Mitbestimmung in der AKNW

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihre Organisationsstruktur wird durch das Baukammerngesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Linik) vorgegeben. Die Mitglieder der Architektenkammer NRW haben die Möglichkeit, sich aktiv an der Kammerarbeit zu beteiligen. Das höchste Organ der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist die Vertreterversammlung, die auch „Architektenparlament“ genannt wird. Sie wird alle fünf Jahre von den Mitgliedern gewählt und beschließt die berufspolitischen Leitlinien, die Satzung und den Haushalt. Aus ihrer Mitte wählt die Vertreterversammlung den Präsidenten bzw. die Präsidentin der Architektenkammer, drei Stellvertreter sowie den Vorstand, dem neben dem Präsidium auch elf Beisitzer angehören.

Für das umfangreiche Aufgabenspektrum hat die Kammer für bestimmte Sachgebiete Ausschüsse gebildet. Zurzeit gibt es elf solcher Gremien, die Sachthemen erarbeiten und Beschlüsse des Vorstands vorbereiten.

Die Ausschüsse:

  •     Aus- und Fortbildung
  •     Belange der Tätigkeitsarten
  •     Berufsrecht und Berufsausübung
  •     Dienstleistungen, Recht und Sachverständigenwesen
  •     Haushalt, Finanzen, Beitragswesen
  •     Innenarchitektur
  •     Landschaftsarchitektur
  •     Öffentlichkeitsarbeit
  •     Planen und Bauen
  •     Stadtplanung
  •     Wettbewerbs- und Vergabewesen

Für die praktische Umsetzung der Beschlüsse von Vertreterversammlung und Vorstand ist die Geschäftsstelle zuständig. Sie wird von einem Hauptgeschäftsführer geleitet, den etwa 55 Mitarbeiter unterstützen. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz im Haus der Architekten im Düsseldorfer Medienhafen.

Organigramm: