Öffentliche Bekanntmachungen

An dieser Stelle veröffentlicht die Architektenkammer NRW verschiedene öffentliche Bekanntmachungen.


Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem VHMPG

Nach dem Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz des Landes (VHMPG NRW) ist die AKNW verpflichtet, Entwürfe von Vorschriften (Satzungen etc.), mit denen die Ausübung reglementierter Berufe oder der Zugang zu diesen beschränkt wird, vorab zu veröffentlichen, damit alle Betroffenen Gelegenheit haben, ihren Standpunkt hierzu darzulegen. Sie finden in diesem Sinne veröffentlichungspflichtigen Entwürfe während der Dauer der Öffentlichkeitsbeteiligung hier.


Zustellungen durch Öffentliche Bekanntmachung der Architektenkammer NRW

Schreiben der AKNW können Mitgliedern, deren Aufenthaltsort unbekannt ist, gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW im Wege der öffentlichen Bekanntmachung zugestellt werden. Gemäß Beschluss des Vorstands erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang an der Informationstafel im Garderobenbereich im Erdgeschoss der AKNW-Geschäftsstelle. Zusätzlich erfolgt eine Kurzinformation auf dieser Seite.


 Antje Stenger
Antje Stenger

Erstinformation Rechtsabteilung

Telefon 0211 49 67-27stenger@aknw.de