Änderung der Beitragsordnung der Architektenkammer NRW
Aufgrund des § 20 Abs. 1 Nr. 3 BauKaG NRW beschließt die Vertreterversammlung, die Beitragsordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2006 wie folgt zu ändern:
§ 5 Höhe des Beitrags(1) Der Grundbeitrag beträgt € 167,--
In-Kraft-Treten der Änderung
Die Änderung der Beitragsordnung tritt am 01.01.2006 in Kraft.
Ausgefertigt durch den Präsidenten der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
am 18.10.2005.
Dipl.-Ing. Hartmut Miksch
Präsident
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