Baukammerngesetz: Anhörung vor dem Landtagsausschuss

Baukammerngesetz: Anhörung vor dem Landtagsausschuss

Die Novellierung des Baukammerngesetzes (BauKG) kommt voran. Am 11. Juni hatte der Landtag NRW die betroffenen Kammern und Verbände zu einer Ausschuss-Anhörung eingeladen. Diskutiert wurden u. a. insbesondere die Frage der "Eintragungsvoraussetzungen" sowie weitere Regelungen. AKNW-Präsent Präsident Hartmut Miksch stellte für die Architektenkammer fest, dass der Entwurf ausdrücklich begrüßt werde.

16. Juni 2003von ho

Bei der Frage der „Eintragungsvoraussetzungen“, die für eine Mitgliedschaft in der Architekten- bzw. Ingenieurkammer erfüllt sein müssen, sprachen sich die Fachleute einhellig für den Entwurf zum künftigen BauKG aus, in dem eine Regelstudienzeit von acht Semestern vorgesehen ist. Die 3-jährige Regelstudienzeit, die in einigen Bachelor-Ausbildungen betrieben würde, könne zwar zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen, könne jedoch für eine Eintragung als „Architekt“ nicht ausreichen.
AKNW-Präsident Miksch unterstützte die vorgesehene Einführung einer Fort- und Weiterbildungspflicht für die Mitglieder der Architektenkammer, da nur so glaubwürdig die Kompetenz der Kammermitglieder sichergestellt werden könne. Miksch begrüßte auch die Einführung der „Architekten-GmbH“ als zulässige Rechtsform. Er wies aber darauf hin, dass der aktuelle Entwurf der Novelle eine Gesellschaft mit Beratenden Ingenieuren und Architekten verhindere. Um einen „Etikettenschwindel“ von vornherein auszuschließen, sei es wichtig, dass eine solche gemischte GmbH zu je 50 Prozent aus Architekten und Ingenieuren bestehen müsse.
Zudem sei eine Aktualisierung des Berufsbildes der Innenarchitekten dahin erforderlich, dass diese auch zuständig seien für die bauliche Änderung von Gebäuden - das sei längst Praxis.

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