Sachverständigentag 2019 am 21. März in Düsseldorf

Regelmäßig lädt die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Mitglieder, die als Sachverständige bestellt wurden, zu einem „Sachverständigentag“ ein, um aktuelle, für diese Zielgruppe spezifische Themen vertieft zu diskutieren. Am 21. März soll es im Haus der Architekten um die Auswirkungen des BGH-Urteils VII 46/17 vom 22.2.2018 zum Schadensersatz auf den Sachverständigenbeweis gehen.

26. Januar 2019

Regelmäßig lädt die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Mitglieder, die als Sachverständige bestellt wurden, zu einem „Sachverständigentag“ ein, um aktuelle, für diese Zielgruppe spezifische Themen vertieft zu diskutieren. Am 21. März soll es im Haus der Architekten um die Auswirkungen des BGH-Urteils VII 46/17 vom 22.2.2018 zum Schadensersatz auf den Sachverständigenbeweis gehen. 

Der BGH hat entschieden, dass - entgegen der bisherigen Rechtsprechung - der Schadensersatz nicht mehr auf der Grundlage der fiktiven Mängelbeseitigungskosten bestimmt werden kann. Referent ist Rechtsanwalt Roger Krell (KPW Rechtsanwälte, Essen). 

Als zweites, nicht weniger aktuelles Thema steht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf dem Programm. Rechtsanwältin Janina Winz (Düsseldorf), die auch regelmäßig Seminare für die Akademie der AKNW anbietet, wird herausarbeiten, welche Relevanz die DSGVO in der Tätigkeit der Sachverständigen hat, und welche Unterschiede es für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bei der gerichtlichen Beauftragung und bei der privatrechtlichen Beauftragung gibt. 

Beide Referenten stehen im Anschluss an ihre Vorträge für Rückfragen und eine inhaltliche Diskussion zur Verfügung.  Der Sachverständigentag dient traditionellerweise auch dem Austausch der Sachverständigen untereinander und dem Networking. ros

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