Stellenangebot | Job offer
AILSSonstiges
  • Fachrichtung | Discipline
  • Architektur / Landschaftsarchitektur / Stadtplanung
  • Art der Beschäftigung | Form of Employment
  • Anstellung / Verbeamtung
  • Letzte Aktualisierung | Last updated
  • 02.05.2025

Stadtplaner/in (m/w/d), Landschaftsplaner/in (m/w/d) oder Raum- und Umweltplaner/in (m/w/d)

AILSSonstiges
  • Fachrichtung | Discipline
  • Architektur / Landschaftsarchitektur / Stadtplanung
  • Art der Beschäftigung | Form of Employment
  • Anstellung / Verbeamtung
  • Letzte Aktualisierung | Last updated
  • 02.05.2025
Bei der Kreisstadt Heinsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle als

Stadtplaner/in (m/w/d), Landschaftsplaner/in (m/w/d) oder Raum- und Umweltplaner/in (m/w/d)

im Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung zu besetzen.

Die Stadt Heinsberg ist mit ca. 43.500 Einwohnerinnen und Einwohnern die Kreisstadt deswestlichsten Kreises der Bundesrepublik Deutschland und gehört dem Regierungsbezirk Köln an. Bei der Stadtverwaltung sind einschließlich des Bauhofs, der städtischen Kindertagesstätten, der hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr, des eigenen Personals an den städtischen Schulen sowie der weiteren Nebenstellen zurzeit etwa 610 Mitarbeitende tätig.

Die Stelle ist organisatorisch dem Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung zugeordnet, wo Sie neben Freiraumkonzepten und Grünplanungen als Bestandteil der nachhaltigen Stadtentwicklung auch bauleitplanerische und naturschutzfachliche Projekte erarbeiten und in der Umsetzung begleiten.

Das Arbeits- oder Dienstverhältnis richtet sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bzw. den beamtenrechtlichen Vorschriften. Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung denkbar, sofern die ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet ist.

Die Stelle umfasst insbesondere folgende Aufgabengebiete:

• die Lösung städtebaulicher Aufgabenstellungen, insbesondere die Planung bzw. Überplanung neuer sowie vorhandener Wohn- und Gewerbegebiete unter Beachtung nachhaltiger stadtökologischer Aspekte
• die Erarbeitung und Durchführung von Flächennutzungsplan- und Bebauungs-planverfahren
• Maßnahmen zur Sicherung und Umsetzung von Baurecht gemäß BauGB
• die Erstellung von städtebaulichen und planungsrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von Bau‐ und sonstigen Genehmigungsverfahren
• die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in bauplanungsrechtlichen Angelegenheiten inklusive Problemlösungskompetenz
• die Mitarbeit an sonstigen Projekten zur Entwicklung der Stadt
• die Bearbeitung allgemeiner städtebaulicher Themen

Ihre Qualifikationen:

• ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Dipl. Ing. Uni/FH bzw. Bachelor oder Master) im Bereich Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung bzw. Raum- und Umweltplanung – idealerweise mit Berufserfahrung (Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger werden aber ausdrücklich ermuntert sich zu bewerben)
• fundierte Kenntnisse im städtebaulichen Entwurf sowie im Bau‐ und Planungsrecht
• sicheres architektonisches und städtebauliches Beurteilungsvermögen
• die Fähigkeit, Planungsziele den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Antragstellerinnen und Antragstellern verständlich zu machen
• Kommunikationsfreude, präzise Ausdrucksweise und Verhandlungsgeschick (z.B. Gremienarbeit)
• eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise
• ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen
• auf Team- und Kommunikationsfähigkeit wird besonders Wert gelegt
• Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung mit der Bereitschaft zur Arbeit ggf. in den Abendstunden zur Teilnahme an Bürgerinformationsveranstaltungen oder Sitzungen von politischen Gremien
• Führerschein Klasse B ist wünschenswert

Die Stadt Heinsberg bietet Ihnen als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes u. a. folgende Vorteile:

