Informationen zur Kammerwahl

Bei der Kammerwahl `20 sind alle 31.500 Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung des höchsten Gremiums ihrer berufsständischen Selbstverwaltung zu entscheiden. Alle fünf Jahre wählen die Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner in Nordrhein-Westfalen ihre neue Vertreterversammlung, die auch "Architektenparlament" genannt wird. Die Vertreterversammlung entscheidet über die berufspolitischen Themen und Leitlinien der Kammer. Sie wählt den Vorstand, das Präsidium und die Fachausschüsse, entlastet den Vorstand und beschließt den Haushalt. Damit wird mit der Kammerwahl bestimmt, welche berufspolitische Richtung die Architektenkammer NRW in der kommenden Wahlperiode einschlägt.

Wie läuft die Wahl ab?

Die Wahlen zur Vertreterversammlung erfolgen per Briefwahl. Das bedeutet, dass jedes Mitglied Post von "seiner" Kammer erhält. Darin: der Wahlschein für die jeweilige Fachrichtung, mit der das Mitglied eingetragen ist. Auf dem Wahlschein stehen die Namen der für diese Fachrichtung zur Wahl antretenden Personen sowie der Berufsverbände oder Freien Listen, von denen die Kandidatinnen und Kandidaten benannt wurden. Jedes Mitglied hat eine Stimme und spricht sich mit dieser für eine der antretenden Listen aus. Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis zum 9. Dezember 2020 (Postkasteneingang bis 23.59 Uhr) in der Geschäftsstelle der Architektenkammer NRW im Düsseldorfer Medienhafen ankommen.

Wie hoch ist die Wahlbeteiligung?

Bei den letzten Wahlen zur Vertreterversammlung nahmen knapp 40 Prozent der Mitglieder ihr Stimmrecht wahr. Damit war die Wahlbeteiligung im Vergleich zu Quoten bei anderen Körperschaften recht hoch. Weiterhin gilt: Die berufsständische Selbstvertretung kann ihrem demokratischen Auftrag nur gerecht werden, wenn sie von möglichst vielen Mitgliedern des Berufsstandes aktiv getragen und unterstützt wird!

Wer wird gewählt?

Prinzipiell kann sich jedes AKNW-Mitglied zur Wahl aufstellen lassen, soweit es mindestens fünf Unterstützer seiner Fachrichtung findet, welche die Kandidatur mit ihrer Unterschrift mittragen. De facto werden die weitaus meisten Kandidatinnen und Kandidaten von den Architektenverbänden bzw. Listen und Initiativen vorgeschlagen. Der Gesetzgeber hat diese Konstruktion bewusst bei der Verabschiedung des NRW-Architektengesetzes 1969 so gewählt, um eine gewisse strukturelle Verzahnung der bewährten Arbeit der Initiativen und Verbände mit den Aktivitäten der Architektenkammer anzuregen. Demnach wählen die Mitglieder der Architektenkammer NRW ihre Kolleginnen und Kollegen und statten sie so mit dem Auftrag aus, ihre Interessen auf Landesebene zu vertreten.

Wo finde ich Informationen zu den Verbänden bzw. Kandidatinnen und Kandidaten?

Das ganze Jahr über bemühen sich die Architektenverbände und -initiativen darum, alle Kammermitglieder darüber zu informieren, für welche thematischen Schwerpunkte sie sich einsetzen und welche Inhalte sie im Rahmen ihrer Mitarbeit in der Architektenkammer NRW umsetzen möchten. Dafür nutzen sie das Deutsche Architektenblatt, das offizielle Mitteilungsorgan der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Informationen zu den Wahlprogrammen finden sich also dort sowie in der Regel auf den Internetseiten der Verbände und Listen.

Übersicht über die Berufsverbände

 

Im Video erklärt: Kammerwahl 2020

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