuer durch die Regierungskoalition fordert die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen einen differenzierten Grunderwerbssteuersatz für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. „Die geplante Erhöhung der Grunderwerbssteuer läuft den intensiven Bemühungen des Landes zuwider, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, und ist das falsche Signal an Investoren“, erklärt der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ernst Uhing, anlässlich der heutigen Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag. „Gerade im öffentlich geförderten Wohnungsbau brauchen wir Ausnahmeregelungen innerhalb der Grunderwerbssteuer“.

05. November 2014

Die Architektenkammer NRW zeigt grundsätzlich Verständnis für das Bemühen der Landesregierung, mit Hilfe einer Erhöhung der Grunderwerbssteuer zur weiteren Konsolidierung des Landeshaushalts beizutragen. Die geplante Erhöhung der Grunderwerbssteuer von jetzt 5,0 auf dann 6,5 Prozent sei allerdings aus mehreren Gründen der falsche Weg:  

Die Erhöhung der Grunderwerbssteuer wird nachweislich zu einer weiteren qualitativen und quantitativen Belastung der nordrhein-westfälischen Wohnungsmärkte führen. Auf den angespannten Wohnungsmärkten, insbesondere der Rheinschiene und der Universitätsstädte, ist die Lage schon jetzt überaus problematisch. Die Grunderwerbssteuererhöhung wird gerade hier zu einer weiteren Verteuerung des dringend benötigten Baulands führen. Dies ist das falsche Signal an potenzielle Investoren und wird die Bereitschaft, in Wohngebäude mit geringen Mieteinnahmeerwartungen zu investieren, weiter verringern.  

„Es ist unstrittig, dass wir in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren dringend mehr Wohnungen benötigen, die für untere und mittlere Einkommen erschwinglich sind – sei es zur Miete oder als Eigentum“, betont Kammerpräsident Uhing. „Dieses Ziel ist nicht nur sozial-politisch wichtig, sondern mit Blick auf die Soziallasten für den Landeshaushalt auch fiskal-politisch sinnvoll.“  

Um das Spannungsverhältnis zwischen dem politisch Gewollten und dem fiskalisch Möglichen aufzulösen, regt die Architektenkammer NRW die Schaffung differenzierter Steuersätze innerhalb der Grunderwerbssteuer an. Auf diesem Wege könnten geringere Steuersätze beim Erwerb von Grundstücken für den öffentlich geförderten Wohnungsbau ermöglicht werden. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unterstützt den Ansatz, für eine solche Anpassung bundesrechtlicher Vorgaben eine Bundesratsinitiative zu starten.

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