Vorstand über die geplanten Änderungen zum „Wohn- und Teilhabegesetz“

Am 12. Juni 2018 hat Landeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes gebilligt. Der Vorstand der Architektenkammer NRW diskutierte in seiner Juli-Sitzung eine Stellungnahme der Kammer zu dem Entwurf.

13. Juli 2018

„Das Bestreben, die Versorgungslücke im Wohn- und Pflegebereich konsequent anzugehen und durch bauliche Maßnahmen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich sukzessive zu schließen, ist zu begrüßen“, positionierte sich der Vorstand grundsätzlich. „Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert, vermehrt zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten zu kommen“, betonte AKNW-Präsiddent Ernst Uhing. So werde Teilhabe am alltäglichen Leben ermöglicht.

Neue Einrichtungen sollen dem Gesetzentwurf zufolge die zulässige Obergrenze von 80 Plätzen überschreiten dürfen, wenn sie sich verpflichten, zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze anzubieten. In der Summe wird dies auf 120 Plätze gedeckelt. Soweit es die Größe und Anforderung an die Wohnqualität betrifft, empfiehlt die AKNW, es bei der am Grundsatz der Überschaubarkeit orientierten Maßgabe zu belassen, dass Einrichtungen nicht mehr als 80 Plätze umfassen sollen. „Wird der 80-Plätze-Grundsatz erst einmal aufgeweicht, besteht die Tendenz,  vermehrt 120er Einrichtungen zu errichten“, befürchtete der Kammervorstand aus praktischer Erfahrung.

Verschiedenen Pflegeheimen droht ein Belegungsstopp, da sie die gesetzlich bestimmte Einzelzimmerquote von 80 % nicht erfüllen können. Die AKNW begrüßt es daher, dass die Regelung eine Option eröffnet, überzählige Doppelzimmer für einen Übergangszeitraum befristet bis zum 31. Juli 2021 für die Kurzzeitpflege nutzen zu können. Damit wird eine lebensnahe Lösung gefunden.

Zukunft Netzwerk Innenstadt
Wie Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann dem Vorstand berichtete, hatte das NRW-Heimat- und Bauministerium am 2. Juli mit einer Auftaktveranstaltung eine neue Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen“ ins Leben gerufen. Akteure aus den Bereichen Kommunen, historische Innenstädte, Handel, Planung und Baukultur seien aufgerufen, gemeinsam Ideen und Konzepte zur Stärkung der Innenstädte zu entwickeln. „Das Bündnis ist sehr breit aufgestellt“, erläuterte Markus Lehrmann. Es sei wichtig, die Perspektive der Architektur und insbesondere der Stadtplanung in das neue Netzwerk einzuspeisen. Der Vorstand beschloss, dass die AKNW sich mit dieser Zielvorgabe engagieren werde.

Bauen mit Holz
Das Planen und Bauen mit dem Werkstoff Holz ist bundesweit weiter auf dem Vormarsch. Insbesondere bei Projekten der innerstädtischen Nachverdichtung spielt Holz eine wichtige Rolle. Die Architektenkammer NRW wird deshalb auch in diesem Jahr wieder Partner des „Forum Holzbau urban Köln“ sein, das am 16./17. Oktober im Gürzenich über das Leitthema „Effizientes Bauen mit Holz im urbanen Umfeld“ diskutieren wird. Der Vorstand beschloss, dass die AKNW das Architekturforum „Geschossbau - modulare Bauweise im städtischen Kontext“ inhaltlich mit ausgestalten und moderieren wird. 

Die Kammer ist darüber hinaus Partner des „Holzbaupreis NRW 2018“. Der Preis, dessen Jury unter dem Vorsitz von AKNW-Vizepräsident Michael Arns tagte, wird am Ende des ersten Veranstaltungstages im Rahmen des „Forum Holzbau urban“ in Köln verliehen werden.

Architektur für Handel, Handwerk, Gewerbe, Büro
Traditionell sind Bauwerke im Bereich des Industriebaus, der Logistik, des Handels, für Gewerbe und Büro eher Zweckbauten als anspruchsvolle Architekturen. Dass dies nicht so sein muss, und dass es mittlerweile eine Reihe hervorragender Beispiele für ausgezeichnete, vorbildhafte Architekturen in diesem Bausegment gibt, will die Architektenkammer NRW in einer neuen Broschüre dokumentieren. „Es geht uns nicht um ein Auszeichnungsverfahren, sondern darum, Auftraggeber und Investoren aus diesem Sektor davon zu überzeugen, dass es sich lohnt, in gute Architektur zu investieren“, erläuterte Vorstandsmitglied Gabriele Richter als Vorsitzende des Ausschusses Öffentlichkeitsarbeit.

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