Änderung der Hauptsatzung der Architektenkammer NRW

Zum 1.03.2022 tritt die auf der Vertreterversammlung vom 6. November 2021 beschlossene Änderung der Hauptsatzung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in Kraft.

03. Februar 2022von Dr. Volker Steves

Die neue Fassung sieht nunmehr ausdrücklich in § 3 Abs. 1 vor, dass die Einladung zur Vertreterversammlung in Textform (§ 126 BGB) – d.h. auch per Email - erfolgen kann und dass auch die Einladung über das Gremieninformationssystem diesem Formerfordernis genügt. In Zukunft wird es daher nicht mehr nötig sein, die Einladung samt Anlagen schriftlich zu versenden.

Mit der Änderung wird dem Wunsch nach Nachhaltigkeit, der fortschreitenden Digitalisierung und der in der Novelle des Baukammerngesetzes geschaffenen Möglichkeit Rechnung getragen, die Vertreterversammlung zukünftig „ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder als Online-Format im Wege elektronischer Kommunikation durchzuführen“ (vgl. § 8 VI der Novelle des Baukammerngesetzes NRW).

Hauptsatzung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (PDF, gültig ab 1.03.2022)
 

 

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