Förderprogramme

Sachverständige in den KfW-Programmen

Im Vorgriff auf ein beabsichtigtes 25-Milliarden-Programm der Bundesregierung hat die KfW-Förderbank seit Februar 2006 Verbesserungen und Vergünstigungen in einigen Förderprogrammen vorgenommen. Verbesserte Kreditkonditionen gelten für das „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ und die Programme „Wohnraum Modernisieren“ und „Ökologisch Bauen“.

15. März 2006von Li

Soweit bei den Programmen energetische Nachweise erforderlich sind, müssen diese von Sachverständigen erstellt werden. Sachverständige im Sinne der KfW sind die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Vor-Ort-Berater zugelassenen Personen, vom Bundesverband der Verbraucherzentrale zugelassene Personen oder nach Landesrecht berechtigte Personen für die Aufstellung bzw. Prüfung der Nachweise nach der EnEV. Bei letztgenannter Personengruppe kam es seit einiger Zeit häufiger zu Interpretationsschwierigkeiten, nachdem bis Ende 2004 dort die Bauvorlageberechtigten genannt waren.

Die geänderte Regelung konnte dahingehend ausgelegt werden, dass in Nordrhein-Westfalen nur noch die staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz zugelassen sein könnten. Es darf jedoch jeder Architekt den wärmeschutztechnischen Nachweis führen. Dieser muss dann allerdings nach der BauO NRW von einem staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz geprüft werden, sofern sich der Nachweis nicht auf ein Ein- oder Zweifamilienhaus geringer Höhe bezieht. Mit Unterstützung durch das NRW-Bauministerium hat die AKNW diese Auffassung den zuständigen Stellen mitgeteilt. Auch die Bauministerkonferenz der Länder und das Bundesbauministerium kamen zu dem gleichen Ergebnis. Nachweisberechtigte Sachverständige im Sinne der Bestimmungen der KfW sind also neben den Prüfberechtigten auch die für die Aufstellung der Nachweise nach der EnEV Berechtigten, mithin jede Architektin und jeder Architekt.Näheres zu den neuen Kreditprogrammen der KfW unter www.kfw.de             

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