Familienfreundlicher Arbeitgeber

• kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Erkrankung eines Kindes über den gesetzlichen Anspruch hinaus)
• längerfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Familienpflegezeit)
• grundsätzlich 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr
• zusätzliche arbeitsfreie Tage in der Regel an Heiligabend, Silvester und Rosenmontag
• grundsätzlich zwei weitere bezahlte freie Nachmittage pro Jahr („Sonderregelungen“)
• toleranter und diskriminierungsfreier Arbeitgeber
• Möglichkeit des mobilen Arbeitens

Sicherer Arbeitgeber

• Der insolvenzbedingte Verlust des Arbeitsplatzes ist ausgeschlossen.
• Alle Ansprüche sind tarifvertraglich bzw. gesetzlich klar geregelt und es bestehen Mitarbeitendenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung) mit weitgehenden Mitspracherechten.

Finanziell attraktiver Arbeitgeber (Work-Life-Balance)

• tarifvertraglich festgelegtes Entgelt bzw. gesetzlich festgelegte Besoldung
• regelmäßige Entgelt- bzw. Besoldungserhöhungen durch zeitlich klar definierten Aufstieg in den Erfahrungsstufen der Entgelt- bzw. Besoldungstabelle sowie regelmäßige, pünktliche Zahlung des Entgelts / der Besoldung
• monatliche Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen bei Vorliegen bzw. Abschluss eines entsprechenden Vertrags
• betriebliche Altersvorsorge bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse in Köln, die vollständig durch den Arbeitgeber finanziert wird (Beschäftigtenbereich)
• zusätzliche, private Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung möglich (im Beschäftigtenbereich)
• jährliche Sonderzahlungen im Beschäftigtenbereich (Weihnachtsgeld von ca. 70 %)
• Möglichkeit, eine individuelle leistungsorientierte Zusatzzahlung monatlich und/oder jährlich zu erhalten (leistungsorientierte Bezahlung)
• Möglichkeit des Fahrradleasings („Jobrad“)

Betriebliches Gesundheitsmanagement

• Grundsätzlich wird das BGM bei der Stadt Heinsberg als ganzheitliche Chance gesehen, den Mitarbeitenden einen möglichst angenehmen Arbeitsalltag zu ermöglichen.
• Neben einem strukturierten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und wiederkehrenden Gesundheitsangeboten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen steht das Wohl der einzelnen Mitarbeitenden im Vordergrund.
• Möglichkeit, anlassbezogen Supervisionen durchzuführen
• regelmäßige Gemeinschaftsveranstaltungen mit allen Mitarbeitenden, z. B. Betriebsausflug/Betriebsfest

Fortbildungsangebot / berufliche Weiterentwicklung

• Über allgemeine Fortbildungsangebote für alle Mitarbeitenden hinaus wird im Bedarfsfall auch die persönliche, berufliche Weiterentwicklung durch individuelle Förderungen ermöglicht.

Die Stadt Heinsberg verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung aller Geschlechter. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellter Personen sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungsende ist der 25.5.2025.

Ihre Unterlagen richten Sie bitte schriftlich an:

Stadt Heinsberg
Der Bürgermeister
- Hauptamt -
Postfach 1220
52516 Heinsberg

oder per E-Mail an: stadt@heinsberg.de

Es wird gebeten, bei der Einreichung von Bewerbungsunterlagen auf Klarsichthüllen, Prospektmappen oder Schnellhefter zu verzichten.
Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen passenden, an Sie adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht vernichtet und nicht zurückgesandt. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Für weitere Informationen zum Einstellungsverfahren steht Ihnen Herr Cordewener (Amtsleiter Hauptamt) gerne zur Verfügung (Tel.: 02452/14-1010, E-Mail: stadt@heinsberg.de).

Fragen bezüglich des Aufgabengebietes richten Sie bitte an den Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Bauverwaltung, Herrn Houben (Tel.: 02452/14-6010).

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